Kinderbetreuung Elterngeld-Kürzung für Besserverdienende erst bei Geburten ab 2024
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09. Juli 2023, 15:48 Uhr
Die geplante Streichung des Elterngeldes für besonders hohe Einkommen soll nicht rückwirkend gelten, sondern erst für Geburten ab dem 1. Januar 2024. Wer bereits Elterngeld beziehe, für den gelte Bestandsschutz, teilte das Familienministerium mit.
Die geplante Streichung des Elterngeldes ab einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 150.000 Euro pro Jahr soll nicht rückwirkend gelten, sondern erst für Geburten ab dem 1. Januar 2024. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums am Sonntag der Funke Mediengruppe. Wer bereits Elterngeld oder Elterngeld plus beziehe, hätte weiter Anspruch darauf. Es gelte ein Bestandsschutz.
Familienministerin Lisa Paus hatte vorgeschlagen, das Elterngeld für Paare mit einem Brutto-Jahreseinkommen von über 150.000 Euro zu streichen. Die bisherige Grenze liegt bei 300.000 Euro im Jahr. Damit hätten laut Familienministerium künftig rund 60.000 Familien keinen Anspruch mehr auf die staatliche Lohnersatzleistung während der Elternzeit. Paus betonte, keine anderen Spielräume für Kürzungen zu haben. Sie wolle "auf keinen Fall die Höhe des Elterngeldes" insgesamt kürzen.
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch seinen Haushaltsentwurf für 2024 verabschiedet. Der Bundestag soll den Haushalt Anfang Dezember beschließen. Bis dahin ist die Streichung des Elterngeldes für Besserverdiener nur ein Vorschlag des Familienministeriums, um erforderliche Einsparungen für andere Vorhaben wie die Kindergrundsicherung zu ermöglichen.
dpa,KNA(amu)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 09. Juli 2023 | 12:30 Uhr