Bestattungsverfügung und Bestattungsvollmacht Wünsche für die eigene Bestattung festlegen
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29. November 2024, 10:01 Uhr
Wer soll sich um meine Bestattung kümmern? Welche Musik soll gespielt werden? Soll es eine Erd- oder eine Feuerbestattung werden? In einer Bestattungsvollmacht und einer Bestattungsverfügung können bestimmte Vorstellungen geäußert werden. Allerdings gibt es auch rechtliche Grenzen.
Bestattungsverfügung und Bestattungsvollmacht – wo liegt der Unterschied?
Wenn ein Mensch stirbt und eine Bestattung vorbereitet werden muss, stehen Angehörige vor vielen Entscheidungen. Um ihnen diese Arbeit in der schwierigen Zeit zu erleichtern und auch eigene Vorstellungen festzuhalten, können bereits zu Lebzeiten bestimmte Wünsche in einer Bestattungsverfügung oder einer Bestattungsvollmacht festgehalten werden.
"Während eine Bestattungsverfügung lediglich Wünsche und Vorgaben für die Bestattung enthält, überträgt eine Bestattungsvollmacht einer anderen Person das Recht, diese Wünsche verbindlich umzusetzen und Entscheidungen zu treffen. Beide Dokumente können sich ergänzen", erklärt Antje Bisping, Rechtsanwältin beim Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. Die Bestattungsverfügung könne Hinterbliebenen und dem Bestattungsunternehmen Orientierung bieten, wie eine Person nach ihrem Tod bestattet werden möchte. "Die Bestattungsvollmacht gibt dem Bevollmächtigten die notwendige rechtliche Grundlage, um Entscheidungen zu treffen", weist sie hin. Die Vollmacht solle schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden.
Wer veranlasst die Bestattung, wenn nichts geregelt wurde? "Laut gesetzlicher Bestimmung sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen dazu verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen. Dazu gehören in absteigender Reihenfolge beispielsweise Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister und weitere Nahverwandte", schreibt der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. auf seiner Webseite.
Dabei ließen sich die Begriffe in der Praxis nicht immer klar voneinander trennen, erläutert Christoph Keldenich, Vorsitzender der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas e.V. "Weil ich in einer Bestattungsverfügung eventuell auch schon jemanden bevollmächtige, meine Wünsche umzusetzen, beziehungsweise in einer Vollmacht eventuell auch konkrete Wünsche äußere", sagt er weiter.
Sollte man eine Bestattungsverfügung und eine Bestattungsvollmacht haben?
"Wenn man bereits in der Verfügung eine bestimmte Person benennt, reicht dies aus. Im Grunde erteile ich ihr hiermit auch eine entsprechende Vollmacht. Grundsätzlich sollte man immer überlegen, wer später die eigenen Wünsche zur Bestattung umsetzt, und bei Zweifeln, ob dies später geschieht beziehungsweise Einigkeit bei den Hinterbliebenen herrscht, auch eine Person benennen", erläutert Christoph Keldenich, Aeternitas-Vorsitzender.
Antje Bisping vom Bundesverband der Bestatter e.V. rät zudem, dass die aufgeführten Wünsche in der Bestattungsverfügung dem Bestattungsbevollmächtigen bekannt sein sollten, damit er diese umsetzen kann.
Welche rechtlichen Einschränkungen gibt es?
In der Verfügung können eigene Wünsche und Vorstellungen festgehalten werden, allerdings gibt es laut Rechtsanwältin Antje Bisping bei der Umsetzung bestimmte rechtliche und praktische Grenzen: "Angehörige sind nicht verpflichtet, die Wünsche in einer Bestattungsverfügung umzusetzen, wenn keine klare rechtliche Grundlage – zum Beispiel ein Bestattungsvorsorgevertrag – besteht."
