E-Mobilität EU-Richtlinie zwingt Stadtwerke zum Verkauf von Ladesäulen
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10. Oktober 2024, 09:08 Uhr
Eine EU-Richtlinie gibt vor, dass Netzbetreiber ihre Ladesäulen verkaufen müssen. Diese Entflechtung soll die Monopolstellung der Netzbetreiber aufheben. Eine Rechtsanwältin für Elektromobilitätsrecht erklärt, dass die Betreiber ihre Ladesäulen allerdings an Unternehmen der gleichen Gruppe verkaufen können. Der Bundesverband E-Mobilität kritsiert diesen Ausweg.
- Um der Monopolstellung von Netzbetreibern beim Betrieb von Ladesäulen entgegenzuwirken, müssen diese alle Ladesäulen verkaufen.
- Doch für die Betreiber gibt es einen Ausweg – die Ladesäulen dürfen an Unternehmen der gleichen Gruppe verkauft werden.
- Der Bundesverband der E-Mobilität zweifelt jedoch an der Durchschlagskraft der Regelung mit dieser Einschränkung.
Die Stadtwerke Magdeburg haben die sogenannte Entflechtung von Ladesäulen und Netzbetrieb schon hinter sich. Und generell Verständnis für den Wunsch der EU, die Monopolstellung von Netzbetreibern aufzuweichen. Und doch seufzt Geschäftsführer Thomas Pietsch etwas. "Das ist eben ein weiterer Schritt, um das ganze Geschäft der Elektromobilität noch weiter zu Bürokratisieren. Das macht es nicht einfacher."
Verkauf von Ladesäulen an "verwandte" Unternehmen möglich
Bis zu Jahresende müssen nun auch die kleineren Netzbetreiber mit unter 100.000 Kunden nachziehen – also etwa Stadtwerke von kleineren Kommunen. Lange habe es hier große Ratlosigkeit gegeben, berichtet Katharina Boesche. Die Rechtsanwältin für Elektromobilitätsrecht berät unter anderem in Seminaren kommunale Anbieter. "Da gab es natürlich eine große Verunsicherung. Viele haben immer noch gehofft, dass sie irgendwie eine Ausnahme bekommen, weil sie gesagt haben, wir können das mit der Entflechtung gar nicht so stemmen."
Erst vor wenigen Monaten konnten die kleineren Netzbetreiber aufatmen, als die Bundesnetzagentur die Vorgaben konkretisierte, erklärt Boesche. "Der Ladesäulenbetrieb darf also auf eine Tochtergesellschaft übertragen werden. Auf die Schwestergesellschaft, zum Beispiel, die Vertriebsgesellschaft oder auf die Muttergesellschaft."
So etwa lösen auch die Stadtwerke Annaberg-Buchholz das Problem. Lag bislang die Verantwortung für die Ladesäulen bei der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG, geht diese ab dem kommenden Jahr an die Muttergesellschaft: Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz GmbH. Das einfache Verschieben in andere Gesellschaften mag für manche Ohren einen gewissen Geschmack haben.
Thomas Pietsch von den Stadtwerken Magdeburg rechtfertigt die Praxis. "Ich glaube schon, dass es zur Ziel-Erreichung dient. Die große Sorge der Bundesnetzagentur ist ja, das Kosten aus dem wettbewerblichen Bereich irgendwie mit dem regulierten Bereich vermischt werden. Und das nicht kontrollierbar ist. Das will man vermeiden und das erreicht man schon."
Bundesverband zweifelt an der Lösung des eigentlichen Problems
Mehr Zweifel lassen sich da bei Markus Emmert hören. Er ist Vorstandsmitglied im Bundesverband E-Mobilität. "Ob es das Problem dann tatsächlich löst, steht auf einem anderen Blatt Papier. Einige Energieversorger sind den Weg schon von Vornherein gegangen. Sprich, die Beteiligungsstrukturen über Tochter- und Schwestergesellschaften auszulagern."
Natürlich haben die Netzbetreiber aber auch die Möglichkeit die Verantwortung für die Ladesäulen an externe Unternehmen abzugeben. Doch das sei bislang eher die Ausnahme, sagt Rechtsanwältin Katharina Boesche. In einen sind sich aber alle einig: Für E-Auto-Fahrer ändert sich beim Laden nichts.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | 09. Oktober 2024 | 07:54 Uhr
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