Juni 2023: Polizei entfernt illegal ausgesetzte Cannabis-Pflanzen in der Clara-Zetkin-Straße in Erfurt.
In Erwartung einer Cannabis-Legalisierung fordert der Leipziger Anwalt Jürgen Kasek schon jetzt ein Ende von Strafverfahren. Bildrechte: Alexander Reißland

Hängepartie Cannabis-"Legalisierung" nochmals vertagt

17. November 2023, 09:35 Uhr

Die für 1. Januar 2024 erwartete so genannte Cannabis-Legalisierung wird wohl frühestens am 1. April in Kraft treten, wenn überhaupt. Die Hängepartie um das offenbar noch immer nicht ganz ausgegorene Vorhaben geht weiter. Die geplante Abstimmung im Bundestag ist wieder abgesetzt worden.

MDR AKTUELL Mitarbeiter Kristian Schulze
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Nach längerem Warten hatte es die im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbarte Cannabis-Legalisierung im Oktober in den Bundestag geschafft. Der Entwurf von SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach kam in die Ausschüsse, und bis dahin war ein In-Kraft-Treten der Reform noch für Anfang 2024 geplant.

Doch daraus wird nichts mehr. Wie die LTO berichtete, hatte der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut erklärt, es brauche noch Zeit für die "ordentliche Erarbeitung der nötigen Ausschussvorlagen". Die Abstimmung am 16. November verschwand von der Bundestags-Tagesordnung, wobei sich beteiligte Abgeordnete zu den Gründen dafür ziemlich bedeckt halten.

Konsumverbotszonen weiter umstritten

So meldete auch die dpa lediglich mit Berufung auf "Kreise der Ampel-Fraktionen", dass der Bundestag in seiner letzten Sitzungswoche dieses Jahr zwischen dem 13. und 15. Dezember entscheiden könne. Da jedoch auch der Bundesrat noch gehört werden müsse und das für seine letzte Sitzung 2023 am 15. Dezember zu knapp sei, werde das erst am 2. Februar möglich und damit die Reform wohl erst am 1. April 2024 in Kraft treten.

Die Länder müssen zwar nicht zustimmen. Sie könnten aber den Vermittlungsausschusses anrufen oder Einspruch einlegen, der mit der Mehrheit im Bundestag jedoch wieder überstimmbar wäre.

Da auch auf Anfragen von MDR AKTUELL bisher nicht reagiert wurde, kann über Gründe für die Vertagung nur spekuliert werden. Konkreter Streitpunkt könnten etwa die geplanten Verbotszonen für Cannabis-Konsum sein.

Unter anderem hatte auch der Bundesrat verlangt, "die Kontroll- und Vollzugsaufgaben für die Länder so zu regeln, dass sie keinen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf erzeugen". Das dürfte mit den geplanten 200-Meter-Verbotszonen etwa um Kinder-Einrichtungen schwierig werden und ein kritisiertes "strukturelles Vollzugsdefizit" auch hier zu erwarten sein.

In einer Experten-Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss kritisierte das auch die Neue Richtervereinigung: Für Konsumenten sei kaum erkennbar, ob sie in einer Verbotszone sind. Oder sogar wohnen. Eine Karte der "Berliner Morgenpost" illustriert das Problem recht anschaulich.

Zudem wollten die Länder genauere Standards für Anbauvereine, die der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik dagegen schon jetzt als viel zu kleinteilig und bürokratisch kritisierte. Dieser Verband forderte auch ein Ende des Erlaubnisvorbehalts der Krankenkassen bei Patienten, die Cannabis verschrieben bekommen.

Dem schlossen sich in der Anhörung weitere Experten an, etwa vom Branchenverband Cannabiswirtschaft. Als "unverantwortlich" kritisierte der, dass die Abstandsregeln auch für die Einnahme von Cannabis als Medizin gelten und sie mit Genussmittel-Konsum gleichgestellt werden solle.

