Nach SPD-Vorschlag AfD-Verbot: Verfassungsrechtler nennt Esken-Vorschlag "unklug"
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08. August 2023, 19:09 Uhr
Dem Vorschlag der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken, die AfD verbieten zu lassen, erteilt der Oldenburger Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler eine klare Absage. Im Gespräch mit MDR AKTUELL erklärt er, warum ein Verbot der AfD unwahrscheinlich ist.
Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler hält die Forderung der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken nach einem AfD-Verbot für chancenlos. Der Experte der Universität Oldenburg sagte MDR AKTUELL, eine solche Diskussion sei politisch unglaublich unklug und zeuge von Verzweiflung. Man könne eine Partei, die je nach Bundesland auf 20 bis 30 Prozent Zustimmung komme, nicht einfach verbieten.
Hürden für ein Partei-Verbot sehr hoch
Das Grundgesetz wolle eigentlich, dass auch die abstrusesten Ansichten politisch diskutiert würden und die Entscheidung am Ende bei den Wählern liege. Deshalb seien die Hürden für ein Verbot sehr hoch. Eine Partei müsse dazu verfassungsfeindlich arbeiten und dies auch aggressiv und kämpferisch tun. Das müsse sowohl im Wahlprogramm, als auch den Parteimitgliedern nachgewiesen werden.
Entsprechendes Verhalten sieht Boehme-Neßler nach eigener Aussage zwar bei Teilen der AfD, aber nicht in der Partei als Ganzes. Ob eine Partei gut oder schlecht für die Wirtschaft sei, spiele für das Grundgesetz dagegen überhaupt keine Rolle.
Gescheitertes Verbot könnte AfD stärken
Einen Verbotsantrag dürfen dem Verfassungsrechtler zufolge ausschließlich die Bundesregierung, der Bundestag und Bundesrat stellen. Am Ende entscheide das Bundesverfassungsgericht. Im Fall der AfD glaubt Boehme-Neßler nicht, dass die Partei die hohen Hürden für ein Verbot erreichen würde. Hinzu käme, dass es der AfD nur einen zusätzlichen Schub im Wahlkampf bescheren würden, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbot ablehnte.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 08. August 2023 | 17:00 Uhr