Fahrerlaubnisprüfung und Führerschein Ab April: Neue Fragen in der theoretischen Führerscheinprüfung
Hauptinhalt
02. April 2024, 09:28 Uhr
Für Fahrschüler bedeutet die theoretische Führerscheinprüfung vor allem eins: ganz viel lernen und gut vorbereiten , denn die Auswahl an möglichen Fragen, die gestellt werden können, ist groß. Ab April gibt es wieder einige neue. Wir haben der Arbeitsgemeinschaft "TÜV | DEKRA arge tp 21", die für die Entwicklung der Aufgaben zuständig ist, selbst mal einige Fragen gestellt.
Wer seinem Führerschein einen großen Schritt näherkommen möchte, muss zunächst die Theorieprüfung bestehen. Im April ist es wieder soweit: Es kommen neue Fragen in den Katalog.
Je nach Fahrerlaubnisklasse und ob bereits ein Führerschein vorhanden ist, besteht die Prüfung aus unterschiedlich vielen Aufgaben. Für einen Autoführerschein sind es zum Beispiel 20 Fragen zum Grundstoff und zehn zum spezifischen Wissen der Fahrzeugklasse B, wenn der Prüfling bisher noch nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Der eine oder andere (ehemalige) Fahrschüler fragt sich vielleicht auch, woher und von wem die Fragen eigentlich kommen oder wie sie entstehen. Darüber haben wir mit Mathias Rüdel, dem Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft von TÜV und DEKRA (TÜV | DEKRA arge tp 21) in Dresden gesprochen.
Wer erstellt die Fragen?
Die TÜV | DEKRA arge tp 21 ist für die Entwicklung von neuen Aufgaben, Überarbeitung von im Einsatz befindlichen Aufgaben und für den Rückzug von Aufgaben des Fragenkatalogs der Theoretischen Fahrerlaubnisprüfung verantwortlich. Die von der TÜV | DEKRA arge tp 21 dazu unterbreiteten Vorschläge werden den für das Fahrerlaubnisrecht zuständigen Behörden (auf Bundes- und Länderebene) zur Freigabe bereitgestellt. Ist diese Freigabe erfolgt, werden die Änderungen amtlich veröffentlicht, zum Beispiel im Verkehrsblatt oder elektronischem Bundesanzeiger. Diese Aufgaben können dann in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung eingesetzt werden.
Nach welchen Kriterien werden die Fragen erstellt?
Die Kriterien der Aufgabenerstellung für die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung entsprechen den gängigen Kriterien für psychometrische Testverfahren: Validität und Reliabilität. Das heißt, die Aufgaben müssen zwischen Personen, die über notwendige Kompetenzen für eine sichere und umweltbewusste Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr verfügen und Personen, die über diese Kompetenzen noch nicht in ausreichendem Maße verfügen, zuverlässig unterscheiden. Inhaltliche Vorgaben dazu leiten sich aus den europäischen und nationalen Richtlinien ab.
Warum gibt es zweimal pro Jahr neue Fragen?
Das Straßenverkehrssystem unterliegt stetigen Veränderungen rechtlicher Rahmenbedingungen, dynamischen Technologieentwicklungen im kraftfahrzeugtechnischen Bereich sowie Veränderungen im (gesamtgesellschaftlichen) Mobilitätsverhalten. Dies führt zwangsläufig zu Anpassungsbedarfen im amtlichen Fragenkatalog der Theoretischen Fahrerlaubnisprüfung. Zusätzlich können gegebenenfalls Änderungsempfehlungen aus der kontinuierlichen Evaluation – ein Verfahren zur Qualitätssicherung der Fragen – abgeleitet werden.
Um die Anzahl der zu aktualisierenden Fragen pro Überarbeitungszyklus für die Fahrschüler und alle am Prozess Beteiligten gering zu halten, sowie die Möglichkeit zur Erstellung aktueller Lehr- und Lernmittel sicherzustellen, dabei aber auch gleichzeitig eine Aktualität der Fragen gewährleisten zu können, wurde eine halbjährliche Aktualisierung durch die Behörden – im Zusammenspiel mit allen Beteiligten – für sinnvoll erachtet.
