Neu ab Oktober Winterreifen, Autos aus der Ukraine und Heizungen – Was sich für Verbraucher ändert
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04. Oktober 2024, 16:25 Uhr
Autoreifen im Wintereinsatz müssen nun mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sein, Autos aus der Ukraine in Deutschland zugelassen und auch eingebaute Heizungen nun hydraulisch geprüft werden. Studienanfänger aus einkommensschwachen Haushalten werden künftig mit einem einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro unterstützt. Mehr dazu und weitere Neuerungen für Verbraucher im Oktober gibt es hier.
Inhalt des Artikels:
- Heizung checken: Hydraulischer Abgleich auch bei Neueinbau
- Gesundheit: Vereinfachung bei Rezept für Lymphdrainage
- Windows 11: Support-Ende bei Version 21H2 und 22H2
- Whatsapp: Aus für alte Mac-Desktop-App
- Winterreifen: "M + S"-Übergangsfrist läuft ab
- Zulassung: Ummeldefrist für ukrainische Fahrzeuge endet
- Studium: Starthilfe für Erstsemester aus einkommensschwachen Haushalten
- Fahrerlaubnis: neuer Fragenkatalog für die theoretische Prüfung
- Zeitumstellung: Es wird wieder an der Uhr gedreht
- Garten: Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken ab 1. Oktober wieder erlaubt
Heizung checken: Hydraulischer Abgleich auch bei Neueinbau
Seit 1. Oktober gelten Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum verpflichtenden Heizungs-Check und hydraulischen Abgleich. Bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen müssen dann auch alle Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger geprüft werden, die neu eingebaut werden.
Durch den hydraulischen Abgleich sollen die Wärmeströme im System optimiert werden, sodass sich die Energie auch gleichmäßig auf die Heizkörper verteilt. Grundlage hierfür ist, dass das Heizwasser ungehindert durch alle Leitungen fließen kann und der Druck so optimal ist, dass auch entferntere Heizkörper ausreichend versorgt sind. Damit soll Energie eingespart werden, was auch die Heizkosten senkt.
Gesundheit: Vereinfachung bei Rezept für Lymphdrainage
Seit 1. Oktober müssen Ärzte bei der Verschreibung von Manuellen Lymphdrainagen keine Behandlungsdauer mehr mit angeben, wenn sie einen Vermerk zum Krankheitsstadium machen. Wird keine Zeitvorgabe gemacht, hat der Physiotherapeut, der die Anwendung durchführt, dann einen Ermessensspielraum, wie lange er die medizinische Massage durchführt.
Windows 11: Support-Ende bei Version 21H2 und 22H2
Wer die Version 21H2 von Windows 11 in der Enterprise- und Education-Edition benutzt, kann nur noch bis 8. Oktober auf den Support von Microsoft zurückgreifen. Wie das Unternehmen auf seiner Homepage mitteilt, gibt es danach keine Sicherheitsupdates mehr. Wer den Support nicht verlieren möchte, sollte auf eine neuere Version updaten. Gleiches gilt für die Version 22H2 von Windows 11 der Edition Home und Pro.
Whatsapp: Aus für alte Mac-Desktop-App
Wer noch die erste auf das Framework Electron basierte Whatsapp-Desktop-App für Mac nutzt, sollte bis zum 27. Oktober auf den Nachfolger umsteigen, wenn er den Messenger weiter nutzen will. Das berichtet die Plattform Wabetainfo, die über Neuerungen von Whatsapp informiert. Die neue Version ist bereits parallel verfügbar. Sie wurde mit der Catalyst-Technologie von Apple entwickelt und bietet eine verbesserte Performance.
Winterreifen: "M + S"-Übergangsfrist läuft ab
Die Übergangsfrist für mit "M+S" gekennzeichnete Autoreifen ist September ausgelaufen. Bereits seit 1. Januar 2018 müssen seitdem neu hergestellte Allwetterreifen das Alpine-Symbol tragen.
