Attest für Genesung Ärzte kritisieren "Gesundschreibung" für Kita-Kinder
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29. Oktober 2024, 07:07 Uhr
In Kitas tummeln sich besonders viele Krankheitserreger. Manche Kitas wollen deshalb lieber auf Nummer sicher gehen und verlangen ein Attest vom Arzt über die Genesung des Kindes, bevor es wieder in die Kita zurückkehren darf. Doch die Kinderärztinnen und -ärzte wehren sich gegen die "Gesundschreibung".
- Der Verband der Kinder- und Jugendärzte empfiehlt keine "Gesundschreibungen" auszufüllen.
- Nach meldepflichtigen Krankheiten wie Diphtherie, Masern oder Scharlach kann ein solches Attest nötig werden.
- Manche Kitas legen in ihrer Hausordnung eigene Regeln fest – und verlangen eine Gesundschreibung.
Die sogenannte Gesundschreibung stelle Jakob Maske grundsätzlich nicht mehr aus, sagt er. Der Mediziner ist Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte. Anfragen von Kita-Eltern kämen trotzdem immer wieder.
Der Verband empfehle diese Bescheinigungen nicht mehr auszufüllen, sagt Maske. "Das wird unterschiedlich gehandhabt und der Druck aus den Kitas ist auch unterschiedlich groß, sodass es tatsächlich ortsgebunden immer noch dazu kommen kann, dass diese Atteste tatsächlich zwingend auszufüllen sind. Das ist dann mit Kosten für die Eltern verbunden, da es keine Krankenkassenleistung ist."
Denn die Kasse zahle nur, wenn eine Behandlung medizinisch notwendig ist, erklärt Tobias Brehme von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Schon seit 2013 sei das Landesgesetz so, dass Eltern keine Gesundschreibung mehr brauchen. Seitdem habe die Nachfrage zwar nachgelassen, sei aber immer noch da – eine Belastung für die Praxen, die es nicht bräuchte, meint Brehme. Ganz ähnlich ist es in Sachsen und Thüringen.
Gesundschreibung bei Masern, Röteln oder Scharlach nötig
Anders sehe es bei Krankheiten aus, die unter das Infektionsschutzgesetz fallen und meldepflichtig sind, erläutert Ärztekammer-Sprecher Tobias Brehme: "Es gibt im Infektionsschutzgesetz tatsächlich eine Vorgabe, dass bei bestimmten Erkrankungen zum Infektionsschutz eine ärztliche Beurteilung erforderlich ist. Es gibt deshalb auch beim Robert Koch-Institut einige Erkrankungen, bei denen ein ärztliches Attest empfohlen wird. Das sind Krankheiten wie Diphtherie."
Aber auch Krankheiten wie zum Beispiel Masern, Röteln oder Scharlach stehen auf dieser Liste. Wenn also ein Kind eine dieser Krankheiten hatte, müssen Kinder- oder Amtsarzt ohnehin die Genesung attestieren.
Eigene Regelungen der Kitas
Doch neben den gesetzlichen Vorgaben, können die Kitas auch eigene Regelungen treffen, sagt Rechtsanwältin Nele Trenner. So könne etwa im Betreuungsvertrag geregelt werden, ob und wann Eltern ein Attest vorlegen müssen.
In dem Fall könnten allerdings unter Umständen die Kosten beim Kita-Träger geltend gemacht werden, erläutert die Rechtsanwältin. In der Hausordnung könnte dann festgelegt werden, wie lange Kinder zwingend bei bestimmten Krankheiten zu Hause bleiben müssten. "Die Eltern könnten dann diese Zeit abkürzen, indem sie eine Gesundschreibung vorlegen", sagt die Rechtsanwältin. In dem Fall müssten die Eltern auch selbst für die Kosten aufkommen.
Personal kann Betreuung verweigern
Dann gebe es noch die Frage der Kitatauglichkeit, ergänzt Rechtsanwältin Nele Trenner. Denn auch wenn ein Kind zwar nicht krank im eigentlichen Sinne sei, das Fachpersonal aber zu der Einschätzung komme, dass es nicht in der Lage ist am Kitaalltag teilzunehmen, dann könne die Einrichtung die Betreuung trotzdem verweigern.
Wenn ein Kind aber nach Fieber, Durchfall oder Erbrechen länger als 24 Stunden keine Symptome mehr hatte und generell fit wirkt, darf es auch wieder in die Kita gehen, erklärt Kinderarzt Jakob Maske – auch mit Verweis auf entsprechende Richtlinien der Unfallkasse.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 28. Oktober 2024 | 06:12 Uhr
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