FAQ Grundsteuer: Was tun, wenn der Bescheid kommt?
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23. Januar 2025, 16:26 Uhr
Die neuen Grundsteuerbescheide werden verschickt. Auf Immobilienbesitzer und Mieter können nun hohe Kosten zukommen. Wir erklären, was Sie über die Berechnung, den Bescheid und Einspruch wissen müssen.
Inhalt des Artikels:
- Was ist die Grundsteuer und warum wird sie erhoben?
- Wie wird die Grundsteuer nach dem Bundesmodell berechnet?
- Welche Faktoren beeinflussen den Grundsteuerwert meines Grundstücks?
- Ist die Bewertung nun für alle Ewigkeiten bindend?
- Warum kann es zu einer drastischen Erhöhung der Grundsteuer kommen?
- Kann ich gegen meinen Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen?
- Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Einspruchsfrist verstrichen ist?
- Gibt es "Tricks", um einen neuen Bescheid zu erzwingen?
- Was kann ich tun, wenn ich mich ungerecht behandelt fühle?
- Ist die Grundsteuerreform wirklich aufkommensneutral?
- Muss ich die neue Grundsteuer sofort zahlen?
Was ist die Grundsteuer und warum wird sie erhoben?
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden erhoben wird. Sie dient der Finanzierung kommunaler Aufgaben wie Infrastruktur, Bildung und öffentliche Dienstleistungen.
Wie wird die Grundsteuer nach dem Bundesmodell berechnet?
Die Grundsteuer wird aus drei Faktoren berechnet: Grundsteuerwert (des Grundstücks) × Steuermesszahl (der Nutzungsart) × Hebesatz (Entscheidung der Gemeinde)
- Grundsteuerwert: Grundlage ist der Wert des Grundstücks und gegebenenfalls der Gebäude zum Stichtag 1. Januar 2022.
- Steuermesszahl: Diese liegt bei 0,031 Prozent für Wohnimmobilien, 0,034 Prozent für unbebaute Grundstücke und 0,016 Prozent für land- und forstwirtschaftliche Flächen.
- Hebesatz: Der von der jeweiligen Gemeinde festgelegte Prozentsatz, der regional stark variieren kann.
Welche Faktoren beeinflussen den Grundsteuerwert meines Grundstücks?
Ein Multiplikator ist laut Daniela Karbe-Geßler, Leiterin Steuerrecht und Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler Deutschland, der Bodenrichtwert: Dahinter steckt der Quadratmeterpreis für Grundstücke in dem betreffenden Wohngebiet der Gemeinde. Gute Lagen haben einen höheren Preis.
Weiterhin Einfluss haben die Grundstücksfläche, die Wohnfläche (bei bebauten Grundstücken) und die Mietniveaustufen, also pauschal festgelegte Mieten in der Region, unabhängig von der tatsächlichen Miete. Bezüglich der Ermittlung der Bodenrichtwerte und der Mietniveaustufen gibt es Kritik und auch anhängige Verfassungsklagen.
Ist die Bewertung nun für alle Ewigkeiten bindend?
Nein, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine neue aktuelle Berechnungsbasis eingefordert hat, musste der Gesetzgeber handeln. Die Werte von 1964 weichen nun regelmäßigen Anpassungen alle fünf Jahre. Start war am 1. Januar 2022, die nächste erfolgt zum 1. Januar 2027 - dann hoffentlich ohne erneutes Zutun des Steuerpflichtigen, meldepflichtige Änderungen am Grundstück ausgenommen.
Warum kann es zu einer drastischen Erhöhung der Grundsteuer kommen?
Besonders in Regionen mit stark gestiegenen Immobilienpreisen kann ein höherer Bodenrichtwert die Steuer ansteigen lassen. Wenn mit falschen Werten (zum Beispiel Fläche oder Nutzung) gerechnet wurde oder die Hebesätze der Gemeinden gestiegen sind, würde sich das auch direkt auf die Grundsteuerhöhe auswirken.
Kann ich gegen meinen Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen?
Ja, aber der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids erfolgen. Allerdings dürfte ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid selbst in den allermeisten Fällen nicht zielführend sein. Denn der Grundsteuerbescheid preist ja letztlich nur die Festlegung des Hebesatzes der Gemeinde ein.
Der Ansprechpartner für die grundlegenden Berechnungen für das eigene Grundstück, also die beiden Basisbescheide zum Grundsteuerwert und dem Grundsteuermessbetrag, ist das Finanzamt und nicht die Gemeinde. Die Fristen zum Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid (zum Beispiel falsche Fläche oder falsche Nutzung) ist in der Regel abgelaufen.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Einspruchsfrist verstrichen ist?
Neue Tatsachen können einen Einspruch doch möglich machen: Wenn nachträglich Fehler festgestellt werden, können diese dem Finanzamt gemeldet werden (zum Beispiel falsche Einstufung als Bauland statt Gartenland). Gute Begründungen erhöhen die Chancen.
Gibt es "Tricks", um einen neuen Bescheid zu erzwingen?
Ja, durch Änderungen an der Immobilie (zum Beispiel Anbau, Umbau, Ausbau oder Grundstücksteilung) kann eine Neubewertung ausgelöst werden - sie muss sogar. Es hat sich ja die Berechnungsgrundlage geändert. Dies führt zu neuen Bescheiden, also auch zu einem neuen Bescheid über den Grundsteuerwert, gegen den dann erneut Einspruch eingelegt werden kann.
Was kann ich tun, wenn ich mich ungerecht behandelt fühle?
Vergleichen Sie Ihre Bescheide mit denen von Nachbarn. Wenn Ihre Grundstücke und Häuser gleiche Flächengrößen aufweisen und auch das gleiche Baujahr, sollten keine wesentlichen Unterschiede bei der Grundsteuer auftreten. Die Ausstattung des Hauses spielt keine Rolle.
Ist die Grundsteuerreform wirklich aufkommensneutral?
Das Ziel war eine "aufkommensneutrale Reform", das heißt aber nicht, dass alle Hauseigentümer das gleiche zahlen wie vorher. Der Begriff "aufkommensneutral" bezog sich auf die Summen der Gemeindeeinnahmen, die sollten gleichbleiben, was über den Hebesatz auch steuerbar ist.
Allerdings gab es nach der Feststellung der neuen Einheitswerte zum 1. Januar 2022 eine gestiegene Inflation, die auch die Kommunen belastet hat. Stichwort: höhere Tarifabschlüsse oder Energiekosten für unter anderem Straßenbeleuchtung und Heizungen. Von daher sei ein Eins-zu-eins-Vergleich der Steuersummen nicht realistisch, zumindest ein Inflationszuschlag sollte berücksichtigt werden, sagt auch Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Muss ich die neue Grundsteuer sofort zahlen?
Ja, auch bei laufenden Einsprüchen oder Klagen ist die Grundsteuer in der festgesetzten Höhe zunächst zu zahlen. Rückerstattungen - falls die Verfassungsbeschwerden zum Beispiel erfolgreich sein sollten - sind bei späteren Korrekturen möglich.
MDR (thk/lh)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 23. Januar 2025 | 16:40 Uhr