Kein Hauptverfahren Einstufung als Extremismus-Verdachtsfall: AfD lässt Klage ruhen
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25. Mai 2023, 07:21 Uhr
Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt hat die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Dagegen hat sich die Partei zunächst vor dem Verwaltungsgericht wehren wollen. Nun lässt sie offenbar die Klage ruhen. Man wolle abwarten, wie in ähnlichen Verfahren entschieden wird, so die Begründung.
Die AfD in Sachsen-Anhalt lässt ihre Klage gegen die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall vorerst ruhen. Auf Antrag der Landespartei wurde das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg ausgesetzt. Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung.
Der Landesverband wolle zunächst einen vergleichbaren Rechtsstreit auf Bundesebene abwarten. Parteivize Hans-Thomas Tillschneider sagte der Zeitung, grundsätzlich halte man aber an der Klage fest.
AfD Sachsen-Anhalt vor Gericht gescheitert
Im März 2022 war die AfD bereits mit einer einstweiligen Anordnung gegen die Einstufung als Verdachtsfall vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gescheitert. Die Partei hatte erwirken wollen, dass sie nicht beobachtet werden darf.
Diese Klage ist abgewiesen worden. Aus Sicht der Richter liegen die Voraussetzungen für die Einstufung der AfD als Verdachtsfall vor. Nun stand der Beginn des Hauptverfahrens an. Dem will sich die Partei offenbar vorerst nicht stellen.
Der Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband 2021 als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Damit können zum Beispiel Telefonate der Partei abgehört werden.
MDR (Martin Nass, Hannes Leonard)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 23. Mai 2023 | 21:00 Uhr
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