Martin Schirdewan
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Appell Schirdewan gegen Auslieferung mutmaßlicher Linksextremisten nach Ungarn

30. Mai 2024, 05:00 Uhr

Der Linken-Vorsitzende Martin Schirdewan fordert die Bundesregierung auf, die Auslieferung inhaftierter mutmaßlicher Linksextremisten nach Ungarn zu verhindern. Hintergrund sind Übergriffe auf Rechtsextremisten in Budapest. Zuvor hatten sich weitere flüchtige mutmaßliche Mittäter bereiterklärt, sich im Falle einer Nichtauslieferung in Deutschland einem Verfahren zu stellen.

Im Februar 2024 wandten sich die Eltern mehrerer untergetauchter Linksextremisten mit einer besonderen Botschaft an den MDR: Ihre Kinder würden sich einem Verfahren in Deutschland mit allen Konsequenzen stellen – vorausgesetzt sie werden nicht nach Ungarn ausgeliefert. Diese Botschaft wiederholten zwei der Gesuchten vor wenigen Wochen im Norddeutschen Rundfunk.

Die Sorge der gesuchten Linksextremisten ist groß, denn deutsche und ungarische Behörden suchen seit Februar 2023 mehrere junge Männer und Frauen, denen sie Angriffe auf Neonazis und mutmaßliche Rechtsextremisten am Rande des sogenannten "Tag der Ehre" in Budapest vorwerfen. Die Veranstaltung ist ein jährliches Highlight der rechtsextremen Szene Europas. Zwei mutmaßliche Täterinnen sitzen mittlerweile in Nürnberg und Dresden in Untersuchungs- beziehungsweise Auslieferungshaft. 

Auslieferung soll verhindert werden

Seit einigen Wochen führt der Generalbundesanwalt das Verfahren gegen die beiden Beschuldigten wegen "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung". Die Bundesanwaltschaft hat offenbar einen hinreichenden Anfangsverdacht, dass die beiden zu der kriminellen Vereinigung um Lina E. gehören – eine Linksextremistin aus Leipzig, die im Mai 2023 vom Oberlandesgericht Dresden verurteilt wurde, weil sie mit drei Mittätern an Überfällen auf Neonazis beteiligt war.

Martin Schirdewan, Parteivorsitzender und Linke-Spitzenkandidat bei der kommenden Europawahl, forderte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nun dazu auf, "anzuordnen, dass die jungen Menschen nicht nach Ungarn ausgeliefert werden und das Verfahren hier mit einem deutschen Rechtssystem geführt wird."

In dem Statement mit der Überschrift "Keine Auslieferung von Antifaschist*innen an Orbans Regime!", das dem MDR vorliegt, heißt es weiter: "Ich appelliere an den Justizminister, dass der Freiheitsgedanke und die Würde seiner Bürger an oberster Stelle stehen und er die Nichtauslieferung garantiert."

Rechtsstaatliches Verfahren in Deutschland gefordert

Außerdem fordert Schirdewan von Buschmann, dass ein in Ungarn bereits Verurteilter "zurück überstellt wird und in Deutschland ein reguläres Verfahren bekommt". Der Mann hatte sich in einem Verfahren Ende Januar in Budapest schuldig bekannt, Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, die Übergriffe auf Neonazis und Rechtsextremisten plante beziehungsweise ausführte.

Als MDR-Reporter diesen Mann bei Recherchen in Budapest Ende Januar 2024 bei dessen Gerichtsverhandlung sahen, erweckte er einen körperlich deutlich angeschlagenen Eindruck. In Ketten und mit gesenktem Haupt wurde er in den Gerichtssaal geführt. Offenbar hat die Untersuchungshaft dem Mann schwer zugesetzt. Die Angst vor einem sich hinziehenden Verfahren und weiterer Haft habe schließlich bei dem in Ungarn Verurteilten zum Geständnis geführt, erklärten deutsche und ungarische Prozessbeobachter in Gesprächen am Rande des Prozesses mit dem MDR.

Der Linken-Vorsitzende Schirdewan begründet seine Forderung an Justizminister Buschmann damit, dass Ungarn unter Viktor Orban in den letzten Jahren zunehmend zu einem "autoritären Staat" geworden sei, "der gegen Zivilgesellschaft und kritische Medien vorgeht" und rechtsstaatliche Verfahren "missachtet".

Justizministerium sieht sich nicht in der Pflicht

Auf MDR-Nachfrage erklärte eine Sprecherin des Bundesministeriums der Justiz, dass das Ministerium nicht in das Verfahren eingebunden sei und der Bundesjustizminister einer Generalstaatsanwaltschaft eines Bundeslandes oder einem Gericht keine Weisungen erteilen könne.

Auch der Generalbundesanwalt habe laut dem Ministerium in den Auslieferungsverfahren keine Rolle. "Der Überstellungsverkehr zwischen Deutschland und Ungarn findet auf der Grundlage der Regelungen über den Europäischen Haftbefehl statt und die Zusammenarbeit erfolgt unmittelbar zwischen den Justizbehörden", erklärt die Ministeriums-Sprecherin weiter. Über die Zulässigkeit der Übergabe einer verfolgten Person an einen anderen Mitgliedsstaat der EU entscheide abschließend ein unabhängiges Oberlandesgericht.

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | Sachsenspiegel | 28. Mai 2024 | 19:20 Uhr

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