Sitzung des Bundesrates Impressionen des Plenarsaal bei der 1041. Bundesratssitzung
Der Bundesrat hat am Freitag über gleich zwei Migrationsthemen entschieden. Bildrechte: IMAGO / Political-Moments

Bundesrat Gesetze für schnellere Abschiebungen und schnellere Einbürgerungen gebilligt

02. Februar 2024, 20:38 Uhr

Der Bundesrat hat am Freitag sowohl den Weg für schnelle Abschiebung abgelehnter Asylbewerber frei gemacht, als auch für ein schnelleres Tempo bei Einbürgerungen. Bei Abschiebungsverfahren soll künftig unter anderem die Polizei mehr Befugnisse bekommen.

Schnellere Abschiebungen

Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für eine schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber. Die Länderkammer billigte in ihrer Sitzung am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Die Pläne sehen eine Reihe von Maßnahmen vor, um Abschiebeverfahren zu erleichtern. So soll die Polizei deutlich ausgeweitete Befugnisse bei Durchsuchungen und der Identitätsfeststellung von Betroffenen bekommen. Die Beamten sollen unter anderem in Gemeinschaftsunterkünften künftig auch andere Räume als das Zimmer des Abschiebepflichtigen durchsuchen dürfen.

Zudem wird die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tage verlängert, um den Behörden mehr Zeit für Abschiebungen zu geben. Ziel ist auch eine forcierte Abschiebung von Schleusern, Straftätern und Gefährdern.

Schnellere Einbürgerungen

Die Länderkammer billigte außerdem eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Die Reform soll Einbürgerungen vereinfachen und doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich ermöglichen. Zudem sollen Ausländer künftig schon nach fünf Jahren in Deutschland einen deutschen Pass beantragen können. Bisher sind es acht Jahre. Besonders gut Integrierte sollen schon nach drei Jahren eingebürgert werden können.

E-Patientenakte wird Standard

Elektronische Patientenakten sollen bald für Millionen Versicherte zum Alltag werden. Der Bundesrat machte auch dafür den Weg dafür frei. Anfang 2025 sollen demnach alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte bekommen, es sei denn, man lehnt es für sich ab. Die E-Akte soll ein persönlicher Speicher etwa für Befunde und Laborwerte sein und Patienten ein Leben lang bei allen Ärztinnen und Ärzten begleiten.

Weiterhin soll das Sammeln und Auswerten von medizinischen Daten leichter werden. Dafür sollen künftig Daten aus Quellen wie Krebsregistern, Krankenkassendaten und Daten aus der elektronischen Patientenakte miteinander vernetzt werden.

AFP, dpa (amu)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 02. Februar 2024 | 11:00 Uhr

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