Neues Gesetz Mutterschutz greift künftig auch bei Fehlgeburten
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31. Januar 2025, 08:49 Uhr
Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu mehreren tausend Fehlgeburten. Die betroffenen Frauen hatten bislang keinen Anspruch auf Mutterschutz. Nun hat der Bundestag einen gestaffelten Mutterschutz für Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche beschlossen.
- Der Bundestag hat den Mutterschutz für Frauen nach Fehlgeburten gestärkt.
- Bisher mussten Frauen sich nach einer Fehlgeburt selbst um eine Krankschreibung bemühen.
- Jährlich haben 90.000 Frauen in Deutschland eine Fehlgeburt – 6.000 davon nach der 13. Schwangerschaftswoche.
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig Anspruch auf Mutterschutz. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am Donnerstagabend einstimmig verabschiedet.
Diese Neuregelung sorge für eine Regenerationszeit, die der körperlichen und seelischen Belastung Rechnung trage, erläuterte die SPD-Abgeordnete Sarah Lahrkamp. SPD-Fraktionsvize Sönke Rix sprach von einem "längst überfälligen Schritt". Damit werde die Belastung, die eine Fehlgeburt mit sich bringt, anerkannt.
Nun gibt es einen gestaffelten Anspruch auf Mutterschutz, der ab einer Fehlgeburt in der 13. Woche der Schwangerschaft greift. Betroffene sind aber nicht dazu verpflichtet, diese Möglichkeit tatsächlich zu nutzen.
Bisher keine Schutzfristen
Als Mutterschutzzeit gelten grundsätzlich die sechs Wochen vor der Entbindung eines Kindes sowie die acht Wochen nach der Geburt, in denen Frauen in der Regel nicht arbeiten.
Bei Fehlgeburten galt diese Schutzfrist bislang nicht. Bislang mussten sich Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten, aktiv um eine Krankschreibung bemühen. Dabei war mitunter unklar, ob sie diese auch erhalten.
Etwa 90.000 Fehlgeburten jährlich
Schätzungen zufolge ereignen sich jährlich in Deutschland etwa 6.000 Fehlgeburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten – etwa 84.000 – erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle ist vorerst kein Anspruch auf Mutterschutz vorgesehen.
Das Gesetz soll am 14. Februar im Bundesrat behandelt werden. Da dort von einer Zustimmung ausgegangen wird, könnte es am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten.
AFP/dpa (jst)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 30. Januar 2025 | 10:18 Uhr