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Gesetzesänderung geplant Mutterschutz soll bei Fehlgeburten früher gelten

02. Januar 2025, 15:01 Uhr

Union, SPD, Grüne und FDP wollen vor den anstehenden Bundestagswahl in Februar noch ein Gesetz verabschieden. Dabei geht es um eine Änderung des Mutterschutzgesetzes. Laut Bundesfamilienministerin Lisa Paus soll der Mutterschutz von Frauen vor allem im Fall von einer Fehlgeburt verbessert werden. Erleiden Frauen eine Fehlgeburt, sollen sie einen gestaffelten Mutterschutz erhalten.

Frauen sollen künftig auch bei frühen Fehlgeburten Anspruch auf Freistellung von der Arbeit haben. Nach übereinstimmenden Berichten haben sich die ehemaligen Ampelkoalitionäre und die Union auf eine Änderung des Mutterschutzes verständigt. Sie könnte noch vor der Bundestagswahl im Februar beschlossen werden.

Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Leni Breymaier äußerte sich zuversichtlich. "Es sieht alles danach aus, dass wir den gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten noch vor der Neuwahl des Bundestages in der verbliebenen Sitzungswoche im Januar schaffen."

Paus begrüßt Einigung auf erweiterten Mutterschutz

Familienministerin Lisa Paus sagte, damit werde eine Schutzlücke für schwangere Frauen in Deutschland endlich geschlossen. Sie hatte schon länger für eine Ausweitung des Mutterschutzes auf Frauen geworben, die ab der 15. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. "Ich begrüße es sehr, dass sich nun eine breite überparteiliche Einigung für einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten abzeichnet", sagte Paus dem "Tagesspiegel".

Die Union setzte sich jedoch für eine Regelung ab der 13. Woche ein. Nach Angaben der stellvertretenden CDU-Vorsitzenden und frauenpolitischen Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher, wollen SPD, Grüne und FDP dem Vorschlag von CDU und CSU für eine Regelung ab der 13. Schwangerschaftswoche zustimmen.

Fehlgeburten sind traumatische Erfahrungen

Eine Fehlgeburt könne eine traumatische Erfahrung sein, sagte Paus. Ein gestaffelter Mutterschutz biete betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich zu erholen und so auch mögliche gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden. 

Aktuell dürfen Frauen laut Mutterschutzgesetz nach einer Entbindung in der Regel acht Wochen nicht arbeiten. Bei Fehlgeburten gilt dies bisher nicht. Aufgrund dieser Regelung mussten Frauen ihre Arbeitsunfähigkeit nach einer Fehlgeburt durch ein ärztliches Attest bestätigen lassen.

Der Mutterschutz ist nach jetziger Gesetzeslage aber erst vorgesehen, wenn die Frau mindestens schon die 24. Schwangerschaftswoche erreicht hatte oder das Baby bereits 500 Gramm oder mehr wog. Als Fehlgeburt gilt aus medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Woche.

KNA/dpa (lmb)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 02. Januar 2025 | 08:30 Uhr

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