Verbraucherschutz EU-Rat und Kommission entscheiden über Gesetz zum Recht auf Reparatur
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01. Februar 2024, 05:00 Uhr
Für Verbraucher könnte der Blick nach Brüssel diese Woche spannend werden. Dort werden nämlich entscheidende Weichen für ein Gesetz gestellt, das ein Recht auf Reparaturen gewährleistet. Im November schon hatte sich das EU-Parlament auf das Gesetz geeinigt, jetzt müssen noch EU-Rat und Kommission zustimmen.
- Der Gesetzesvorschlag des EU-Parlaments sieht unter anderem vor, dass Hersteller zur Reparatur verpflichtet werden sollen, sollte ein Gerät innerhalb der Garantiezeit kaputtgehen.
- Verbraucher könnten dadurch mehrere Milliarden Euro im Jahr sparen.
- Bis das Gesetz umgesetzt wird, könnte es allerdings noch eine ganze Weile dauern.
Schon seit über 30 Jahren betreibt Diplom-Ingenieur Tilo Engel im Chemnitzer Stadtteil Adelsberg ein Elektrofachgeschäft für Haushaltsgeräte und Reparaturservice. Er verkauft ein breites Sortiment von Waschmaschinen über Trockner, Geschirrspüler, Staubsauger bis hin zu Kaffeemaschinen. Allein für Reparaturen beschäftigt er zwei Mitarbeiter, sie bearbeiten durchschnittlich pro Tag rund zehn Aufträge.
Elektrofachverkäufer wünscht sich Recht auf Reparatur
Aus dieser Erfahrung heraus kann Tilo Engel ein Recht auf Reparaturen nur begrüßen: "Die Reparaturen kommen eigentlich im Großen und Ganzen immer positiv an. Ehe man was wegschmeißt, sollte man schon prüfen, ob sich's noch reparieren lässt." Der Reparatursektor müsste ausgebaut werden, damit nicht mehr so viel weggeschmissen werde. "Das ist auch die Zukunft für Geschäfte in unserer Größe. Die Müllberge werden riesengroß, die defekten Geräte, die einfach weggeschmissen werden – das ist eigentlich alles Unsinn."
Was die EU-Abgeordneten fordern
Das geplante EU-Gesetz sieht vor: Geht ein Gerät innerhalb der Garantiezeit kaputt, werden Verkäufer zur Reparatur verpflichtet. Außerdem soll es Anreize geben, etwa ein Ersatzgerät während der Wartezeit. Geplant ist auch, dass die Garantiezeit nach der Reparatur um ein Jahr verlängert wird.
Für die EU-Abgeordnete Anna Cavazzini wäre das Gesetz ein Meilenstein. Sie ist Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz: "Wir als europäisches Parlament fordern ein sehr ehrgeiziges Recht auf Reparatur. Der Rat, die Mitgliedsstaaten, sind ein bisschen weniger weitgehend und da müssen wir uns in den Verhandlungen dann gut einigen." Das Parlament würde eine Einigung um jeden Preis nicht mitmachen, "aber ich glaube, die Chancen stehen ganz gut, denn alle wollen dieses Gesetz, weil es einfach ein sehr schönes Gesetz ist". Es bringe den Menschen vor Ort ganz viele konkrete Vorteile."
Verbraucher könnten mehrere Milliarden Euro sparen
Rund zwölf Milliarden Euro könnten die Verbraucher in der Europäischen Union jedes Jahr durch das Gesetz sparen, schätzt die EU-Kommission. Noch aber ist Geduld gefragt, auch wenn sich schon jetzt viele Verbraucher melden, erzählt Ruth Preywisch. Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat sie sich auf den Bereich Reparaturen spezialisiert: "Momentan gibt es noch kein Recht auf Reparatur. Die Verbraucher haben schlichtweg noch kein Recht, zum Beispiel wenn sie ein Gerät neu gekauft haben und das während der Garantie kaputt geht, dann sind die Hersteller nicht verpflichtet, eine Reparatur anzubieten." Man könne sich da im Moment noch auf gar nichts berufen.
Langer Weg von Gesetzesbeschluss zur Umsetzung
Sollte das Gesetz in dieser Woche auf EU-Ebene verabschiedet werden, geht der Auftrag an die einzelnen Mitgliedsstaaten, die Vorgaben umzusetzen. Und das wiederum könnte Jahre in Anspruch nehmen, sagt Preywisch: "Zum einen hat sowieso jedes Land zwei Jahre Zeit, wenn die EU ein Gesetz beschließt, das dann selber in nationales Recht zu gießen." Und momentan werde in der EU diskutiert, dass die Übergangsfrist bei diesem Gesetz noch verlängert wird – damit sich Hersteller und Reparaturdienstleister darauf einstellen könnten.
Trotzdem sei die Nachfrage nach Reparaturen schon jetzt groß, registriert die Verbraucherzentrale. Es gebe viele Beschwerden, weil Geräte noch innerhalb der Garantie kaputtgehen oder ältere Geräte aufgrund fehlender Ersatzteile einfach nicht repariert werden können.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 01. Februar 2024 | 06:10 Uhr