Widerstand der Opposition

Dabei hat sich auch die Opposition schon auf den Plan eingeschossen. Per Gegenantrag wollen CSU und CDU die Legalisierung stoppen. Vor allem junge Menschen bis 25 Jahre seien durch Cannabis gefährdet, weil bei ihnen die "Entwicklung des Gehirns noch nicht abgeschlossen" sei.

Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein.

Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP - Seite 87

Vor allem der Widerstand der Union und auch einiger nicht von ihr regierter Bundesländer lassen sogar zweifeln, dass es zu dieser Reform überhaupt kommt. Davon abgesehen würde sie ohnehin nicht zu einer echten Legalisierung führen. Auch Lauterbach sprach nur noch von einer "Teil-Legalisierung", die so den Koalitionsvertrag schon verletzt. Denn eine "Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" ist im ersten Teil dieser Reform gar nicht vorgesehen.

"Zentrales Projekt" mit "komplexen Fragen"

Schon im März 2022 hatte der SPD-Politiker Burkhard Blienert, der neue Sucht- und Drogenbeauftragte der damals noch neuen Bundesregierung, die Cannabis-Legalisierung als "zentrales Projekt" bezeichnet, aber auch vom "Anfang eines Prozesses" und von "komplexen Fragen" gesprochen.

Diese haben den ursprünglichen Zeitplan wohl massiv ins Wanken gebracht. Wegen der Verzögerung hatten Haushaltspolitikerinnen von SPD, Grünen und FDP im Bundestag dem Gesundheitsminister sogar eine Million Euro sperren lassen. Laut RND wurde das für Öffentlichkeitsarbeit eingeplante Geld bis zur Vorlage des im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhabens auf Eis gelegt.

Was bisher geplant ist – wichtigste Punkte in Kürze In einem ersten Schritt soll der Besitz von 25 Gramm Cannabis-Produkten für Erwachsene straffrei werden, der Anbau von bis zu drei weiblichen Pflanzen für eigenen Gebrauch und/oder deren Abgabe in Vereinen. Hier sollen Mitglieder pro Kopf einmalig 25 Gramm und maximal 50 Gramm im Monat bekommen können. Anderweitig legalen Verkauf und Handel soll es noch nicht geben. Erst in einem späteren Reform-Schritt soll das in Modellregionen mit lizenzierten Geschäften getestet werden, für fünf Jahre und wissenschaftlich begleitet. Von Kindern und Jugendlichen soll Cannabis durch diverse Regelungen ferngehalten werden.

Problem: Kein "Recht auf Rausch"

Das Zögern könnte auch mit einem länger erwarteten Beschluss des Bundesverfassungerichts zu tun gehabt haben. Erst Mitte Juli entschied das Gericht über Anträge einiger Amtsgerichte, dass die Strafbarkeit von Handel, Einfuhr, Abgabe wie auch von Cannabis-Erwerb und Besitz rechtens seien und im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liegen.

Zwar habe sich Cannabis als weit weniger gefährlich erwiesen als angenommen, so das Gericht. Erhebliche Änderungen der Sach- und Rechtslage gebe es jedoch nicht und auch eine völlige Ungefährlichkeit sei weiterhin nicht belegt. So blieb das Gericht bei seiner Rechtsprechung von 1994 (BVerfGE 90), wonach es auch kein "Recht auf Rausch" gebe.

Davon abgesehen erschwerten eine schon Jahrzehnte bindende UN-Konvention und EU-Recht eine weitgehende Freigabe. Hier seien Bedenken ausgeräumt, heißt es zwar aus dem Ministerium. Doch ein Gutachten vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags interpretiert etwa der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger so, dass es die "hohe Gefahr einer Kommerzialisierung" des Cannabis-Anbaus in den vom Entwurf geplanten Vereinen sehe, von deren Gründung vorerst auch abgeraten wird.

"Das Risiko, dass die Pflanzen Nicht-Mitgliedern verkauft oder vermacht werden, ist faktisch einfach zu hoch", hatte Pilsinger dem "Spiegel" gesagt. Das Gutachten halte den aktuellen Entwurf deshalb für "höchstwahrscheinlich nicht mit Europarecht vereinbar", wie auch das Ärzteblatt berichtete.

