Gesetzesempfehlungen Verkehrsgerichtstag fordert schärfere Strafen für Punktehandel und Alkoholfahrten
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26. Januar 2024, 20:14 Uhr
Nach drei Tagen sind auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar mehrere Gesetzesempfehlungen diskutiert worden. Unter anderem wurden schärfere Strafen für Punktehandel und Trunkenheitsfahrten gefordert. Außerdem soll die Unfallflucht eine Straftat bleiben. Verkehrsverbände und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßten die Entscheidungen.
- Verkehrsgerichtstag in Goslar gibt Gesetzesempfehlungen zum Fahren unter Alkoholeinfluss.
- Unfallflucht soll weiter Straftat bleiben.
- Verkehrsgerichtstag fordert schärfere Strafen für Punktehandel.
- Verkehrsverbände begrüßten die Entscheidungen.
Der Verkehrsgerichtstag in Goslar ist am Freitagnachmittag mit einigen Gesetzesempfehlungen beendet worden. Unter anderem wurde auf der Abschlusskonferenz vorgeschlagen, dass bei einem verursachten Unfall mit Trunkenheit am Steuer der Führerschein entzogen werden könnte.
Gesetzesempfehlungen zu Fahren unter Alkoholeinfluss
Außerdem soll nach einer strafbaren Rauschfahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss das Fahrzeug sowohl bei Vorsatz als auch bei Fahrlässigkeit eingezogen werden können. Der Fahrer oder die Fahrerin müsse das Fahrzeug dann für immer an den Staat abgeben, lautete die Empfehlung des Verkehrsgerichtstags. Bei Alkohol am Steuer kann eine Straftat bereits ab 0,3 Promille vorliegen, etwa wenn es zu einem Unfall kommt oder der Fahrer Ausfallerscheinungen hat.
Die Regelung solle für alle Fahrzeuge einschließlich Fahrräder oder Roller gelten. Das solle auch zutreffen, wenn das Fahrzeuge nicht dem Verursacher gehört. Voraussetzung solle sein, dass der Fahrer in den vergangenen fünf Jahren bereits wegen einer ähnlichen Tat verurteilt wurde.
Unfallflucht soll weiter Straftat bleiben
Hart blieb der Verkehrsgerichtstag bei der Diskussion um die Reform der Unfallflucht. Die Experten sprachen sich gegen eine Herabstufung von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit aus. Jedoch solle die Meldung eines Unfalls besser geregelt und eine neutrale Meldestelle eingerichtet werden. Auch solle es möglich sein, einen Unfall bis zu 24 Stunden nach dem Geschehen straffrei melden zu können.
Zudem sollte es nach Ansicht des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) für ältere Autofahrer verpflichtende Rückmeldefahrten geben. Die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach erklärte bei einem Streitgespräch beim Verkehrsgerichtstag, dass damit 30 bis 60 Minuten lange Fahrten im realen Straßenverkehr mit einem speziell geschulten Fahrlehrer oder Verkehrspsychologen gemeint sind. Sie könne sich diese Pflicht beispielsweise ab 75 Jahren vorstellen. Nach Idee des Gesamtverbands der Versicherer sollten die Ergebnisse der Rückmeldefahrt geheim bleiben und keine Auswirkung auf die Fahrerlaubnis haben.
Schärfere Strafen für Punktehandel gefordert
Ein weiterer Punkt auf der Liste des Verkehrsgerichtstags war der mögliche Punktehandel. Bisher können es Autofahrer wegen einer Gesetzeslücke manchmal umgehen, Punkte für Vergehen im Straßenverkehr zu erhalten. Denn es ist möglich, die Punkte eines anderen Menschen - je nach Rechtsauslegung straffrei - auf sich zu nehmen.
Der Verkehrsgerichtstag fordert daher bessere Strafen, gegen die eigentlichen Fahrer sowie die Unternehmen, die den sogenannten Punktehandel anbieten. So soll es für Menschen, die derartige Angebote nutzen, Fahrverbote geben. Internetangebote für den Punktehandel sollen zudem verboten werden. Außerdem sollen Bußgeldbehörden mehr Personal bekommen.
Verkehrsverbände begrüßten die Empfehlungen
Verbände wie der Auto-Club Europa, der Automobil-Club Verkehr oder der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßten die Entscheidungen. In diesem Jahr sprachen mehr als 1.700 Fachleute in acht Arbeitskreisen über Themen des Verkehrsrechtes und der Verkehrssicherheit. Der jährliche Kongress zählt zu den wichtigsten Treffen von Verkehrssicherheitsexperten in Deutschland. Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages werden immer wieder bei der Gesetzgebung berücksichtigt, sind aber nicht bindend.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag Dem Deutschen Verkehrsgerichtstag gehören derzeit mehrere hundert Mitglieder an. Darunter sind viele Richter, Rechts- und Staatsanwälte, Ministerialbeamte, Versicherungsjuristen, Verkehrsmediziner, Rechtsmediziner, Psychologen, Sachverständige, Polizeibeamte, Automobilclubs und Verbände, die sich der Verkehrssicherheit widmen.
dpa (lmb)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL - Das Nachrichtenradio | 24. Januar 2024 | 16:50 Uhr