Vergleich Warnstreik bei der Bahn abgewendet

13. Mai 2023, 20:43 Uhr

Der geplante Warnstreik bei der Bahn ist abgewendet. Das Unternehmen und die Gewerkschaft EVG haben nach beiderseitigen Angaben einem Vergleich zugestimmt. Die Gewerkschaft hatte ab Sonntagabend zu einem 50-stündigen Warnstreik aufgerufen. Die Bahn hatte zuletzt versucht, den Streik mit einem Eilantrag vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt zu verhindern.

Der 50-stündige Warnstreik bei der Deutschen Bahn ist vom Tisch. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und die Bahn teilten mit, man habe sich auf einen verpflichtenden Vergleich geeinigt. Diesen hatte das Arbeitsgericht in Frankfurt vorgelegt. Dazu gehöre, dass nun zügig und konstruktiv mit dem Ziel eines baldigen Tarif-Abschlusses verhandelt werde, so die Bahn. Ein EVG-Sprecher sagte, auf Anraten des Gerichts hätten der Arbeitgeber und die Gewerkschaft den Vergleich geschlossen. Der Personalvorstand der Deutschen Bahn, Martin Seiler, erklärte, das Thema Mindestlohn sei Bestandteil des Vergleichs und von beiden Parteien als Lösung anerkannt.

Die EVG hatte ihre Mitglieder aufgerufen, ab Sonntagabend die Arbeit niederzulegen. Die Fahrgäste müssen der Bahn zufolge in den nächsten Tagen dennoch mit Einschränkungen im Fern- und Nahverkehr rechnen. Unter anderem müssten rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne neu geplant werden. Über das genaue Fahrplanangebot werde ab Sonntagmittag informiert.

Eilantrag vor Gericht

Die Deutsche Bahn wollte den gut zweitägigen Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zuvor gerichtlich abwenden. Das Unternehmen reichte eigenen Angaben zufolge einen Eilantrag gegen den Warnstreik beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main ein.

Der auf 50 Stunden angelegte Warnstreik sei "unverhältnismäßig und schädigt Kunden sowie unbeteiligte Dritte", begründete die Bahn ihr Vorgehen. Sie verwies darauf, dass sie in den Verhandlungen mit der EVG "über 10 Prozent Lohnerhöhung" angeboten habe. Außerdem habe sie "die zentrale Vorbedingung der EVG erfüllt und sich mehrmals auf die EVG zubewegt".

Die Gewerkschaft hatte ihre Mitglieder aufgerufen, von Sonntag 22:00 Uhr bis Dienstag 24:00 Uhr die Arbeit bei der Deutschen Bahn niederzulegen. Sie wirft dem Unternehmen insbesondere vor, nicht auf Forderungen in Bezug auf Mitarbeitende einzugehen, die den Mindestlohn bekommen. Die Bahn ist der Auffassung, sie habe diese Forderungen bereits erfüllt. Die EVG sieht in den Tarifverhandlungen noch eine Reihe weiterer schwieriger Punkte und rechnet mit einer langwierigen Auseinandersetzung.

AFP (kar/isc)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 13. Mai 2023 | 10:45 Uhr

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