Kindergrundsicherung So soll Kinderarmut künftig verhindert werden

20. Januar 2023, 22:08 Uhr

Bundesfamilienministerin Paus geht mit einem Eckpunkte-Papier in die weiteren Debatten um eine Kindergrundsicherung in Deutschland. Vorgesehen sind dabei ein einkommensunabhängiger Garantiebetrag für jedes Kind, der das heutige Kindergeld ablösen und auch nicht länger bei der Berechnung von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld herangezogen werden soll. Daneben ist ein Zusatzbeitrag geplant.

Noch ist es für viele Familien ein kaum durchschaubares Dickicht an Leistungen: Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag, Bildungs- und Teilhabepaket, Leistungen nach Sozialgesetzbuch. Die Kindergrundsicherung soll die finanzielle Förderung von Kindern und Jugendlichen bündeln und unbürokratischer machen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) will nach der Sommerpause einen Gesetzesvorschlag dazu vorlegen. Grundlage dafür soll ein Eckpunkte-Papier sein, das MDR AKTUELL vorliegt.

Garantiebetrag statt Kindergeld

Danach soll es ab 2025 einen vom Einkommen unabhängigen Garantiebetrag für jedes Kind geben, der das heute bei 250 Euro liegende Kindergeld ablösen soll. Auch der Garantiebetrag soll mindestens diese Höhe haben. Er könnte aber auch höher ausfallen, sollte das Kindergeld bis zur Reform noch einmal erhöht werden. Danach soll dieser Garantiebetrag alle zwei Jahre angepasst werden. Die genaue Erhöhung ergibt sich aus dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung.

Der Garantiebetrag soll zudem nicht mehr bei der Berechnung von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld herangezogen werden. Das gilt auch dann, wenn das Kind oder der Jugendliche ein eigenes Einkommen etwa in Form von Unterhalt oder Renten hat. Leben volljährige Kinder nicht mehr im Haushalt der Eltern, sollen sie den Garantiebetrag direkt erhalten.

Zusatzbeitrag gestaffelt nach Einkommen

Neben dem Garantiebeitrag sollen bedürftige Familien zusätzlich unterstützt werden. "Der Zusatzbeitrag soll sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche mit der Kindergrundsicherung bedarfsgerecht finanziell unterstützt werden", so heißt es in dem Papier. Die maximale Höhe solle so festgesetzt werden, dass zusammen mit dem Garantiebetrag das Existenzminimum abgesichert ist. Dieses wiederum ist abhängig vom Alter des Kindes.

Im Zusatzbeitrag soll eine Pauschale enthalten sein, die Wohnkosten deckt, ebenfalls orientiert am Existenzminimumbericht. Demnach liegt diese derzeit bei 120 Euro. Sollten die tatsächlichen Wohnkosten darüber hinausgehen, müssen die Eltern sie decken. Dies kann aber auch über staatliche Zuschüsse wie dem Wohngeld geschehen.

Außerdem soll der Zusatzbeitrag eine Pauschale für Bildung und Teilhabe enthalten. Damit soll die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden, also zum Beispiel ein Besuch im Kino oder Museum. Derzeit sind dafür 15 Euro pro Monat im sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen. Zweimal jährlich ermöglicht das auch die Ausstattung mit Schulbedarf. Noch unklar ist bislang, ob die Kosten dafür künftig auch pauschal im Zusatzbeitrag abgedeckt werden sollen.

Anspruch bis 18 und darüber hinaus

Wie heute beim Kindergeld sollen alle Kinder und Jugendlichen die Kindergrundsicherung mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bekommen. Wer danach eine Ausbildung macht, kann es auch bis maximal zum 25. Geburtstag erhalten. Wer studiert sogar so lange, bis er 27 wird. Anfangs werden wohl noch Nachweise für Ausbildung oder Studium erbracht werden müssen. Perspektivisch sollen die aber entfallen. Stattdessen soll die neu zu gründende Kindergrundsicherungsstelle auf die nötigen Daten von Schulen, Berufs- und Hochschulen zugreifen können.

Die Anträge sollen online über eine spezielle Internetseite der Kindergrundsicherungsstelle gestellt werden können. Das Verfahren soll möglichst einfach sein. Belege wie etwa Einkommensnachweise sollen nicht von den Eltern hochgeladen werden müssen. Stattdessen sollen sich die Stellen diese direkt bei den Finanzämtern beschaffen können.

Im Gegensatz zum Garantiebetrag muss der Zusatzbeitrag alle zwölf Monate neu beantragt werden. Ändert sich in dieser Zeit das Einkommen der Eltern oder des Kindes, ändert sich auch die Höhe des Zusatzbeitrages.

Quelle: MDR AKTUELL (ksc)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 19. Januar 2023 | 22:35 Uhr

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