Bundesgerichthof Urteil: DDR-Mietverträge wegen Eigenbedarfs kündbar
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16. Dezember 2024, 19:47 Uhr
Ein noch zu DDR-Zeiten geschlossener Mietvertrag kann wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Das hat der Bundesgerichthof entschieden. Demnach unterliegt die Kündigung den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und nicht den strengeren Voraussetzungen des früheren Zivilgesetzbuchs der DDR.
Ein unbefristeter DDR-Altmietvertrag kann vom Vermieter auch gegen den Willen des Mieters wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Das haben die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Die Kündigung unterliege den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und nicht den strengeren Voraussetzungen des ehemaligen Zivilgesetzbuchs der DDR, entschied das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe (Az. VIII ZR 15/23).
Erste Instanz weist Klage ab
Im konkreten Fall ging es um die Klage eines Vermieters, der eine Wohnung im ehemaligen Ost-Berlin wegen Eigenbedarfs räumen lassen wollte. Die Mieter hatten noch vor der Wiedervereinigung einen Vertrag mit dem Volkseigenen Betrieb Kommunale Wohnungsverwaltung Prenzlauer Berg abgeschlossen.
Vor einigen Jahren kaufte der Kläger die Wohnung und zog nun vor Gericht, um die Räumung der Wohnung zu erzwingen. Die Mieter beriefen sich auf den 1990 geschlossenen Mietvertrag, der in Anlehnung an das damals geltende DDR-Gesetz vorsah, dass das Mietverhältnis nur durch Vereinbarung der Vertragspartner, Kündigung des Mieters oder durch gerichtliche Aufhebung beendet werden kann.
Das Landgericht Berlin hatte die Klage in der Vorinstanz abgewiesen. Es hielt die ursprüngliche vertragliche DDR-Regelung weiterhin für wirksam.
Bundesgerichtshof entscheidet nach neuem Recht
Der Karlsruher Senat folgte dieser Einschätzung nicht. Die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung bestimmen sich demnach allein nach den Vorschriften des BGB. Das habe der Gesetzgeber so in einer Übergangsvorschrift vollständig und abschließend geregelt.
MDR (dpa/AFP/isc)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 16. Dezember 2024 | 17:00 Uhr