Freibeträge, Kindergeld, Steuerklassen Bundesregierung bringt Steuerentlastungen auf den Weg
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24. Juli 2024, 14:03 Uhr
Das Bundeskabinett hat eine Reihe von Entlastungen für Steuerzahlerinnen und Steuernzahler auf den Weg gebracht. So werden Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag rückwirkend schon für dieses Jahr angehoben. Das Kindergeld wird zudem erhöht, die Steuerklassen 3 und 5 für Ehepaare abgeschafft. Bundestag und Bundesrat müssen den Plänen noch zustimmen.
- Grundfreibetrag sowie Kinderfreibetrag werden angehoben, das Kindergeld wird erhöht.
- Die Grenzen, ab denen ein höherer Einkommensteuersatz fällig wird, werden nach oben verschoben, um die Inflation auszugleichen.
- Die Steuerklassen 3 und 5 werden für Verheiratete abgeschafft – Kritik daran kommt aus der CSU.
Das Bundeskabinett hat mehrere Entlastungen für Steuerzahler auf den Weg gebracht. So werden der Grundfreibetrag der Einkommensteuer sowie der Kinderfreibetrag rückwirkend ab diesem Jahr angehoben. Der Grundfreibetrag steigt 2024 zunächst um 180 Euro auf jährlich 11.784 Euro, 2026 soll er bei 12.336 Euro liegen. Der Kinderfreibetrag steigt dieses Jahr um 228 Euro auf 6.612 Euro, bis 2026 wird er auf 6.828 Euro angehoben.
Mehr Kindergeld ab kommendem Jahr
Zur Anpassung an die Inflation werden außerdem die Einkommensgrenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz fällig wird, nach oben verschoben – damit sinkt die Steuerlast der Bürgerinnen und Bürger. "Der Staat darf kein Inflationsgewinner sein", sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Das Kindergeld wird unterdessen ab Januar 2025 um fünf Euro auf 255 Euro erhöht, ab 2026 soll es 259 Euro monatlich pro Kind geben.
Steuerklassen 3 und 5 werden abgeschafft
Außerdem soll es ab 2030 die Steuerklassen 3 und 5 für Verheiratete nicht mehr geben. Stattdessen sollen sie automatisch in Steuerklasse 4 fallen. Das Finanzamt berechnet dann konkret, wer wie viel netto zum Einkommen beiträgt und besteuert entsprechend. Die Steuerbelastung soll so gerechter auf beide Partner verteilt werden. Unter dem Strich soll sich für die Steuerbelastung von Paaren nicht ändern.
Kritik daran kam aus der CSU. Bayerns Finanzminister Albert Füracker erklärte, die Abschaffung der bei Ehepaaren beliebten Steuerklassen 3 und 5 sei der Einstieg in die Abschaffung des Ehegattensplittings. Dies würde Familien mit mehreren Tausend Euro im Jahr belasten.
Alle Entlastungen sollen bis 2028 einen Umfang von 14 Milliarden Euro pro Jahr haben. Bundesrat und Bundestag müssen den Plänen noch zustimmen.
AFP,dpa (fef)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 24. Juli 2024 | 13:00 Uhr