Betrug Anrufe mit Fake-Telefonnummer erschreckend einfach und schwer zu verhindern
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03. Juli 2024, 10:40 Uhr
Bei betrügerischen Anrufen, können auf dem Display des Empfängers nicht die Nummer des Anrufers, sondern völlig andere Rufnummern erscheinen. MDR AKTUELL-Hörer Dieter Mann möchte wissen, warum sich solche Anrufe nicht technisch verhindern lassen.
- Mit der "Clip-no-Screening"-Technologie lassen sich einfach beliebige Telefonnummern als Absender einstellen.
- Diese Funktion ist für Unternehmen wichtig, bei denen sich wechselnde Mitarbeiter per Telefon mit Kunden in Kontakt stehen.
- Technisch wäre ein Schutz vor falschen Nummern möglich, aber das Telekommunikationsgesetz verbietet es.
Zuständig für die Sicherheit in den Telefonnetzen ist die Bundesnetzagentur. Und deren Pressesprecher Fiete Wulf stimmt unserem Hörer zu. Es gebe Fälle, in denen Rufnummern manipuliert würden.
Technisch ist das laut Wulf gar nicht so schwer umzusetzen, dass eine Nummer angezeigt wird, die nicht die Anrufer-Nummer ist. "Es hat zum Beispiel auch Fälle gegeben, wo die Nummer der Bundesnetzagentur angezeigt wurde, aber wir sind es nicht gewesen", erzählt Wulf.
Die Bundesnetzagentur als neutrale Behörde, eine Bank oder gar die Schule der Enkel, die angeblich alle irgendwelche Forderungen oder Fragen haben. Alles ist möglich. Mit diesen falschen Rufnummern lassen sich ganz unterschiedliche Betrugsmaschen durchführen.
Denn mit der falsch angezeigten Rufnummer wird auch einem vorsichtigen Menschen vorgegaukelt, dass hier jemand seriöses anruft, dem man dann jede Geschichte glaubt.
Clip-no-Screening Technologie
Tatsächlich lassen sich auf dem Handy mit Apps und im Festnetz an Telefonanlagen ganz beliebige Telefonnummern als Absender einstellen. "Clip-no-Screening" heißt diese Technologie.
In einer Anleitung für eine bekannte Telefonanlage heißt es beispielsweise: "Bei Clip-no-Screening handelt es sich um eine Funktion, mit der Sie bei ausgehenden Anrufen festlegen können, dass dem angerufenen Teilnehmer statt der netzseitigen Rufnummer des Anschlusses eine beliebige Ortsnetzrufnummer, an der Sie ein Nutzungsrecht haben, angezeigt wird."
Das heißt: Es ist nicht nur einfach, eine andere Telefonnummer als Absender anzuzeigen, sondern es ist sogar ganz legal in den Telefonanlagen vorgesehen.
Wichtige Funktion für Unternehmen
Dahinter stehe eine praktische und harmlose Idee, meint Christian Fischer, Pressesprecher bei der Telekom. Das sei eine Funktion beispielsweise für: "eine Firma, die möchte, dass nur jeweils die Telefonnummer ihrer Zentrale im Display des Angerufenen zu sehen ist und nicht jede Arbeitsplatznummer mit überliefert werden soll."
Also: Eine Nummer für ein Unternehmen – die der Telefonzentrale. Das ist wichtig für Firmen, in denen sich wechselnde Mitarbeiter um die Bearbeitung der Anrufe kümmern.
Auch Mitarbeiter, die von zuhause arbeiteten, profitieren davon. Sie können als Absenderufnummer – obwohl sie ihr eigenes Smartphone nutzten – ebenfalls Nummer der Telefonzentrale anzeigen. Praktisch, um nicht später außerhalb der Arbeitszeit beruflichen Anrufe zu bekommen. Und die Firma ist bei Rückrufen immer erreichbar.
Verbot technisch möglich – juristisch nicht
Doch was ist nun erlaubt und was vor allem ist nicht erlaubt? Fiete Wulf von der Bundesnetzagentur: "Die Trennlinie ist ganz einfach. Derjenige, dem eine Nummer zugeteilt ist, der darf diese Nummer anzeigen. Derjenige, dem eine Nummer nicht zugeteilt ist, der darf diese Nummer nicht anzeigen."
Praktisch, dann könnten die Telekommunikationsunternehmen das Anzeigen einer Rufnummer, die einem Kunden nicht gehört, doch einfach verhindern? Könnte man denken. Doch das sei aufgrund des zuständigen Gesetzes nicht möglich, meint Christian Fischer von der Telekom: "Dieses Telekommunikationsgesetz schützt Anrufinformationen derart, dass ich als Anbieter von Telekommunikationsleistungen nicht ohne weiteres einen Anruf analysieren dürfte."
Und ohne Analyse kann auch nicht festgestellt werden, ob ein Anrufer eine falsche Nummer angibt. Kurz: Technisch wäre ein Schutz vor falschen Nummern möglich, juristisch aber nicht.
Vorsicht bei (unbekannten) Anrufen
Was bleibt ist der Appell beider Interviewpartner: Wenn Sie einen Anruf bekommen, seien Sie immer vorsichtig und geben keine privaten Informationen an unbekannte Anrufer weiter.
Und wenn Sie doch merken, dass sie betrogen wurden, dann verständigen sie möglichst schnell die Polizei oder die Bundesnetzagentur. Denn auch die Telefondaten dürfen nur eine kurze Zeit gespeichert werden.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 03. Juli 2024 | 06:21 Uhr
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