Gestaffelte Fristen Führerschein: Wer wann umtauschen muss
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04. November 2024, 08:56 Uhr
Millionen Führerscheine müssen in Deutschland getauscht werden. Damit dies die Ämter nicht überlastet, gibt es gestaffelte Fristen – sowohl nach Geburtsjahr als auch nach dem Jahr der Ausstellung der Fahrerlaubnis. Wer muss noch umtauschen und wann? Vorsicht: Wer sich einfach nicht zuckt, dem droht mindestens ein Bußgeld.
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2033 einheitlicher Führerschein in der EU
In der EU gibt es etwa 100 verschiedene Führerscheine. Das soll vereinheitlicht werden und alle Dokumente sollen in einer Datenbank aufgelistet werden, um so Missbrauch zu verhindern. Bis 19. Januar 2033 will die EU eine einheitliche Fahrerlaubnis für alle Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Europäischen Union in Plastikkarten-Format einführen.
In Deutschland sind 43 Millionen Menschen vom Umtausch der Führerscheine betroffen. Die Aktion hat bereits 2022 begonnen. Damit nicht alle gleichzeitig die Führerscheinstellen überrennen oder Antragsteller lange auf ihre Dokumente warten müssen, hat der Gesetzgeber gestaffelte Fristen festgelegt. Diese richten sich nach Geburtsjahr des Antragstellers und dem Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis
Gestaffelter Umtausch: nächste Frist am 19. Januar 2025
Bis spätestens zum 19. Januar 2025 müssen als nächstes alle, die ab 1971 geboren worden sind, ihren Führerschein umgetauscht haben, wenn er in Papierform ausgestellt wurde.
Mehr Sicherheit mit neuem Ausweis Durch die Erfassung aller Dokumente in einer Datenbank soll Missbrauch verhindert werden. Die EU-Fahrerlaubnis soll zudem fälschungssicher sein.
Es gibt Umtauschfristen für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 in Papierform ausgestellt worden sind (erste Tabelle) und Fristen für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 schon im Plastikkarten-Format ausgestellt worden sind (zweite Tabelle).
Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss | |
---|---|---|
vor 1952 und 1952 | 19.01.2033 | |
1953 - 1958 | 19.07.2022 | |
1959 - 1964 | 19.01.2023 | |
1965 - 1970 | 19.01.2024 | |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss | |
---|---|---|
1999 - 2001 | 19.01.2026 | |
2002 - 2004 | 19.01.2027 | |
2005 - 2007 | 19.01.2028 | |
2008 | 19.01.2029 | |
2009 | 19.01.2030 | |
2010 | 19.01.2031 | |
2011 | 19.01.2032 | |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Was wird für den Umtausch noch benötigt?
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- ein biometrisches Passfoto,
- der alte Führerschein,
- und rund 25 Euro für die Bearbeitung (gegebenenfalls höhere Gebühr möglich).
Hinweis: Wer seit dem Erhalt des umzutauschenden Führerscheins den Wohnort gewechselt hat, benötigt noch eine Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die das Dokument ursprünglich ausgestellt hat.
Sobald man den neuen EU-Führerschein hat, bleibt dieser für 15 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss man den Ausweis erneut umtauschen.
Wer die Frist verstreichen lässt oder vergisst und weiter mit dem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro, informiert der ADAC. Motorrad- und Autofahrer begehen damit keine Straftat. Werden jedoch Lkw- und Busfahrerinnen und -fahrer mit alten Führerscheinen kontrolliert, handelt es sich um eine Straftat. Dafür drohen deutlich härtere Strafen.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Umschau | 29. Oktober 2024 | 20:15 Uhr