Revisionen abgelehnt Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Linksextremistin Lina E.
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19. März 2025, 12:28 Uhr
Der Bundesgerichtshof hat die mehrjährige Haftstrafe gegen die Linksextremistin Lina E. wegen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextreme bestätigt. Der Schuldspruch des OLG Dresden über fünf Jahre und drei Monate ist rechtskräftig.
Die Verurteilung der Linksextremistin Lina E. zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden weitgehend. Der dritte Strafsenat des BGH änderte den Schuldspruch im Detail, ohne dass das aber Auswirkungen auf die Gesamtfreiheitsstrafe hat. Die Revisionen der Bundesanwaltschaft gegen das Urteil des OLG Dresden verwarf der BGH in vollem Umfang.
Kriminelle Vereinigung und schwere Körperverletzung
Das sächsische Gericht hatte die heute 30-Jährige im Mai 2023 unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Dem Dresdner Urteil zufolge war Lina E. als Mitglied einer kriminellen linksextremistischen Gruppe von 2018 bis 2020 mit weiteren Mitangeklagten an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt gewesen sein.
Urteil enthielt keine Rechtsfehler
Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten gegen die Dresdner Entscheidung Revision eingelegt. In Karlsruhe beantragten beide Seiten, unterschiedliche Teile des mehr als 400 Seiten langen Urteils aufzuheben und zur neuen Entscheidung zurückzuverweisen.
Der BGH prüfte das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler. Es wurden also keine Zeugen gehört oder neuen Beweise erhoben. Rechtsfehler habe es keine gegeben, sagte der Vorsitzende Richter. In der Urteilsverkündung betonte er: "Das Mittel der politischen Auseinandersetzung ist das Wort, nicht die Gewalt."
Lina E. bislang auf freiem Fuß
E. selbst war zu der Verkündung in Karlsruhe nicht erschienen. Sie ist derzeit auf freiem Fuß. Der Haftbefehl gegen sie wurde 2023 mit dem Urteil des OLG unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Nach zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft kam sie also trotz der verhängten Freiheitsstrafe zunächst frei – bis das Urteil rechtskräftig ist.
Nun muss sie die Reststrafe verbüßen. Wie lange genau E. noch in Haft kommt, muss nach Angaben ihres Anwalts nun ausgerechnet werden. Dabei werde etwa die Untersuchungshaft berücksichtigt.
dpa/AFP (dni)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 19. März 2025 | 11:00 Uhr