Schriftzug am Sitz des Bundesnachrichtendienstes in Berlin
Der Bundesnachrichtendienst darf geheime Informationen über den Ursprung der Corona-Pandemie weiterhin geheimhalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Bildrechte: imago images/Future Image

Urteil am Bundesverwaltungsgericht BND muss Erkenntnisse über Corona-Ursprung nicht offenlegen

22. April 2025, 15:45 Uhr

Der Bundesnachrichtendienst muss Medien vorerst keine Auskunft über seine Erkenntnisse zum Ursprung der Corona-Pandemie geben. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und lehnte den entsprechenden Antrag eines Verlages ab.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss seine Geheimdienstauskünfte nicht öffentlich machen und den Medien keine Informationen über seine Erkenntnisse zum Ursprung des Coronavirus geben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Beschluss entschieden (Az.: BVerwG 10 VR 3.25).

Geheimdienst soll Informationen zum Ursprung des Virus haben

Das Gericht lehnte einen entsprechenden Eilantrag eines Presseverlages ab. Der Verlag ging davon aus, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst seit 2020 über Informationen und Auswertungen zum Ursprung des Virus verfügt habe.

Im März waren Medienberichte veröffentlicht worden, wonach der BND einen Laborunfall im chinesischen Wuhan als wahrscheinlichste Ursache der Corona-Pandemie ansieht. Zu dieser Bewertung kam der deutsche Auslandsgeheimdienst nach Informationen von "Süddeutscher Zeitung" und "Zeit" bereits im Jahr 2020. In Auftrag gegeben wurde die Untersuchung demnach vom Kanzleramt, das die Geheimdienstbefunde dann allerdings unter Verschluss gehalten haben soll.

Altbundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) widersprach dem Vertuschungsvorwurf. Sie weise diese "ganz grundsätzlich zurück", teilte eine Sprecherin Merkels als Reaktion auf entsprechende Medienanfragen nach der Veröffentlichung mit. 

BND fürchtet Auswirkungen auf diplomatische Beziehungen

Der Verlag wollte unter anderem wissen, wann der BND entsprechende Informationen an das Kanzleramt weitergegeben habe. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass dem presserechtlichen Auskunftsanspruch überwiegende öffentliche Interessen entgegenstünden.

Der BND habe plausibel dargelegt, dass die Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen Deutschlands beeinträchtigen können. Es wären Rückschlüssen auf Quellen möglich, und es könnten sich Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zu China ergeben.

AFP,dpa,epd (nvm)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 22. April 2025 | 14:30 Uhr

Mehr aus Panorama

Nachrichten

Einsatzkräfte vom Rettungsdienst bei einem Frühlingsfest 1 min
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
1 min 22.04.2025 | 10:14 Uhr

Bei einem Unfall mit einem Kettenkarussell auf dem Bayreuther Frühlingsfest sind mindestens fünf Menschen verletzt worden. Nach Polizeiangaben hatten sich am Montagabend die Gondeln plötzlich zu schnell gedreht.

MDR FERNSEHEN Di 22.04.2025 07:33Uhr 00:31 min

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/video-karussell-bayreuth-fruehlingsfest100.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Video

Mehr aus Deutschland

Nachrichten

Der Turm eines Windrads. das auf einem Feld steht, wird gesprengt und ist dabei umzufallen. 1 min
Die Anlage aus dem Jahr 2016 soll gegen eine größere ersetzt werden. Bildrechte: MDR/Aud Merkel
1 min 22.04.2025 | 20:21 Uhr

Im Windpark Erxleben in der Altmark ist am Dienstag der Betonturm einer Windkraftanlage gesprengt worden. Dafür wurden acht Kilo Sprengstoff gezündet. An den gleichen Ort kommt eine deutlich größere Anlage.

MDR FERNSEHEN Di 22.04.2025 18:14Uhr 00:26 min

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/boerde/video-windrad-sprengung-neues-thueringen-erxleben100.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Video