Mann liest den Gaszähler ab
Sachsens Umweltminister Günther fordert, dass ein möglicher Heizungsaustausch bezahlbar bleiben muss - vor allem für ältere Menschen. Bildrechte: IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Gebäudeenergiegesetz Sachsens Umweltminister Günther fordert niedrigere Altersgrenze bei Heizungstausch

05. Mai 2023, 16:21 Uhr

Der aktuelle Gesetzesentwurf des Gebäudeenergiegesetzes sieht vor, dass neue Heizungen ab 2024 mit 65 Prozent erneuerbaren Energien laufen müssen. Eine Ausnahme soll es für Hausbesitzer geben, die über 80 Jahre alt sind. Sachsens Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) ist das zu spät: Er fordert, dass die Altersgrenze auf das Renteneintrittsalter gesenkt wird. Auch die Grünen im Bund fordern Nachbesserungen. Sie wollen eine höhere staatliche Förderung für den Austausch.

Der sächsische Umweltminister Wolfram Günther will sich im Bundesrat dafür einsetzen, die Altersgrenze von 80 Jahren beim geplanten Heizungstausch zu senken. Hintergrund ist der Entwurf des Bundes für ein Gebäudeenergiegesetz, in dem es unter anderem um den Austausch von Heizungen geht. Ausgenommen von dem Austausch sollen Menschen ab 80 Jahren sein. Der Grünen-Politiker Günther sagte dazu MDR AKTUELL, in Sachsen habe man "überdurchschnittlich viele ältere Menschen, Rentnerinnen und Rentner, die nicht so viel auf der hohen Kante" hätten.

Auch die Einkommen seien im Freistaat niedriger als anderswo. Deshalb wolle man die Altersgrenze auf das Renteneintrittsalter senken. Damit will Sachsen mehr ältere Menschen finanziell entlasten.

Zusätzlich zu dieser Forderung müssten Günther zufolge auch soziale Kriterien erfüllt werden, um Kranke oder Pflegebedürftige zu berücksichtigen. Außerdem brauche es hohe Förderquoten. Die Grünen im Bund fordern eine staatliche Förderung von bis zu 80 Prozent für schwächere Haushalte für den Heizungstausch sowie eine stärkere soziale Staffelung. Das geht aus einem Positionspapier hervor, das Vertreter der Bundestagsfraktion erarbeitet haben, darunter die Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge.

Gebäudeenergiegesetz soll ab 2024 gelten

Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes plant die Bundesregierung, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es soll Übergangsfristen, Ausnahmen und finanzielle Unterstützung geben. Im aktuellen Entwurf des Gesetzes sind alle Personen, die über 80 Jahre alt sind, von den Vorgaben ausgenommen.

Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks hat bereits Kritik an der Altersüberprüfung im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes geäußert. Das Gesetz sieht vor, dass Schornsteinfeger künftig überprüfen müssen, ob Hauseigentümer ihre veralteten Heizungen auf klimafreundliche Heizanlagen umstellen müssen.

Verbandspräsident und Schornsteinfegermeister Alexis Gula sagte: "So etwas zerstört das bewährte Vertrauensverhältnis der Schornsteinfeger zu den Menschen." Schornsteinfeger seien dazu da, das Alter von Heizungen zu überprüfen, nicht das von Menschen.

MDR/dpa/afp (jst)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 05. Mai 2023 | 08:06 Uhr

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