Ablehnung auf breiter Front

Für Lauterbach ist die Cannabis-Legalisierung zudem heikel, weil sie von Kinder- und Jugendmedizinern abgelehnt wird. Ihre Verbände warnen vor "einer Gefährdung der psychischen Gesundheit" und Entwicklung von jungen Menschen. Der Gesundheitsminister hält das für nachvollziehbar und plant deshalb Aufklärungs-, Präventions- und Hilfsprogramme.

Die sollen nach dem jüngsten Entwurf den Bund 2024 sechs Millionen Euro kosten und in den Folgejahren zusätzlich je zwei Millionen, während für die wissenschaftliche Evaluation der Wirkungen des Cannabis-Gesetzes ab 2024 und bis einschließlich 2027 jeweils eine Million Euro im Jahr geplant sind.

Ablehnung aus anderen Gründen kommt von der Gewerkschaft der Polizei. GdP-Bundesvize Alexander Poitz erwartete mit den Plänen höhere Aufwände. Er sagte dem RND, er hoffe nicht, dass Polizeibeamte demnächst etwa die Distanz eines Konsumenten zu einer Kita nachmessen sollen.

Auch der Deutsche Richterbund (DRB) bezweifelte die im Gesetzentwurf vorgerechnete Entlastung von Polizei und Justiz durch weniger Verfahren von "voraussichtlich rund 225 Millionen pro Jahr" – als völlig unrealistisch.

Die Annahme einer massiven Entlastung der Justiz ist völlig unrealistisch.

Sven Rebehn DRB-Bundesgeschäftsführer

So sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn, das "extrem kleinteilige Gesetz" könne "zu hohem Kontrollaufwand, zu zahlreichen neuen Streitfragen und vielen zusätzlichen Verfahren" führen und so zu noch höherer Belastung. Auch der Bundesrat erwartet "hohe finanzielle Folgebelastungen der Länder durch Kontroll- und Vollzugs- sowie Präventions- und Interventionsaufgaben" und das explizit auch bei der "Kontrolle der Anbauvereinigungen".

"Kulturkampf" gegen eine fremde Droge

Und dann sind da noch die Unionsparteien, vor allem die CSU, die eine Cannabis-Legalisierung grundsätzlich bekämpft. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek will "alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen und nutzen", um sie zu verhindern. Und sollte sie doch kommen, kündigte Holetschek in der Ärztezeitung schon mal eine "zentrale Kontrolleinheit" in Bayern an, die für "einen möglichst strengen und konsequenten Vollzug" sorgen solle.

Alkohol gehört im Gegensatz zu Cannabis zu unserer Kultur.

Marlene Mortler (CSU) Ex-Bundesdrogenschutzbeauftragte

Die CSU führt schließlich schon lange eine Art von Kulturkampf gegen Cannabis als Einstiegsdroge. Bestes Beispiel ist die frühere Beauftragte für Drogenschutz des Bundes, Marianne Mortler, die als Tochter eines Hopfen-Landwirts zwar nicht für Bier warb, Drogen aus Hanf aber mit dem Argument ablehnte, dass sie anders als Alkohol nicht zur unserer Kultur gehörten.

Illegaler Markt wird bleiben

Kritik aus der Gegenrichtung kam zuvor schon von Koalitionspartner FDP, die ein "Bürokratiemonster" fürchtet. Die sucht- und drogenpolitische Sprecherin ihrer Bundestagsfraktion, Kristine Lütke, sagte der "Rheinischen Post", die FDP lehne eine Besitzobergrenze ganz entschieden ab. Schließlich könne auch niemand kontrollieren, "wie viele Flaschen Wein jemand im Keller lagert."

Dabei ist die geplante Eigenbedarfsgrenze von 25 Gramm nicht das eigentliche Problem, vielmehr die Frage, wie und wo sie der geneigte Nutzer bekommen soll. Ohne Gärtnerglück oder semi-professionellen Anbau, gut versteckt vor Kindern und Jugendlichen, oder in Vereinen mit begrenzter Zahl an Mitgliedern und Pflanzen, soll es vorerst legal nichts geben. Wer da mehr als eine magere Ernte vielleicht zweimal im Jahr möchte und nicht auch noch einem Verein beitreten, bleibt also auf illegale Quellen angewiesen.

