E-Scooter
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Mobilität Regeln für E-Scooter sollen verschärft werden

30. Juli 2024, 15:05 Uhr

Blinkerpflicht und Abbiegen bei einem grünen Pfeil: Für die Nutzung von E-Scootern sind neue Regeln geplant. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu nun einen Entwurf vorgelegt. Bis die neuen Regelungen umgesetzt werden, soll es aber noch dauern. Beim Fußgänger-Fachverband Fuss lösen die Vorhaben Kritik aus.

Das Bundesverkehrsministerium plant für die Nutzung von E-Scootern neue Regeln einzuführen. Dafür legte das Ministerium nun einen Entwurf vor. Demnach sollen die Regelungen für E-Scooter, wo es möglich ist, denen des Fahrradverkehrs angeglichen werden. Zudem soll ein Blinker für E-Scooter verpflichtend werden.

Außerdem ist geplant, dass E-Scooter-Fahrer künftig Gehwege oder Fußgängerzonen nutzen dürfen, wenn sie die Schrittgeschwindigkeit einhalten. Zudem sollen Roller-Fahrer künftig auch bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen.

Verbände kritisieren Entwurf

Der Fachverband Fußverkehr (Fuss) bezeichnete die Pläne als eine "grobe Attacke" auf die Menschen zu Fuß. Verkehrsminister Volker Wissing wolle die Roller auf mehr Gehwegen und in mehr Fußgängerzonen zulassen, so der Vorwurf des Verbands.

Der Verband stört sich auch daran, dass der Referentenentwurf vorsieht, dass E-Scooter-Fahrer nicht mehr – wie bisher – einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten müssen, wenn sie Fußgänger überholen. Leih-E-Scooter würden oft gefährlich und chaotisch gefahren, kritisiert der Fachverband Fußverkehr.

Aus Sicht des ADAC bleibt zudem ein zentrales Problem im Entwurf unberücksichtigt: Passanten, die bei einem Unfall mit einem E-Scooter verletzt werden, sind weiterhin nicht rechtlich abgesichert.

Beim TÜV-Verband stoßen die Vorschläge aus dem Verkehrsministerium dagegen auf Anklang. Es sei notwendig, die Sicherheit und Akzeptanz der E-Scooter zu verbessern, vor allem vor dem Hintergrund der steigenden Beliebtheit, sagte der Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität, Richard Goebelt.

Neue Regeln ab April 2025

Bislang gibt es für E-Scooter relativ wenige Regeln. Die neue Verordnung soll im kommenden April in Kraft treten. Städten und Kommunen wird allerdings dann ein Jahr Zeit gegeben, die neuen Regeln für E-Scooter an jene für den Radverkehr anzugleichen. Es besteht also eine Übergangsfrist.

Länder und Verbände können bis 9. August Stellung zum Entwurf des Verkehrsministeriums nehmen. Auch der Bundesrat muss dann den Änderungen zustimmen.

dpa (lmb)

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Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 30. Juli 2024 | 10:00 Uhr

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