Energieversorgung Bundeskartellamt nimmt Gasversorger ins Visier
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15. Mai 2023, 16:59 Uhr
Das Bundeskartellamt hat Verfahren gegen Gasversorger eingeleitet, die im Zusammenhang mit der Energiepreisbremse möglicherweise überhöhte Endkunden-Preise verlangt haben. Es handelt sich um eine zweistellige Zahl von Gasversorgern
Mehrere Gasv֦ersorger stehen im Verdacht, im Zusammenhang mit den Gaspreisbremsen ungerechtfertigt hohe Endkunden-Preise angesetzt zu haben. Die Rede ist von einer zweistelligen Zahl an Versorgern, die nun ins Visier des Bundeskartellamts geraten sind. Man habe "Anhaltspunkte dafür, dass die Preise gegenüber den Endkunden sachlich nicht gerechtfertigt sein könnten und sind dabei, Licht ins Dunkel bringen", erklärte der Präsident der Behörde, Andreas Mundt, am Montag.
Erste Prüfverfahren eingeleitet
Erste Prüfverfahren auf der Grundlage der Energiepreisbremsen-Gesetze seien eingeleitet worden, sagte Mundt. Weitere Verfahren bei Fernwärme und Strom stünden bevor. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte die Überprüfung: "Es darf nicht sein, dass einzelne Unternehmen die Krise ausnutzen", erklärte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Gleichzeitig äußerte sie sich überzeugt, dass "der allergrößte Teil" der mehr als 1.000 Gasversorger in Deutschland die Gaspreisbremse korrekt umgesetzt habe.
Kartellamt: Neue Abteilung zur Prüfung von Verdachtsfällen
Die seit März – rückwirkend auch für Januar und Februar – gültigen Preisbremsen sollen die Verbraucher entlasten. Der bei Erdgas auf 12 Cent gedeckelte Preis gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Um Energiesparen zu fördern, muss für den Rest der vertraglich festgelegte Preis gezahlt werden. Bei Strom liegt der Deckel bei 40 Cent je Kilowattstunde, bei Fernwärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde. Die Differenz zwischen Deckel und Vertragspreis erstattet der Staat – und damit der Steuerzahler – den Versorgungsunternehmen.
Von vornherein gab es Befürchtungen, dass Unternehmen dies ausnutzen und Preise über dem Marktpreis verlangen könnten. Das Kartellamt hatte daher eine neue Abteilung zur Prüfung von Verdachtsfällen aufgebaut. Verstöße können mit Bußgeldern bestraft werden, unrechtmäßig erlangte Ausgleichszahlungen müssen Unternehmen erstatten.
"Finanztip": Probleme bei Berechnung der Erstattung
Nach Recherchen von "Finanztip" gibt es auch bei der Berechnung der Erstattungssummen Probleme. Die 80 Prozent des Verbrauchs, für die der gedeckelte Preis gilt, werden auf Basis der Jahresverbrauchsprognose ermittelt. Hier komme es immer wieder zu Fehlern, denn wenn der prognostizierte Verbrauch zu niedrig angesetzt werde, erhielten die Verbraucher weniger Erstattung als ihnen zustehe.
"Finanztip" zufolge weigern sich zudem einige Energieversorger, fehlerhafte Jahresprognosen zu korrigieren und die Erstattungen anzupassen. Einige Unternehmen schlössen auf ihren Webseiten eine Anpassung der Prognose sogar kategorisch aus, darunter Vattenfall. "Das verschleiert die tatsächliche Gesetzeslage", erklärte "Finanztip"-Experte Benjamin Weigl. Betroffene Verbraucher sollten widersprechen und den Anbieter zur Korrektur auffordern. Hilfe böten hier auch die Verbraucherzentralen. Falls möglich sollten Verbraucher den Anbieter wechseln, da es mittlerweile viele Angebote unterhalb der Preisgrenzen gebe.
dpa, afp (mze)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 15. Mai 2023 | 14:00 Uhr
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