
Nach Niederlage vor OLG Köln Bund will Streit um Maskenlieferungen durch BGH klären lassen
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20. Juli 2024, 14:36 Uhr
Zu Beginn der Corona-Pandemie waren FFP2-Masken gefragt. Das Gesundheitsministerium unter Führung von Jens Spahn bot viel Geld für die Masken, Händler beschafften daraufhin große Mengen. Doch der Bund verweigerte teilweise die Bezahlung aufgrund fehlerhafter oder verspäteter Lieferungen. Zahlreiche Händler klagten daraufhin. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte den Bund zu einer Millionenrückzahlung. Nun will dieser die Entscheidung vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln im milliardenschweren Streit um die Lieferung von FFP2-Masken will die Bundesregierung nun letztinstanzlich den Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden lassen.
Der Bund beabsichtige, die Entscheidung des OLG Köln von Freitag vom BGH überprüfen zu lassen, teilte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage mit. Das Ministerium hatte am Freitag vor dem OLG Köln eine Niederlage einstecken müssen: Der Bund wurde zur einer Zahlung von rund 86 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt.
Rechtsstreit um FFP2-Maske: Gesundheitsministerium versprach hohe Preise
Geklagt hatte die Handelsfirma ILTS, die im Frühjahr 2020 nach Ausbruch der Corona-Pandemie an einer offenen Ausschreibung teilgenommen hatte. Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte Lieferanten eine unbegrenzte Abnahme von Masken zu einem Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske garantiert. Daraufhin bekam der Bund von einer Fülle an Händlern viel mehr Masken als gedacht.
Das Ministerium verweigerte teilweise die Annahme und Bezahlung der Masken aufgrund fehlerhafter oder verspäteter Lieferungen, wogegen zahlreiche Lieferanten klagten. Im Fall von ILTS war das laut OLG Köln nicht rechtmäßig. Das Urteil könnte eine Signalwirkung für andere ähnliche Fälle haben, die noch anhängig sind. Die Kölner Richter ließen in dem Urteil keine Revision zu, aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ist möglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge geht es insgesamt um einen Streitwert von 2,3 Milliarden Euro.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 20. Juli 2024 | 11:00 Uhr
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