Gendersternchen mit Schriftzug Innen und Duden
Genderzeichen wie Stern, Doppelpunkt und Unterstrich werden weiter nicht in die amtliche deutsche Rechtschreibung aufgenommen. Bildrechte: IMAGO / Christian Ohde

Sprache Rechtschreibrat weist auf Folgeprobleme durch Gendern hin

14. Juli 2023, 22:36 Uhr

Der Genderstern wird weiterhin nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Orthografie aufgenommen. Der Rat für Rechtschreibung weist aber auf grammatische Folgeprobleme durch Genderzeichen hin.

Genderzeichen gehören weiterhin nicht zum Kern der deutschen Orthografie. Der Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt, Doppelpunkt, Unterstrich und Sternchen nicht in das Amtliche Regelwerk aufzunehmen. Er bleibt damit bei seiner Entscheidung von 2021.

Rat weist auf Folgeprobleme durch Genderzeichen hin

Der Rat will die Genderzeichen im Wortinnern aber als Ergänzung zum Thema Sonderzeichen aufnehmen lassen. Dabei soll darauf hingewiesen werden, dass die Setzung der Zeichen in verschiedenen Fällen zu grammatischen Folgeproblemen führen könne, die noch nicht geklärt seien.

Entwicklung der Gendersprache wird weiter beobachtet

Der Ratsvorsitzende Josef Lange erklärte, Genderzeichen seien auch weiterhin keine regulären Zeichen. Mit ihrer Einordnung im Bereich Sonderzeichen wolle man das gesellschaftliche Phänomen an sich beschreiben. Die Zeichen vermittelten "übersprachlich aufgeladen", dass damit alle Geschlechtsidentitäten gemeint seien.

Lange wies daraufhin, dass die Entwicklung nicht abgeschlossen sei. Sie müsse weiter beobachtet werden. Der Sitzung des Rates sei eine sehr kontroverse Diskussion vorangegangen.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung Der Rat hat Mitglieder aus sieben deutschsprachigen Ländern und Regionen. Seit 2004 ist er das für die Rechtschreibung maßgebliche Gremium. Seine Aufgabe im Auftrag von staatlichen Stellen ist es, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auch mit Blick auf den Wandel der Sprache weiterzuentwickeln.

Geschlechtergerechte Texte sollen verständlich, lesbar und vorlesbar sein

Sonderzeichen zur Kennzeichnung aller Geschlechter sind in vielen Schulen, Hochschulen und Behörden üblich geworden, werden aber nicht einheitlich verwendet.

2021 und 2018 hatte der Rat für deutsche Rechtschreibung erklärt, dass geschlechtergerechte Texte verständlich, lesbar und vorlesbar sein sollten. Außerdem sollten sie Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten. Mit Sonderzeichen innerhalb von Wörtern sei dies kaum möglich.

Kritiker dieser Position verweisen unter anderem darauf, dass Genderstern und Unterstrich keine orthografischen, sondern typographische Zeichen seien. Der Rechtschreibrat sei dafür gar nicht zuständig.

dpa, KNA, (jks)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 14. Juli 2023 | 16:30 Uhr

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