Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk Warum manche Filme nur im Fernsehen laufen und nicht im Netz

12. Juni 2023, 14:20 Uhr

Wenn ein Film im Fernsehen läuft, aber der Livestream im Internet mit Verweis auf rechtliche Gründe nur eine Sperrtafel zeigt, kann das ärgerlich sein. MDR-AKTUELL-Nutzerin Ulrike Kwas sagt, sie zahle doch Rundfunkbeitrag und frage sich, warum sie manche Filme nur im Fernsehen, nicht aber im Netz sehen könne.

Die Antwort auf diese Frage findet man in Verträgen und Gesetzen, erklärt Michael Naumann, der Sprecher des MDR. Die Frage sei, wer die Rechte am Film habe und wie er die verkaufe: "Manche verkaufen solche Rechte als Paket, also wo man es dann im linearen Fernsehen sehen kann und gleichzeitig auch online im Livestream und zudem auch noch für eine gewisse Zeitspanne in der ARD-Mediathek."

Manche Filme-Anbieter verkaufen nur TV-Rechte

Michael Naumann Leitung der Abteilung Presse und Information innerhalb der Hauptabteilung Kommunikation des MDR.
MDR-Sprecher Michael Naumann Bildrechte: MDR/Kirsten Nijhof

Naumann fügt hinzu: "Manch andere Rechte-Inhaber verkaufen aber keine Pakete, sondern einzeln, weil sie damit einen höheren Preis erzielen können. Oder weil sie eigene Streamingrechte selbst behalten wollen." Naumann nennt als Beispiele Disney oder Paramount oder eigene Produktionsfirmen, die die Filme in ihrem eigenen Streamingnetzwerk zeigen und damit Geld verdienen wollten und nicht die Konkurrenz stärken: "Und dann kann es passieren, dass wir nicht die Online-Streaming-Rechte bekommen, sondern nur die TV-Rechte."

Naumann sagt, auf solche Verträge lasse sich der MDR aber nur noch sehr selten ein. Denn dass das bei Zuschauerinnen und Zuschauern für Irritation sorge, sei verständlich.

Angebot in Mediatheken unterliegt rechtlichen Beschränkungen

Auf die Frage, warum einige Filme dann nicht wenigstens in der Mediathek zu sehen seien, erklärt Naumann: "Wir müssen uns ja an Recht und Gesetz halten und für uns gilt der Medienstaatsvertrag. Und der aktuelle Medienstaatsvertrag verbietet uns, außereuropäische Lizenzankäufe in die Mediathek einzustellen. Das ist schwierig nachzuvollziehen, aber so ist die Medienrechtelage. Deshalb finden sich eigentlich nie US-Serien oder Filme in der Mediathek. Es sei denn – und jetzt kommt die nächste Spitzfindigkeit – sie sind zu mehr als 50 Prozent in Europa co-produziert. So ist die aktuelle Gesetzeslage."

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Änderung des Medienstaatsvertrages soll Mediatheksangebot erweitern

Hoffnung macht laut Naumann eine Änderung des Medienstaatsvertrages, die in Kürze gelten soll. Danach sind dann auch nicht-europäische Produktionen bis zu dreißig Tage in der Mediathek zu finden, wenn die Rechte dafür zur Verfügung stehen.

Für den medienpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion aus Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann, ist das eine gute Entwicklung: "Wir haben ja eine Situation, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seinen unterschiedlichen Angeboten, insbesondere was den Telemedienbereich anbelangt – also Internet, Streaming und so weiter – sehr großen Beschränkungen unterliegt, weil wir im Wettbewerb zu privaten Anbietern stehen und da Regulierungen da sind, die uns nicht alles erlauben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk."

Es sei aus politischer Sicht ein Abwägen der verschiedenen Akteure am Markt, sagt Hövelmann: "Wir wollen natürlich, dass der Öffentlich-Rechtliche für das, was der Bürger bezahlt, attraktiv ist. Also müssen wir schauen, dass wir das machbar machen, was machbar ist."

In Zukunft dürften nach der Änderung des Medienrechtsvertrages auch einige Filme und Serien mehr in der Mediathek auftauchen.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 12. Juni 2023 | 06:00 Uhr

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