Cannabisgesetz Kiffen am Arbeitsplatz bleibt verboten – welche Auswirkungen Verstöße haben können
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02. April 2024, 12:41 Uhr
Seit dem 1. April dürfen Erwachsene in bestimmten Mengen Cannabis besitzen. Das Kiffen am Arbeitsplatz bleibt dennoch verboten. Sollten Arbeitgeber den Cannabis-Genuss ihrer Angestellten dulden, machen sie sich unter Umständen strafbar.
- Drogenkonsum muss auch in der Freizeit so erfolgen, dass die Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist.
- Arbeitgeber, die Cannabis dulden, machen sich unter Umständen strafbar.
- Wer am Arbeitsplatz kifft, riskiert Versicherungsschutz.
Das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis selbst enthält keinen Paragraphen, der den Konsum am Arbeitsplatz verbietet. Das heiße aber trotzdem nicht, dass es erlaubt sei, dort zu kiffen, erklärt Tobias Werner, Fachanwalt für Arbeitsrecht: "Der Arbeitnehmer schuldet die ungetrübte Arbeitsleistung, und wenn das durch den Cannabis-Konsum nicht mehr gewährleistet ist, dann stellt das einen Verstoß dar. Und dann darf der Arbeitgeber entsprechend handeln."
Das gilt nach Ansicht von Werner auch für Pausen. Wer dort Cannabis konsumiert, müsse gewährleisten, dass die Arbeitsfähigkeit darunter nicht leide.
Kiffen in der Freizeit darf Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigen
Etwas komplizierter ist es beim Arbeitsweg. Denn die Freizeit sei grundsätzlich Gestaltungssache des Arbeitnehmers, sagt der Arbeitsrechtler Prof. Michael Fuhlrott: "Wenn ich aus dem Werkstor hinausgehe, dann kann ich mir meinen Joint direkt anstecken, wenn ich dann am nächsten Tag wieder völlig klar bin. Vor der Arbeit ist es schwierig, denn wenn ich mich auf dem Weg zur Arbeit bekiffe, dann werde ich wahrscheinlich noch während der Arbeit Auswirkungen haben, und das wäre dann nicht zulässig."
Wer sich nicht daran hält, dem drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das könne bis zum Verlust des Jobs gehen, betont Werner: "Wenn der Arbeitgeber mir eine Einschränkung meiner Arbeitsfähigkeit und meiner Arbeitsleistung nachweisen kann, dann kann der Arbeitgeber das abmahnen, und im Wiederholungsfall droht dann sogar eine Kündigung."
Juristen raten Arbeitgebern zu klaren Regeln
Obwohl diese Schritte auch ohne Cannabis-Verbot möglich sind, empfiehlt der Anwalt den Arbeitgebern, eindeutige Vorschriften festzulegen, damit das Verbot für alle Mitarbeiter klar geregelt ist. Der gleichen Meinung ist Arbeitsrechtler Fuhlrott, der außerdem auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hinweist: "Es drohen ja auch hier Verletzungen anderer. Wenn ein Mitarbeiter mit einem Gabelstapler herumfährt und dann andere verletzt, weil er eben noch unter den Drogenwirkungen von Cannabis leidet, dann muss ich als Arbeitgeber tätig werden, muss die Person nach Hause schicken. Das verlangt die Schutzpflicht. Wenn ich als Arbeitgeber wissentlich bekiffte Mitarbeiter arbeiten lasse oder ein anderer Mitarbeiter wird dadurch verletzt, dann droht mir als Arbeitgeber auch eine strafrechtliche Verfolgung im Extremfall.“
Kiffer riskieren Verlust von Versicherungsschutz
Und wenn der unter Drogen stehende Mitarbeiter sich selbst verletzt, also er der Leidtragende des Arbeitsunfalls ist, könne er Probleme mit der Versicherung bekommen, weiß Martina Hamacher vom Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: "Wenn ein Unfall stattfindet, wird nachgeforscht. Und wenn man dann feststellt, dass dieser Unfall wirklich nur auf den Konsum von Cannabis oder nur auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen ist, dann wird es schwierig, denn dann wird auch die Versicherung nicht zahlen."
Und zwar, weil die Person in einem Zustand gearbeitet hat, indem sie eigentlich nicht hätte arbeiten dürfen. Hamacher sagt aber auch, dass genau das in der Regel schwer nachweisbar ist.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 02. April 2024 | 06:05 Uhr