Grundgesetzänderung Bundesrat stimmt Finanzpaket zu
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21. März 2025, 20:53 Uhr
Das Hunderte Milliarden schwere Schuldenpaket für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz hat im Bundesrat seine letzte große Hürde genommen. Die Länderkammer stimmte notwendigen Grundgesetzänderungen zu. Sachsen-Anhalt und Thüringen enthielten sich.
- Grundgesetzänderung ermöglicht Milliardenschulden für Verkehr und Infrastruktur
- Schuldenbremse wird auch für Länder gelockert
- Bundespräsident muss Änderungen noch unterschreiben
Der Bundesrat hat den Weg für das im Bundestag beschlossene Milliardenpaket freigemacht. Die Länderkammer stimmte mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit für mehrere Grundgesetzänderungen. Insgesamt erhielten die Änderungen 53 von 69 Stimmen. Nur Länder mit FDP- oder BSW-Beteiligung wie Sachsen-Anhalt und Thüringen enthielten sich. Die Minderheitsregierung in Sachsen stimmte dafür.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff sagte nach der Abstimmung dem MDR, er selbst hätte zugestimmt, wollte aber nicht die gut funktionierende Koalition von CDU und SPD mit der FDP riskieren. Es gehe ja auch um das Land und dessen Zukunft. Zudem habe man gewusst, dass es zu einer Mehrheit für das Finanzpaket reichen werde.
Zuvor hatte die AfD noch einmal versucht, die Abstimmung per Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu verhindern. Karlsruhe wies das jedoch zurück. Auch die FDP scheiterte mit ihrem juristischen Vorgehen gegen das Zustandekommen der Grundgesetzänderung. Die Liberalen hatten in mehreren Ländern die Verfassungsgerichte angerufen, um den jeweiligen Regierungen die Zustimmung zu untersagen.
Neue Schulden für Verteidigung, Infrastruktur und Länder
Die Änderungen sehen vor, dass die im Grundgesetz, Artikel 109 und 115, verankerte Schuldenbremse für Ausgaben in Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit faktisch aufgehoben wird. Für Ausgaben in diesen Bereichen, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten, dürfen Kredite aufgenommen werden. Das wären in diesem Jahr etwa 44 Milliarden Euro.
Außerdem soll durch einen neuen Grundgesetzartikel 143h an der Schuldenbremse vorbei ein Sondervermögen geschaffen werden. Es soll aus Krediten finanziert und 500 Milliarden Euro schwer sein. Daraus soll die Instandsetzung der maroden Infrastruktur in Deutschland bezahlt werden. 100 Milliarden Euro sollen an die Länder gehen, weitere 100 Milliarden Euro sollen fest in Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft fließen.
Auch für die Länder soll die Schuldenbremse gelockert werden. Bisher gilt für sie ein Komplettverbot für neue Schulden. Künftig sollen sie jährlich zusammen Neukredite in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen. Das sind für alle Länder zusammen 16 Milliarden Euro. Allerdings muss dazu in mehreren Ländern die Landeverfassung geändert werden. So ist zum Beispiel die Null-Prozent-Regel in Sachsen und Sachsen-Anhalt in der Verfassung verankert. In Thüringen ist das nicht der Fall.
Steinmeier muss Gesetz noch prüfen
Damit das geänderte Grundgesetz in Kraft treten kann, braucht es nun noch die Unterschrift des Bundespräsidenten. Frank-Walter Steinmeier muss prüfen, ob das Gesetz verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Mit seiner Unterschrift und der anschließenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird die Änderung des Grundgesetzes wirksam.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 21. März 2025 | 11:30 Uhr