Anschlag in Magdeburg Wie läuft eine Gefährderansprache ab?

23. Dezember 2024, 12:45 Uhr

Der mutmaßliche Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt hat von der Polizei offenbar eine schriftliche Gefährderansprache erhalten. Von seiner Tat konnte das Taleb A. nicht abhalten. Wie verlaufen solche Ansprachen normalerweise und wie erfolgreich sind sie?

Eine Gefährderansprache ist ein konfrontatives Gespräch, das von der Polizei mit einem Menschen geführt wird, der noch nicht straffällig geworden ist, aber als potenzieller Gefährder eingestuft wird. Damit soll verdeutlicht werden, dass die betroffene Person unter behördlicher Beobachtung steht. Eine potenziell geplante Straftat soll somit verhindert werden. Der Begriff des Gefährders ist dabei juristisch gesehen nicht definiert. Die Einschätzung liegt somit im Ermessen der Behörden.

Die Ansprache kann standardisiert oder situativ erfolgen. Erstere findet mündlich oder schriftlich und meist unangekündigt im Wohnumfeld des Gefährders statt. Die Polizei setzt diese Form in der Regel ausschließlich ein, wenn eine besondere Gefährdungslage vorliegt.

Oftmals finden Gefährderansprachen aber auch situativ aus dem unmittelbaren Einsatzgeschehen statt. Innerhalb der Ansprache werden dem Betroffenen mögliche rechtliche Konsequenzen sowie polizeiliche Maßnahmen erläutert, die eine Straftat zur Folge haben könnte. Sollte eine Ansprache keine Wirkung zeigen, so kann sie ein weiteres Mal stattfinden.

Erfolg hängt von mehreren Faktoren ab

Ob eine Ansprache erfolgreich ist, hängt letztlich von der individuellen Situation des Gefährders und der Art der Ansprache ab. Klar ist jedoch, dass die Ansprache dem potenziellen Täter verdeutlicht, dass er bereits unter intensiver Beobachtung steht. In einigen Fällen führt das tatsächlich zu einer Verhaltensänderung.

Wie erfolgte die Gefährderansprache im Fall des mutmaßlichen Magdeburger Attentäters?

Die Polizei Magdeburg hat Taleb A. Monate vor dem Anschlag eine schriftliche Gefährderansprache zukommen lassen. Die Ansprache erfolgte mit Bezug auf eine Email des mutmaßlichen Attentäters an die Kölner Staatsanwaltschaft. Darin schrieb A: "Daher habe ich kein schlechtes Gewissen für die Ereignisse, die in den nächsten Tagen passieren werden (...)." Die Behörden forderten Taleb A. zur Unterlassung weiterer Mails dieser Art auf, da dies strafrechtliche Konsequenzen haben könnte. Derzeit ist unklar, ob Taleb A. die Gefährderansprache jemals unterzeichnete.

Die Polizei räumte zudem ein, dass eine geplante Ansprache nicht durchgeführt werden konnte, da man den späteren Attentäter nicht antraf.

MDR(mbe)

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Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 23. Dezember 2024 | 19:30 Uhr

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