Wie lang ist der Entstehungsprozess?
Alle Aufgaben im Fragenkatalog durchlaufen bis zu ihrem Einsatz in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung einen mehrstufigen (Qualitätssicherungs-)Prozess durch verschiedene Fach- und Entscheidungsgremien. In diesen Gremien werden die Aufgaben mit allen am Fahrerlaubnisprüfungsprozess Beteiligten, zum Beispiel hinsichtlich der Prüfungsrelevanz, der Rechtssicherheit sowie der sprachlichen Korrektheit und Verständlichkeit überprüft. Darüber hinaus werden alle eingesetzten Aufgaben – wie schon ausgeführt – kontinuierlich evaluiert.
Wie viele Fragen gibt es derzeit im Katalog für die theoretische Fahrprüfung?
Für die Durchführung der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B stehen aktuell insgesamt 1.197 Aufgaben im Grund- und Zusatzstoff zur Verfügung. Dieser Umfang entspricht im internationalen Vergleich einer eher geringeren Anzahl an Aufgaben – und sie sind in Deutschland allen Bewerbern öffentlich zugänglich, auch das ist in anderen Ländern der EU nicht immer gegeben. Dort bleiben die in der Theoretischen Fahrerlaubnisprüfung eingesetzten Aufgaben geheim.
Gibt es eine maximale Anzahl an Fragen für den Katalog?
Es gibt keine Vorgaben für eine (maximale) Anzahl für Aufgaben im Fragenkatalog aus den rechtlichen Rahmenbedingungen. Vielmehr richtet sich die Anzahl der Aufgaben an den zu vermittelnden (verkehrssicherheitsrelevanten) Inhalten aus, die sich aus europäischen und nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben.
Werden alte Fragen mit neuen getauscht oder wird der Katalog einfach immer um die neuen Fragen erweitert?
Mit einer Verlautbarung im Verkehrsblatt werden nicht nur neue Fragen veröffentlicht, sondern auch Aufgaben überarbeitet sowie Aufgaben auch ersatzlos gestrichen.
Welche Kategorie wird durch die neuen Aufgaben im April aktualisiert?
Änderungen bei den Aufgaben der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung in einem bestimmten Zeitraum werden nicht ausschließlich sachgebietsbezogen vorgenommen, sondern unterliegen einer Vielzahl von übergreifenden Rahmenbedingungen.
Welche Fragen wurden am längsten nicht ausgetauscht?
Für Aufgaben, die z.B. im Rahmen der kontinuierlichen Evaluation ihre erforderlichen Gütekriterien nachweisen oder keinen straßenverkehrsrechtlichen beziehungsweise fahrzeugtechnischen Änderungen unterliegen, gibt es keinen Änderungsbedarf.
In welcher Kategorie gibt es die meisten Fragen?
Der sachgebietsbezogene Umfang für Aufgaben ergibt sich aus der Gewichtung der Sachgebiete innerhalb einer Theoretischen Fahrerlaubnisprüfung, die in der Richtlinie für die theoretische Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) beschrieben ist. Ein hohes Gewicht wird gemäß der FeV den Sachgebieten "Gefahrenlehre" und "Verhalten im Straßenverkehr" eingeräumt.
Werden die Fragen vorher in einem "Selbsttest" getestet?
Vor der Veröffentlichung unterliegen die Aufgaben einem umfassenden und mehrstufigen Qualitätssicherungsprozess, an dem verschiedene Professionen (unter anderem amtlich anerkannte Sachverständige, Bildungswissenschaftler, Lektoren, Fahrlehrer, Psychologen, Pädagogen) des Bildungssystems "Fahranfängervorbereitung" beteiligt sind. Darüber hinaus besteht seit 2019 die Möglichkeit, die Aufgaben in Erprobungsuntersuchungen hinsichtlich ihrer Qualitätsmerkmale "unter realen Bedingungen" vor ihrem Einsatz zu überprüfen.
MDR (jvo)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 29. März 2024 | 17:45 Uhr