EuGH-Urteil ADAC und Autoindustrie halten rückwirkendes Diesel-Verbot für unwahrscheinlich
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05. August 2024, 07:07 Uhr
Sorgt der Europäische Gerichtshof dafür, dass bald Millionen alter Dieselfahrzeuge stillgelegt werden müssen? Mit der Sorge, dass der EuGH die Regel zur Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bald anders auslegen könnte, hatte Verkehrsminister Wissing vor kurzem Schlagzeilen gemacht. Ihm zufolge könnten auch für ältere Euro5- und Euro6-Diesel rückwirkend strengere Richtlinien gelten. Früher hatten im Labor gemessene Werte ausgereicht – inzwischen müssen die Bedingungen aber realistischer sein.
- In der Frage, ob alte Diesel-Autos durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes rückwirkend verboten werden könnten, verweist der ADAC auf den Bestandsschutz.
- Der Verband der deutschen Automobilindustrie (VdA) verweist darauf, dass in einem Rechtsstaat Gesetze nicht rückwirkend geändert werden könnten.
- Den Sprechern beider Organisationen zufolge könnte die EU-Kommission zur damaligen Rechtslage aufklären und damit dem von Verkehrsminister Wissing (FDP) befürchteten Verbot entgegenwirken.
Der EuGH hat noch kein Urteil gesprochen. Und noch ist auch unklar, ob die Kommission die Vorschriften tatsächlich so auslegen will, wie Minister Wissing das befürchtet. Der ADAC ist deswegen auch einigermaßen überrascht, dass diese Diskussion jetzt Fahrt aufgenommen hat. Sprecherin Katrin van Randenborgh meint, dass es richtig sei, dass der Europäische Gerichtshof in einer Frage entscheiden müsse, die sehr komplex sei. "Nämlich, ob Fahrzeuge, die nach den Maßstäben damaliger Zeit zugelassen wurden, vereinfacht gesagt, nicht eigentlich die Maßstäbe, die heute angesetzt werden, erfüllen müssten. Also sprich: rückwirkend."
ADAC: Es gilt Bestandsschutz
Dass das aber so kommt, halten die Juristen der Automobilclubs für wenig wahrscheinlich. "Aus unserer Sicht kann eine solche Entscheidung nicht dazu führen, dass Millionen von Dieselfahrern ihr Fahrzeug stilllegen müssen." Aus Sicht der Juristen gelte ein Bestandsschutz. Die Fahrzeuge seien ordnungsgemäß genehmigt und zugelassen worden. "Da kann man nicht rückwirkend sagen: Jetzt gelten aber andere Regeln."
VdA-Präsidentin warnt vor Verunsicherung
Jetzt sei eine Klarstellung durch die EU-Kommission wichtig, sagt ADAC-Sprecherin van Randenborgh. Die Fahrer älterer Diesel sollten sich keine unnötigen Sorgen machen müssen.
Diese Klarstellung wünscht sich auch der Verband der deutschen Automobilindustrie (VdA). Man sei sehr überrascht über die berichteten Gedankenspiele auf EU-Ebene, sagt Verbandspräsidentin Hildegard Müller. Die verstießen gegen das Rechtsstaatsprinzip. Die Verbraucher müssten sich auf eine erteilte Zulassung berufen können, so Müller. "Und dann würden wir sagen, gilt das sogenannte Rückwirkungsverbot, sprich: Man kann nicht im Nachgang einen Gesetzesrahmen ändern."
Jetzt sei es wichtig, dass die Verunsicherung nicht weiter raumgreife, sagt Müller. "Erst mal abwarten, was das Urteil des Gerichtes jetzt überhaupt sagt. Das wird nicht vor November erwartet." Außerdem bestehe auch die Möglichkeit, dass die EU-Kommission die damalige Rechtslage noch einmal rechtlich absichere.
Und dann sei eben auch gut möglich, dass das Gericht das Urteil eben nicht so fällt, wie Minister Wissing das befürchtet.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 05. August 2024 | 06:09 Uhr
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