Die Angeklagte Maja T. (unkenntlich gemacht) gibt während einer Gerichtsverhandlung in Budapest eine Erklärung ab. 4 min
Im Audio: In Budapest steht Maja T. nun vor Gericht - die angeklagte Person kritisiert die Haftbedingungen. Bildrechte: picture alliance/dpa/AP | Denes Erdos
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Linksextremist/in aus Jena drohen mindestens 14 Jahre Haft

MDR AKTUELL Fr 21.02.2025 13:51Uhr 03:49 min

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Prozess gestartet Mutmaßliche linksextreme Person Maja T. in Ungarn vor Gericht

21. Februar 2025, 17:51 Uhr

Die ungarische Staatsanwaltschaft wirft Maja T. vor, an Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen zu sein. Nun hat der Prozess gegen die aus Jena stammende und sich als non-binär identifizierende Person in Budapest begonnen. Maja T. kritisiert die Haftbedingungen.

In Budapest hat der Prozess gegen die in der linken Szene als Maja T. bekannte, mutmaßlich linksextreme deutsche Person begonnen. Die ungarische Staatsanwaltschaft wirft der angeklagten Person, die aus Jena stammt und sich selbst als non-binär identifiziert, vor, im Februar 2023 in Budapest an vier Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen und damit für schwere Körperverletzungen mitverantwortlich zu sein.

Maja T. lehnt Schuldeingeständnis ab

Maja T. lehnte das Angebot der Staatsanwaltschaft ab, ein Schuldgeständnis abzulegen und dafür ohne weitere Verhandlung 14 Jahre Haft zu akzeptieren. Daher ist nun ein langer Prozess zu erwarten, an dessen Ende das Höchst-Strafmaß von 24 Jahren drohen könnte.

"Ich stehe hier in einem Land vor Gericht, in dem ich als non-binäre Person nicht existiere, weil ich eine Antifaschistin bin", sagte Maja T. Sie lege Wert darauf, "dass es in diesem Prozess um viel mehr geht als um mich selbst". Sie beklagte zudem, dass sie unter "menschenunwürdigen Bedingungen" in Einzelhaft gehalten werde, mit Schlafentzug durch stündliche Kontrollen in der Zelle, sowie unter mangelnden hygienischen Bedingungen. Zudem habe sie nur einen geringen Teil an Akten und Beweismaterial in deutscher Übersetzung erhalten.

Bundesverfassungsgericht untersagte Auslieferung nach Ungarn zu spät

Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert – obwohl das Bundesverfassungsgericht dies untersagt hatte. Doch die Entscheidung aus Karlsruhe kam wenige Minuten zu spät. Vor drei Wochen hatte das Bundesverfassungsgericht erneut entschieden, dass diese Auslieferung nicht rechtens war. Richter Jozsef Sos erklärte, dieser Vorgang spiele für den Prozess in Ungarn keine Rolle.

dpa (mze)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 21. Februar 2025 | 13:51 Uhr

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