Dass Angehörige die Wünsche nicht umsetzen wollen, könne aus persönlichen, religiösen oder finanziellen Gründen geschehen. Ist vorab die Finanzierung nicht geklärt, könnte es auch vorkommen, dass Angehörige deshalb die Wünsche nicht umsetzen können, weil sie zu teuer für sie sind. "Wichtig ist es deshalb, die Bestattungswünsche verbindlich in einem Bestattungsvorsorgevertrag zu vereinbaren und eine passende finanzielle Absicherung auszuwählen und abzuschließen", rät die Expertin. Sie weist zudem darauf hin, dass Wünsche auch gegen geltendes Recht verstoßen könnten, wenn zum Beispiel die Asche in der Natur verstreut werden solle.
Wichtig ist es, die Bestattungswünsche verbindlich in einem Bestattungsvorsorgevertrag zu vereinbaren und eine passende finanzielle Absicherung auszuwählen und abzuschließen.
Christoph Keldenich, Vorsitzender der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas e.V., erläutert: "Es gibt keine Sanktionen, wenn die Inhalte der Verfügung oder auch der Vollmacht nicht umgesetzt werden." Er weist aber auch darauf hin, wann eine solche Verfügung wichtig werden kann: "Es ist jedoch insbesondere dann von Belang, wenn zum Beispiel bei den Hinterbliebenen Uneinigkeit vorherrscht, was die Bestattungswünsche der verstorbenen Person betrifft." Hier könne dann die Verfügung helfen.
So ein Dokument kann auch Streit darüber vermeiden, wer Entscheidungen bezüglich der Bestattung trifft. "Der Bevollmächtigte als Inhaber des Totensorgerechts – das müssen keine Verwandten sein – hat die letztendliche Entscheidungsbefugnis – auch wenn zum Beispiel andere Verwandte hier Einfluss nehmen wollen", sagt Christoph Keldenich.
Was kann eine Bestattungsverfügung regeln?
Laut dem Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. können in einer Bestattungsverfügung neben der Art der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung) sowie der Gestaltung der Trauerfeier auch weitere Details geregelt werden. Dazu gehörten Wünsche bezüglich der Trauerrede oder die Auswahl der Trauermusik. Es könnten auch ein bevorzugtes Bestattungsinstitut oder der Vermerk, dass es eine Bestattungsvorsorge gibt, erwähnt werden. "Eine Bestattungsverfügung ist daher rechtlich betrachtet die Willenserklärung eines Menschen in Bezug auf dessen eigene Bestattung", schreibt der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. auf seiner Webseite.
Die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas e.V. rät, die Verfügung an einem Ort aufzubewahren, an dem Angehörige sie nach dem Tod schnell finden können. Ein Testament hingegen sei nicht für das Festhalten von Bestattungswünschen geeignet. "Es wird erst Wochen nach dem Tod und damit in der Regel auch erst nach der bereits erfolgten Bestattung eröffnet", schreibt die Inititative auf ihrer Homepage.
Wer eine Verfügung aufsetzen möchte, kann diese nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V. handschriftlich verfassen oder sich eine Vorlage ausdrucken und ausfüllen. Wichtig sei, dass sie datiert und unterschrieben wird. "Es empfiehlt sich, das Dokument notariell beglaubigen zu lassen, damit nach dem Tod des Verfassers keine Zweifel an der Echtheit der Verfügung aufkommen", informiert der Verband.
Tipp der Expertin: An finanzielle Absicherung denken
Rechtsanwältin Antje Bisping empfiehlt, dass auch eine geeignete Finanzierungsform der Bestattung festgelegt sein sollte. Als Erstes solle man sich individuell vom Wunschbestatter beraten lassen.
Bei der Beratung können Bestattungswünsche verbindlich vereinbart werden. Damit diese umgesetzt werden können, sollte das auch finanziell abgesichert werden. "Die passende Form der finanziellen Absicherung hängt von der Lebenssituation des Einzelnen ab. Maßgeblich für die Entscheidung sind zum Beispiel das Lebensalter und die vorhandenen Mitteln, die man einsetzen möchte", erklärt Bisping auf Anfrage der Redaktion Wirtschaft und Ratgeber.
MDR (jvo)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Umschau | 19. November 2024 | 20:15 Uhr