Auf zwei Gastanks liegt frisch gefallener Schnee.
Hunderttausende Eigenheime oder auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbe werden mit Öl, Pellets oder Flüssiggas beheizt. Wegen hoher Gas- und Ölpreise wurde zuletzt auch wieder verstärkt mit Kohle oder Holz geheizt. Bildrechte: IMAGO / Steinach

Energiekostenbeihilfe 2022 Hängepartie um Erstattung hoher Heizkosten für Öl, Kohle und LPG

23. Februar 2023, 16:47 Uhr

Die Bundesregierung hat vor drei Monaten Energiekostenhilfe auch für sogenannte nicht leitungsgebundene Energieträger vereinbart – also Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Kohle oder Holz. 1,8 Milliarden Euro stehen bereit. Die Bundesländer sollen das umsetzen, doch bislang fehlen dafür die notwendigen Referenzpeise für die Brennstoffe. Zudem muss die Hilfe dann von Betroffenen selbst beantragt und begründet werden. Wann und wie viel Geld fließen wird, ist völlig offen.

MDR AKTUELL Mitarbeiter Andreas Sandig
Bildrechte: MDR/punctum.Fotografie/Alexander Schmidt

Ein Vierteljahr nach der Einigung im Bundestag auf Staatshilfe zum Ausgleich hoher Kosten auch für die Brennstoffe Öl, Kohle/Koks, Flüssiggas oder Pellets ist weiter unklar, wann und wie Geld beantragt werden kann.

Damit müssen Hunderttausende Bewohner von Eigenheimen oder Wohnungen mit sogenannten nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen weiter auf Ausgleichszahlungen für 2022 warten. Allein in Sachsen heizen nach offiziellen Angaben mehr als 300.000 Haushalte überwiegend mit Öl, Flüssiggas, Kohle oder auch Holzpellets. Dazu kommen noch Gewerbebetriebe.

Komplizierter "Abstimmungsprozess" zwischen Bund und Ländern

Das sächsische Wirtschaftsministerium teilte auf Anfrage von MDR AKTUELL mit: "Ein Zeitpunkt für die Antragstellung kann heute noch nicht sicher benannt werden." In der Bund-Länder-Verhandlung müssten zunächst offene Punkte geklärt werden. Details wurden nicht genannt. Den Angaben nach wird ein möglichst bundesweit einheitliches und bürokratiearmes Verfahren mit einer digitalen Plattform angestrebt.

Auch in Sachsen-Anhalt sind Antragstellung oder gar ein Auszahlungstermin offen. Das Wirtschaftsministerium in Magdeburg erklärte am Beispiel für Firmen mit entsprechender Heizung dem MDR: "Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfen für Unternehmen und Selbständige befindet sich derzeit leider noch im Abstimmungsprozess. Der entsprechende Richtlinien-Entwurf liegt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur (...) Abstimmung vor."

Ähnlich die Aussagen vom Thüringer Energie- und Umweltministrium. Demnach sind die Gespräche zwischen Bund und Ländern auf Ende Februar/Anfang März vertagt worden.

Update: Streitpunkt sind die Referenzpreise für Öl, Kohle, LPG und Holzpellets

Thüringen bestätigte MDR AKTUELL inzwischen, dass mit dem Bund vor allem um die Referenzpreise für die einzelnen Brennstoffe gerungen werde. Diese seien "ein elementarer Punkt bei der Ermittlung, ob jemand eine Entlastung erhält oder nicht" und sollen bundesweit einheitlich sein.

Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits Mitte Januar vom Bund die Referenzpreise für Öl, Kohlebriketts, Flüssiggas oder Holzpellets angemahnt, auf deren Basis Anspruch und die Höhe der Ausgleichszahlung berechnet wird. Denn der Härtefallzuschuss greift erst ab den doppelten Kosten im Vergleich zum Referenzpreis. Mehrkosten darüber hinaus werden gemäß der Richtlinie vom Bund dann zu 80 Prozent erstattet.

Dass es auch anders geht, zeigt Berlin. Dort informierte der Wirtschaftssenat im Januar über das Antragsverfahren für Privathaushalte und Gewerbetreibende, Anträge können bereits seit Wochen gestellt werden. Allerdings muss zur Berechnung auch Berlin auf die Referenzpreise warten.

Hohe Hürden für Antragsteller

Die Bundesregierung hatte wegen stark gestiegener Energiekosten neben Entlastungspauschalen und der Strom- und Gaspreisbremse auch einen staatlichen Zuschuss für Heizöl, Kohle, Holzpellets und Flüssiggas vereinbart – rückwirkend vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022. Dafür wurden 1,8 Milliarden Euro aus dem 200 Milliarden schweren Energiekrisenfonds WSF bereitgestellt. Die konkrete Antragsstellung und Zahlung sollten die Länder organisieren.

Die Hilfe muss im Gegensatz zu anderen Staatshilfen beantragt werden. Bedingung ist mindestens eine Verdoppelung der Heizstoffkosten auf Basis durchschnittlicher Preise vor der Energiekrise, die per Rechnung nachgewiesen werden muss. Erstattet werden 80 Prozent der Kosten über die Verdoppelung hinaus, ab einer Summe von 100 Euro und maximal 2.000 Euro je Haushalt oder Kleinunternehmen. In Wohngebäuden mit mehreren Parteien sind der oder die Vermieter für die Abwicklung der Entlastung zuständig.

Staatshilfe für umweltschädliche fossile Brennstoffe

Die staatliche Hilfe für außergewöhnlich hohe Energiekosten im Jahr 2022 wird unabhängig von der Klima- und Umweltfreundlichkeit der Energieträger gezahlt. Vom sächsischen Wirtschaftsministerium heißt es dazu: "Ziel ist wie bei Strom- und Gaspreisbremse die Milderung wirtschaftlicher und sozialer Härten. Klima- und Umweltaspekte sind (…) nicht als Hauptgegenstand des Härtefallfonds adressiert."

MDR AKTUELL (ans)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Exakt | 01. Februar 2023 | 20:15 Uhr

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