Ein*e Ordnungsbeamte*r steht vor einem Auto.
Scan-Fahrzeuge seien deutlich effektiver als herkömmliche Kontrollen vom Ordnungsamt, so das Verkehrsministerium in Dresden. Bildrechte: IMAGO / Geisser

Digitalisierung Falschparker erkennen: Mögliche Überwachung durch Scan-Fahrzeuge?

05. Oktober 2023, 09:15 Uhr

Mit Scan-Fahrzeugen Falschparker identifizieren: Das ist in anderen Ländern wie in Frankreich und den Niederlanden bereits Realität. Nun gibt es auch in Deutschland die Überlegung, eine solche Form der Kontrolle einzuführen. Würden sich Scan-Fahrzeuge lohnen und welche Rolle spielt der Datenschutz?

Um Falschparkern zu Leibe zu rücken, wollen die Länder künftig Scan-Fahrzeuge einsetzen. Die Arbeit des Ordnungsamtes, das die Knöllchen ausstellt, sollen dann Video-Wagen übernehmen.

Wer mit dem Rollstuhl oder dem Kinderwagen, einem Rollator oder dem Fahrrad auf dem Weg durch die Stadt ist, der kennt das Problem: falsch parkende Autos versperren abgesenkte Bordsteine, behindern die Sicht auf Kreuzungen oder verstellen Fuß- und Radwege.

Falschparker "erhebliches Problem"

Aus dem sächsischen Verkehrsministerium heißt es dazu auf Nachfrage von MDR AKTUELL, Falschparker stellten speziell in unseren urbanen Zentren ein erhebliches Problem dar. "Sie schränken die Mobilität körperbehinderter Menschen massiv ein und verleiten insbesondere Fußgänger und Radfahrer zu gefährlichen Ausweichmanövern", erklärt die Behörde. Deshalb seien derartige Vergehen konsequent zu ahnden.

Ministerium: Scan-Fahrzeuge effektiver

Mit Scan-Fahrzeugen, wie sie etwa in Frankreich und in den Niederlanden erfolgreich im Einsatz seien, sei es möglich, die regelkonforme Nutzung des öffentlichen Parkraums deutlich zu verbessern, meint das Ministerium.

Auch weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes 50 Autos in der Stunde kontrollierten, während mit der Videokontrolle ganze 1.000 Kontrollen möglich seien. Deshalb hätten die Länder den Bund aufgefordert, die Straßenverkehrsordnung dahingehend zu ändern.

Datenschutz sorgt für Debatte

Datenschutzrechtliche Fragen müssten angemessen berücksichtigt werden, sagt das sächsische Verkehrsministerium.

Das betont auch das Verkehrsministerium in Thüringen und teilt mit, dass die hierfür geltenden bundesrechtlichen Vorgaben und Grundlagen jedoch angepasst werden müssten, damit die Kommunen Rechtssicherheit bei der digitalen Parkraumkontrolle erhielten.

Insbesondere im Hinblick auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung und den Datenschutz.

ADAC fürchtet Überwachung

Datenschutz ist das Stichwort, das den Allgemeiner Deutscher Automobil-Club auf den Plan ruft, denn die Überwachung von Autofahrerinnen und Autofahrern ist nicht im Sinne des ADAC, wie Alexander Schnaars, Unternehmenssprecher des ADACs, erklärt.

Die Scan-Wagen, die zwar von Menschen gefahren werden, nehmen aber, so sei der Stand der Diskussion im Moment, automatisiert Kennzeichen und Umgebung per Video auf. "Hier werden ja personenbezogene Daten aufgenommen, also der Datensatz des Kennzeichens", erklärt er. Und da sei keine Rechtsgrundlage vorhanden.

"Also was passiert mit den Kennzeichen? Weil diejenigen, die korrekt parken und beispielsweise ein Ticket gelöst haben - diese Kennzeichen müssten dann umgehend wieder gelöscht werden", so Schnaars.

Auch bei den Kennzeichen, die sonst aufgenommen werden, sei die Frage wirklich: Wie sieht es mit dem Datenschutz aus? "Werden wirklich nur die Kennzeichen auch gescannt, oder wird die Umgebung gescannt, die man natürlich bräuchte, um Falschparker zu identifizieren?", fragt er.

Von Seiten der Datenschützer wird die Initiative der Länder aufmerksam beobachtet. Für eine Stellungnahme sei die Diskussion aber noch nicht fortgeschritten genug, meinen sie.

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