Rundfunkfinanzierung Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag
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23. Oktober 2024, 16:36 Uhr
Grundsätzlich zahlt jeder Haushalt in Deutschland monatlich einen Rundfunkbeitrag. Hier finden Sie weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag, seiner Höhe, möglichen Befreiungen und zur Beitragsberechnung für Firmen.
Beim Rundfunkbeitrag gilt für Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel: pro Wohnung zahlen sie einen Beitrag. Er gilt für alle Bewohner und Bewohnerinnen der Wohnung. Ihre privaten Autos sind mitabgedeckt. Derzeit beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro pro Wohnung.
Wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk empfangen wird, spielt keine Rolle: Ob klassisch mit Radio- und Fernsehgerät oder mit PC, Tablet oder Smartphone. Er deckt alle Programmangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf allen Verbreitungswegen ab. Gartenlauben in Kleingartenanlagen, die nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind, sind nicht beitragspflichtig.
Ermäßigter Rundfunkbeitrag oder Befreiung für einzelne Personengruppen möglich
Beim Rundfunkbeitrag werden einzelne Personengruppen entlastet: Sie können auf Antrag einen ermäßigten Beitrag zahlen oder sich vollständig befreien lassen:
- Ob Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG: Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
- Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie zahlen ein Drittel des Beitrags - 6,12 Euro pro Monat.
- Taubblinde Menschen können sich wie bisher auf Antrag ganz befreien lassen.
Beitragsberechnung für Unternehmen und Institutionen
Der Beitrag von Unternehmen und Institutionen richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge. So zahlt z.B. ein Unternehmen mit einer Betriebsstätte und bis zu acht Beschäftigen sowie einem Kraftfahrzeug 6,12 Euro monatlich. Die Anzahl der vorgehaltenen Geräte spielen keine Rolle.
Kontakt:
Bei Fragen zu Ihrem Rundfunkbeitrag wenden Sie sich bitte an:
Mitteldeutscher Rundfunk
Abteilung Beitragsservice
04360 Leipzig
+49 (0)341 300 5942