
Bundesgerichtshof Grundstücksstreit wird neu verhandelt – kein Zwangsabriss
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14. März 2025, 12:04 Uhr
Der Fall einer Familie aus dem brandenburgischen Rangsdorf, die wegen eines Behördenfehlers bei der Zwangsversteigerung ihr Haus verlieren sollte, wird teilweise neu aufgerollt. Das entschied der Bundesgerichtshof am Freitag. Das Grundstück gehört zwar dem ehemaligen Eigentümer, jedoch muss die Familie das Haus nicht abreißen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Freitag entschieden, dass der Fall einer Familie aus Rangsdorf, die ihr Haus aufgrund eines Behördenfehlers bei einer Zwangsversteigerung verlieren sollte, teilweise neu aufgerollt wird. Das Grundstück gehört zwar dem ursprünglichen Eigentümer, er kann die Herausgabe verlangen. Aber die Familie muss das Haus nicht abreißen. (Az. V ZR 153/23). Auch die Grundschuld muss nicht gelöscht werden.
Familie hat Anspruch auf Entschädigung
Die Familie hat laut der Entscheidung Anspruch auf eine Entschädigung für die Wertsteigerung des Grundstücks, die durch ihren Hausbau entstanden ist. Die Höhe der Entschädigung wird jedoch auf die Höhe der Investitionen begrenzt. Wie viel Geld genau gezahlt werden muss, soll nun das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg an der Havel klären.
Grundstück gehört US-Bürger
Die Familie hatte das Grundstück 2010 bei einer Zwangsversteigerung gekauft. Es gehörte einem US-Bürger, der es geerbt hatte und von der Zwangsversteigerung nichts wusste. Nachdem der Eigentümer davon erfuhr, zog er vor Gericht. Der Zuschlagsbeschluss der Zwangsversteigerung wurde wieder aufgehoben. Da diese Entscheidung rechtskräftig ist, bleibt der Kläger der Eigentümer. Das bestätigte nun der BGH. Anders als das OLG entschied er aber, dass die Familie das Haus nicht auf ihre Kosten abreißen lassen muss und dass ihr noch Geld für ihre für den Hausbau aufgewandten Kosten zustehen kann.
afp(mbe)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 14. März 2025 | 10:30 Uhr