Wissenschaftliche Evidenz fehlt

Ein Problem ist dabei auch fehlende wissenschaftliche Evidenz für fast alle Argumente in der Debatte. Dass Cannabis etwa weniger gefährlicher sei als Alkohol, beruht auf von der Forschung bisher kaum wirklich überprüften Alltagserfahrungen, die zudem auch nicht alle Menschen teilen. Denn ihre Reaktionen auf den Wirkstoff THC können sehr unterschiedlich sein.

Dabei ist auch die Behauptung hoher Gefährlichkeit der Droge kaum zu verallgemeinern. So wird zwar regelmäßig von Studien gesprochen, die eine Verbindung von Cannabis und psychischen Problemen etwa von Jugendlichen nahelegen. Was hier Ursache ist und was Wirkung, wir aber kaum klar. Auch kann unter sozialen Forschungsbedingungen der Illegalität kaum geklärt werden, was unter Bedingungen von Legalität geschehen würde.

Ein Polizist zeigt einen positiven Drogen-Test auf THC (Cannabis) eines Autofahrers.
Cannabis: Unklahreheit "ab welchem Wert es verkehrsgefährdend ist" Bildrechte: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte

Dazu kommt die Debatte über Cannabis-Grenzwerte im Verkehr, wie der "Münchner Merkur" berichtete. Demnach können sich Experten nicht auf einen THC-Wert für Autofahrer einigen.

Hier sprach Siegfried Brockmann, Unfallforscher der Versicherungswirtschaft, laut der Zeitung von einem "Verbot durch die Hintertür". Dabei gebe es "keine valide Studie, nach der wir sagen können, ab welchem Wert es verkehrsgefährdend ist".

Das Thema wird aktuell noch weitgehend ausgepart. FDP-Verkehrsminister Volker Wissing hatte zwar Änderungen angekündigt, doch seither ist nicht viel passiert. Die Grenzwert-Frage hat indes weitere ausgeblendete Aspekte. So werden etwa Bundeswehr-Bewerber abgelehnt, deren Untersuchung auf Cannabis-Spuren hinweist. Kriterien aber, ab welchen Werten das bei einem an sich künftig legalen Cannabis-Konsum noch zulässig wäre, fehlen.

Fazit: Legal kiffen vorerst kaum möglich

All das sind keine guten Voraussetzungen für eine mit wissenschaftlich fragwürdigen Evaluierungen belastete Legalisierung, deren Fortsetzung durch künftige Regierungen zudem auch gefährdet sein dürfte. Begleitung durch Wissenschaft ist nötig, weil hier Forschung fehlt – und wegen der nur dafür nutzbaren Öffnungsklauseln im internationalen Recht.

Doch so lange es so gut wie kein nennenswertes legales Angebot geben darf, werden "Legalisierung" und "Entkriminalisierung" nur auf dem Papier stehen und Folgen des Cannabis-Konsums hierzulande kaum sauber erforscht.

Die eher geringen Mengen an Cannabis, die unprofessionell selbst oder in Vereinen angebaut werden könnten, dürften die Nachfrage kaum befriedigen, Konsumenten also weiter in einem illegalen Raum agieren. Der Schwarzmarkt bliebe und mehr Jugendschutz davor so auch kaum möglich. Damit jedoch müsste diese Reform als gescheitert gelten – mindestens am eigenen Anspruch.

Die deutsche Politik scheint zu weit entfernt von pragmatisch-realistischen Lösungen, wie sie jetzt ausgerechnet in dem Land gefunden werden, von dem die internationale Cannabis-Kriminalisierung einmal ausging – in den USA, wo heute einst kriminalisierte Dealer legale Cannabis-Shops betreiben.

MDR AKTUELL, LTO, dpa, epd u.a.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 17. November 2023 | 07:30 Uhr

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