Bundestagswahl Auslandsdeutsche als unfreiwillige Nichtwähler: Stellen Probleme das Wahlergebnis infrage?
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25. Februar 2025, 08:10 Uhr
Es geht um etwa 213.000 Auslanddeutsche, die sich bei der Bundestagswahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen haben – nicht alle davon konnten wählen, weil die Wahlunterlagen nicht rechtzeitig im Ausland ankamen. Das BSW sieht darin eine Benachteiligung: Der Partei fehlten am Sonntag rund 13.000 Stimmen, um über die Fünf-Prozent-Hürde zu kommen und den Einzug in den Bundestag zu schaffen. Was das für das Wahlergebnis bedeutet.
- Wird eine Wahlprüfungsbeschwerde eingelegt, entscheidet der Bundestag darüber.
- Für zukünftige Wahlen könnte die Frist verlängert werden, damit mehr Zeit für Auslandsdeutsche bleibt.
- In anderen Ländern können Wählerinnen und Wähler online oder in Botschaften ihre Stimme abgeben.
Etwa 213.000 Auslanddeutsche haben sich vor der Bundestagswahl 2025 ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Doch nicht alle von ihnen konnten tatsächlich wählen, weil zum Beispiel die Wahlunterlagen nicht rechtzeitig im Ausland ankamen. Wie viele Wähler im Ausland keine Wahlunterlagen erhalten haben oder zu spät, ist unklar. Die Bundeswahlleiterin teilte MDR AKTUELL auf Anfrage mit: Beschwerden und Fragen von Auslandsdeutschen seien zwar eingegangen, genaue Zahlen hierüber würden aber nicht erhoben und wären auch nicht repräsentativ.
Nichtsdestotrotz: Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), das bei der Bundestagswahl knapp an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte, plant rechtliche Schritte – und bezieht sich hierbei auch auf die Probleme bei der Auslandswahl.
Bundestag müsste über Wahlprüfungsbeschwerde abstimmen
Gegen die Ergebnisse kann zunächst eine Wahlprüfungsbeschwerde eingelegt werden, über die dann der Bundestag entscheidet. Dass dieser die Wahl für ungültig erklärt, gilt als unwahrscheinlich. Es bleibt der Weg vor das Bundesverfassungsgericht. Könnte eine erfolgreiche Klage das Wahlergebnis kippen?
Staatsrechtler Ulrich Battis meint: Nein. "Ich bin eher skeptisch, dass eine solche Klage Erfolg hat." Solche Klagen gebe es nach jeder Wahl, erfolgreich seien sie selten gewesen. "Im konkreten Fall müsste nachgewiesen werden, dass durch diese Behinderung von Auslandsdeutschen das Wahlergebnis des BSW anders gewesen wäre und zwar so, dass sie die Fünf-Prozent-Klausel übersprungen hätte", erklärt Battis. Dieser Nachweis sei aber schwierig.
Fristen für Auslandswähler verlängern
Der Professor für Verfassungsrecht an der Universität Oldenburg, Volker Boehme-Neßler, kann sich vorstellen, "dass man einfach die Fristen verlängert für die Auslandswähler und dann die Stimmen noch dazuzählt. Das wäre eigentlich eine ganz einfache Möglichkeit". Das könne das Bundesverfassungsgericht einfordern.
Eine Auswirkung auf mögliche Regierungszusammensetzungen hätte das trotzdem nicht, meint Boehme-Neßler. Denn bis eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts käme, würde es mindestens mehrere Monate dauern, wenn nicht über ein Jahr. Und selbst wenn das Bundesverfassungsgericht eine solche Entscheidung träfe und sich die Parlamentszusammensetzung ändere, dann gelte es nur für die Zukunft. "Alles, was ab jetzt bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts passiert, bleibt bestehen. Daran ändert sich nichts", so Boehme-Neßler.
Wählen in Botschaften ermöglichen
Boehme-Neßler rechne aber mit einer Gesetzesänderung im Bundestag, sodass Auslandsdeutsche zum Beispiel in den Botschaften wählen könnten. Oder auch digital. Das sieht auch Staatsrechtler Ulrich Battis ähnlich. "Das würde Deutschland ohnehin gut anstehen, dass man im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung endlich auch zu digitalen Wahlen kommt – und dann ist das Problem gar nicht mehr da."
Ein Beispiel gibt es dafür in der EU. In Estland können Wählerinnen und Wähler schon seit 2005 digital wählen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 25. Februar 2025 | 06:05 Uhr