Wer die Reifen nun weiter bei winterlicher Witterung benutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. "M+S" steht für Matsch und Schnee. Laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) sind dann nur noch die Allwetterreifen auf winterlichen Straßenabschnitten erlaubt, die an der Flanke ein "Alpine"-Symbol tragen. Das ist ein Piktogramm aus einem Berg und einer Schneeflocke.
Zulassung: Ummeldefrist für ukrainische Fahrzeuge endet
Bisher galt für Geflüchtete aus der Ukraine eine Ausnahmeregelung für die Zulassung ihrer Autos in Deutschland. Sie konnten auch mit Kennzeichen der Ukraine am Straßenverkehr teilnehmen. Seit 1. Oktober brauchen dann alle Fahrzeuge, die länger als ein Jahr in Deutschland sind, auch eine Zulassung in Deutschland und ein deutsches Kennzeichen.
Wintersemester: Mehr Bafög für Studierende
Zum 1. August 2024 trat die neue Bafög-Reform in Kraft. Die Bedarfssätze steigen für Studenten ab Oktober zum Start des Wintersemesters um fünf Prozent.
Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende wird von 360 auf 380 Euro angehoben. Damit beträgt der maximale Förderhöchstbetrag 992 Euro (zuvor 934). Dies ist dann eine Steigerung von 6,2 Prozent.
Der Freibetrag auf das Einkommen der Eltern, der Grundlage für die Berechnung der Ausbildungsförderung ist, wird ebenfalls wieder angehoben. Diesmal um 5,25 Prozent. Dadurch erhöht sich auch die Gruppe der Förderberechtigten.
Studium: Starthilfe für Erstsemester aus einkommensschwachen Haushalten
Mit einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro soll es jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug erleichtert werden, ein Studium aufzunehmen.
Erstanschaffungen wie Laptop, Lehrmaterialien und auch eine mögliche Mietkaution für die erste Wohnunterkunft sollen damit finanziell abgefedert werden. Die Einmalzahlung gibt es nur für förderberechtigte Studienanfänger unter 25 Jahren.
Fahrerlaubnis: neuer Fragenkatalog für die theoretische Prüfung
Ab Oktober gilt wieder ein neuer Fragenkatalog für den Erwerb der Fahrerlaubnis. Einige Fragen wurden gestrichen, neue kommen hinzu. Für die Aufbereitung der Fragen ist die Arbeitsgruppe "Theoretische Fahrerlaubnisprüfung und Aufgabenentwicklung" zuständig.
Nicht wenige Menschen müssen sich mehrfach durch die theoretische Führerscheinprüfung kämpfen: Bundesweit lag die Durchfallquote laut TÜV-Verband 2023 bei 42 Prozent, bei 1,97 Millionen abgelegten Prüfungen. Ein Anstieg zum Vorjahr: 2022 waren es nach Angaben des Verbandes 39 Prozent und 1,81 Millionen abgelegte Prüfungen.
Zeitumstellung: Es wird wieder an der Uhr gedreht
In der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober endet die diesjährige Sommerzeit und es gilt wieder die "normale" Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Am Sonntag 3:00 Uhr morgens werden deswegen die Uhren wieder eine Stunde zurückgestellt – diese Nacht ist dann eine Stunde länger. Das Ende der Zeitumstellung wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert – ist aber weiter nicht in Sicht.
Garten: Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken ab 1. Oktober wieder erlaubt
Seit 1. Oktober ist es wieder erlaubt, Hecken, Gebüsche, Laub- oder Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen. Der Paragraf 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September solche Radikalschnitte. Damit sollen brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden.
Wichtig: Sogenannte Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Aber auch da sollte man natürlich auf eventuell vorhandene Nester achten und sie schonen. Und: Nie bei Frost verschneiden! Es könnten Äste abbrechen und die Struktur von Busch oder Baum beschädigt werden.
MDR (cbr)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 30. September 2024 | 17:45 Uhr