Teilnehmer einer Demonstration gegen Rechts im Vorfeld der Landtagswahl 2024 halten ein Transparent mit der Aufschrift "AfD-Verbot jetzt!".
Im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen trugen Teilnehmende einer Demonstration in Leipzig das Banner mit der Forderung "AfD-Verbot jetzt". Nun wollen Bundestagsabgeordnete über einen Antrag für ein Verbotsverfahren abstimmen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Willnow

Fraktionsübergreifende Initiative Bundestagsabgeordnete wollen Abstimmung über AfD-Verbotsverfahren

29. September 2024, 18:19 Uhr

Im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen gingen tausende Teilnehmende einer Demonstration in Leipzig für Demokratie und gegen Rechtsextremismus auf die Straße. Einige hielten Plakate und Banner mit der Aufschrift "AfD-Verbot jetzt" hoch. Nun wollen Bundestagsabgeordnete über einen Antrag für ein Verbotsverfahren abstimmen.

Bundestagsabgeordnete mehrerer Fraktionen wollen eine Abstimmung im Bundestag über ein Verbotsverfahren der AfD erreichen. Wie die "Welt am Sonntag" berichtet, haben Abgeordnete der SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken dafür einen Gruppenantrag ausgearbeitet, mit dem ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angestoßen werden soll.

Demnach unterstützen einzelne Politiker die Initiative, aber nicht komplette Fraktionen. Für einen fraktionsübergreifenden Antrag sind 37 Abgeordnete notwendig. Deutlich mehr Abgeordnete haben dem Bericht zufolge bereits ihre Unterstützung angekündigt. Nach Informationen der "Welt" wollen von allen genannten Fraktionen jeweils mindestens zehn Abgeordnete unterzeichnen.

Alternativ Ausschluss von Parteienfinanzierung

Die Abgeordneten von SPD, Union, Grünen und Linken werfen der AfD demnach in dem Bundestagsantrag vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und gegenüber dieser Grundordnung eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung" einzunehmen.

Das Bundesverfassungsgericht solle dem Papier zufolge auf Antrag des Bundestags feststellen, dass die AfD verfassungswidrig sei und deshalb verboten werden könne. Alternativ solle vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werde.

Auch Maier und Wanderwitz unterstützen Verbotsverfahren

Thüringens geschäftsführender Innenminister Georg Maier hatte sich nach der chaotischen ersten Landtagssitzung am Donnerstag für ein Verbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen. "Die heutigen Ereignisse im Thüringer Landtag haben gezeigt, dass die AfD aggressiv kämpferisch gegen den Parlamentarismus vorgeht. Ich denke, dass damit die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegeben sind", schrieb der SPD-Politiker auf der Plattform X. Die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtages wurde vom Alterspräsidenten, dem AfD-Politiker Jürgen Treutler, geleitet. Er lehnte Anträge anderer Fraktionen ab und drohte, die Mikrofone von Abgeordneten abzustellen, um Zwischenrufe zu unterbinden. Der Vorsitzende der Landes-CDU Mario Voigt warf Treutler Machtmissbrauch vor.

Auf ein AfD-Verbotsverfahren drängte daraufhin auch der CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Ostbeauftragte Marco Wanderwitz. "Der Auftritt der AfD im Thüringer Landtag folgte ein weiteres Mal dem Drehbuch der Verächtlichmachung der parlamentarischen Demokratie und ihrer Institutionen", sagte er der Tageszeitung "taz". Wanderwitz hatte bereits im Juni angekündigt, einen Anfrag für ein Verbotsverfahren in den Bundestag einbringen zu wollen.

AfD verstößt laut Antrag gegen Grundgesetz

Der Gruppenantrag wirft der AfD laut Bericht zahlreiche Verstöße gegen die Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 des Grundgesetzes vor. Dabei nennt er etwa die Forderung nach einer "millionenfachen Remigration" von Migranten. Der Antrag werte außerdem zahlreiche Äußerungen von Bundes- und Landesvorsitzenden der AfD als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten.

Der Antrag bezieht sich nach "Welt"-Informationen unter anderem auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen aus diesem Jahr. Das OVG in Münster hatte im Mai geurteilt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gesamtpartei AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus einstufen und nachrichtendienstlich beobachten darf.

reuters/AFP (kar)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 29. September 2024 | 17:00 Uhr

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