Smartphone, Fernseher, Waschmaschine EU-Parlament plädiert für "Recht auf Reparatur" von Geräten

21. November 2023, 19:41 Uhr

In der EU sollen künftig mehr Geräte repariert statt entsorgt werden. Das Europaparlament in Straßburg votierte für ein "Recht auf Reparatur" etwa für Handys, Waschmaschinen oder Fernseher. Demnach könnten Händler zu einer Reparatur verpflichtet werden, wenn diese nicht teurer ist als ein Neukauf. Allerdings stehen noch Verhandlungen mit den EU-Mitgliedsländern aus.

Die Menschen in der EU sollen Produkte künftig leichter reparieren lassen können. Die Abgeordneten des EU-Parlaments stimmten in Straßburg für eine gemeinsame Position zum sogenannten "Recht auf Reparatur". Demnach könnten Hersteller verpflichtet werden, Produkte wie Waschmaschinen, Staubsauger, Smartphones, Fernseher oder Fahrräder innerhalb der zweijährigen Garantiezeit kostenlos zu reparieren.

Selbst wenn die Geräte nicht mehr unter die gesetzliche Garantie fallen, soll unter Umständen eine Reparatur erfolgen. Den Plänen zufolge sollen Verkäufer nur dann um eine Reparatur herumkommen, wenn sie teurer als ein Neukauf oder schlicht nicht möglich ist. Außerdem soll die Garantie um ein Jahr verlängert werden, wenn ein Produkt repariert wurde.

30 Millionen Tonnen Müll durch gebrauchsfähiger Produkte pro Jahr

Grundlage für die neuen Regeln ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem März. Ziel ist es, Müll zu vermeiden und den Konsum nachhaltiger zu machen. Nach Angaben der Behörde verursacht die vorzeitige Entsorgung gebrauchsfähiger Produkte hohe Treibhausgasemissionen und jährlich mehr als 30 Millionen Tonnen Müll.

Der verbraucherschutzpolitische Sprecher der Europa-SPD, René Repasi, begrüßte den Schritt. "Die Leute wollen die Lebensdauer ihrer Geräte verlängern, aber das ist oft zu kostspielig oder schwierig." Ein Schwerpunkt liege dabei auf der Unterstützung unabhängiger Werkstätten und auf finanziellen Anreizen, sagte Repasi. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in Deutschland sprach sich für die Pläne aus. "Es kann nicht sein, dass Handys jedes Jahr ersetzt werden müssen, weil der Akku nicht austauschbar ist oder ein Haartrockner und Toaster nicht reparabel sind.", sagte VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp.

Verhandlungen mit EU-Ländern stehen noch aus

Kritiker sprachen von einem Schlupfloch bei der Frage der Verantwortung von Online-Marktplätzen. "Das Recht auf Reparatur gibt keine Antwort darauf, wer für die Reparatur verantwortlich wäre, wenn Online-Marktplätze keinen wirtschaftlich Verantwortlichen benennen können", mahnte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner.

Noch sind die Pläne nicht beschlossen. Die EU-Parlamentarier müssen sich noch mit dem Europäischen Rat, also den Vertretern der EU-Länder, auf eine endgültige Fassung einigen. Wenn das gelingt, könnte das Gesetz womöglich noch vor der Europawahl im Juni 2024 in Kraft treten.

dpa, Reuters (fef)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 21. November 2023 | 14:00 Uhr

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