Spielzeugauto auf Geldscheinen und Versicherungsvertrag 10 min
Audio: Finanzexpertin Beate Bextermöller von der Stiftung Warentest im Interview über den Wechsel der Kfz-Versicherung. Bildrechte: imago images / blickwinkel
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Stiftung Warentest erinnert daran, dass die meisten Auto-Versicherungen im Herbst gewechselt werden können. Die Tester haben 164 Tarife verglichen und enorme Uterschiede festgesetellt. Wo Sie sparen können, hier:

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Tipps der Expertin Worauf man beim Wechsel der Kfz-Versicherung achten sollte

04. November 2024, 13:09 Uhr

Viele Verträge für Kfz-Versicherungen laufen zum Ende des Jahres aus. Wer seine Versicherung wechseln möchte, sollte auf die Kündigungsfrist von einem Monat achten. In diesem Jahr fällt der Stichtag auf den 2. Dezember. Die Finanzexpertin Beate Bextermöller von der Stiftung Warentest gibt einige Tipps, worauf man beim Wechsel achten sollte.

Stichtag dieses Jahr erst Anfang Dezember

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, der hat dieses Jahr zwei Tage länger Zeit als normalerweise üblich. Dennoch rückt der Stichtag zum Kündigen immer näher. Bei den meisten Verträgen entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr. Bei einem Monat Kündigungsfrist muss also bis zum 30. November gekündigt werden, erklärt Beate Bextermöller von der Stiftung Warentest im MDR-Interview.

Allerdings: "In diesem Jahr ist der 30. November ein Samstag. Infolgedessen verlängert sich das Kündigungsrecht bis zum Montag, bis zum Werktag", sagt sie. Damit fällt 2024 der Stichtag auf den 2. Dezember.

In diesem Jahr ist der 30. November ein Samstag. Infolgedessen verlängert sich das Kündigungsrecht bis zum Montag, bis zum Werktag.

Beate Bextermöller von der Stiftung Warentest

Vor der Kündigung sollte man aber einen genauen Blick auf den eigenen Vertrag werfen. Denn immer öfter sind Verträge nicht mehr an das Kalenderjahr gebunden, sondern an den Zeitpunkt, zu dem sie abgeschlossen wurden. "Es gibt Versicherer, die lassen den Vertrag erst bis Ende des Jahres laufen und stellen ihn dann auf das Kalenderjahr um. Aber mittlerweile gibt es einige, die lassen den Vertrag dann so laufen", darauf weist Bextermöller hin. Als Beispiel nennt sie einen Vertrag, der am 1. Mai beginnt und Ende April endet. Dann müsse man bis Ende März kündigen.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen

Wenn die Versicherung den Beitrag erhöhen möchte, haben die Kunden unabhängig von der Laufzeit ihres Vertrages, die Möglichkeit zu kündigen. "Das ist ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das beträgt einen Monat ab Zugang des Schreibens. In der Zeit muss man gekündigt haben, wenn man aufgrund der Beitragserhöhung aussteigen möchte", erläutert Beate Bextermöller.

Kostenfaktoren setzen sich individuell zusammen

Wie teuer eine Kfz-Versicherung ist, kann sich von Person zu Person unterscheiden. Wichtige Faktoren, die dabei eine Rolle spielen, sind laut der Expertin:

  • die Schadenfreiheitsklasse,
  • die Regionalklasse,
  • die Typklasse.

Sie können einen Einfluss darauf haben, ob der Beitrag erhöht oder auch gesenkt wird. "Auch das kann passieren, wenn man bei denen ist, die von den neuen Einstufungen profitieren. Aber im Allgemeinen ist die Preisentwicklung eher nach oben", sagt sie.

Im Allgemeinen ist die Preisentwicklung eher nach oben.

Beate Bextermöller von der Stiftung Warentest

Wer sich nach einer anderen Versicherung umsieht, stößt wahrscheinlich auch auf die Frage nach der Deckungssumme. Es gibt die Mindestdeckungssumme und höhere Deckungssummen. Letztere seien zum Beispiel für Unfälle mit mehreren Verletzten hilfreich. "Dann stößt man schnell mit diesen Mindestversicherungssummen an die Grenzen, die werden möglicherweise überschritten", erläutert die Finanzexpertin. Dabei sei es aber kein riesengroßer Kostenfaktor, eine höhere Deckungssumme abzuschließen. "Das sollte man auf jeden Fall machen", empfiehlt sie.

Auf Rabattschutz und erstmalige Zulassung achten

Beim Wechsel zu einem neuen Versicherer sollte man genau schauen, ob der Rabattschutz erhalten bleiben kann. Normalerweise sei der Ablauf so: Der alte Versicherer teilt dem neuen mit, wie viele schadenfreie Jahre es gab und wie viele Unfälle reguliert wurden. Danach werde man entsprechend eingestuft, also ohne Rabattschutz, sagt die Expertin. "Den Rabattschutz habe ich in der Regel bei dem alten Versicherer bezahlt. Der bietet mir sozusagen diesen Service an. Das muss der neue nicht tun, dem habe ich das ja nicht bezahlt", erläutert Beate Bextermöller. Dadurch kann es passieren, dass man bei dem neuen Versicherer höher eingestuft wird. Stiftung Warentest hat das für jeden Versicherer geprüft: "Manche Versicherer akzeptieren diese Sondereinstufung und übernehmen sie. Manche tun dies nur, wenn man wieder einen Rabattschutz abschließt bei ihnen und einige tun es eben auch nicht."

Den Rabattschutz habe ich in der Regel bei dem alten Versicherer bezahlt. Der bietet mir sozusagen diesen Service an. Das muss der neue nicht tun, dem habe ich das ja nicht bezahlt.

Beate Bextermöller von der Stiftung Warentest

Was aber, wenn man bisher immer "Mitfahrer" war – also das Auto von zum Beispiel dem Ehegatten oder den Eltern mitgenutzt hat, aber nie selbst eine Versicherung hatte? Wer dann zum ersten Mal selbst eine Kfz-Versicherung abschließt, möchte nicht unbedingt mit dem höchsten Satz einsteigen. Auch da gebe es verschiedene Optionen. "Von, dass das überhaupt nicht angerechnet wird, bis maximal zur Schadenfreiheitsklasse 50, wenn denn schon so wahnsinnig viele Jahre an Fahrpraxis da sind", sagt die Finanzexpertin. Beim Abschluss einer neuen Versicherung kann es sich also auch lohnen, darauf zu achten.

Wichtige Besonderheiten beim E-Auto

Für Besitzer von Elektrofahrzeugen hat Beate Bextermöller von der Stiftung Warentest noch ein paar extra Tipps. Denn ein E-Auto unterscheide sich in einigen Bestandteilen von Verbrennern, ganz wichtig sei vor allem der Akku. Wenn dem was passiere, gehe das sehr ins Geld. "Insofern ist es sehr wichtig, dass der eine gewisse Zeit zum Neuwert versichert ist oder aber dass zumindest für eine längere Zeit keine Abzüge gemacht werden, wenn der Wiederbeschaffungswert dann gezahlt wird", erklärt sie im Interview mit dem MDR.

Zudem solle man auch auf einen erweiterten Versicherungsumfang achten. "Dazu kommen Folgeschäden durch Tierbisse oder Kurzschluss. Da empfehlen wir 20.000 Euro, die abgesichert sein sollten", sagt Bextermöller. Auch sei es wichtig, eine Allgefahrendeckung zu haben, die alle Schäden umfasst, die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

MDR (jvo)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | 21. Oktober 2024 | 11:50 Uhr

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