Neu ab November Rezepte für Physiotherapie, Rabatte im Handel, Kfz-Versicherung wechseln
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04. November 2024, 02:00 Uhr
Bestimmte Rezepte für die Physiotherapie werden vereinfacht. Der Handel kommt wieder mit zwei klassischen Rabatt-Tagen. Der Stichtag zum Wechsel der Kfz-Versicherung rückt für viele heran. Was bringt der November noch für Verbraucher und Verbraucherinnen?
Inhalt des Artikels:
- Kfz-Versicherung: Stichtag für Wechsel nicht verpassen
- Vereinfachung bei Rezepten für Physiotherapie
- Nicht verpassen: Rabatt-Tage im Handel
- Neuen Ausweis per Post zuschicken lassen
- Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Geschlechtseintrag einfacher ändern
- Ausnahmeregelung zur Rettung von Rehkitzen gilt dauerhaft
Kfz-Versicherung: Stichtag für Wechsel nicht verpassen
Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, muss seinen Vertrag bis zum 30. November – fristgerecht einen Monat vor Ablauf des Vertrages – kündigen. Das gilt zumindest für die meisten Versicherten, denn oft werden die Verträge zum Jahresbeginn abgeschlossen. Weil der 30. November jedoch ein Samstag ist, fällt der Stichtag auf den nächsten Werktag und somit 2024 auf den 2. Dezember.
Doch wie bei jeder Regel, gibt es auch hier eine Ausnahme. Erhalten Sie von Ihrem Versicherer erst nach dem Stichtag Post, in der eine Beitragserhöhung angekündigt wird, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie haben dann wieder einen Monat Zeit, Ihrem Versicherer zu kündigen.
Vereinfachung bei Rezepten für Physiotherapie
Ab 1. November müssen Ärzte bei der Verschreibung von physiotherapeutischen Anwendungen bei bestimmten Schultererkrankungen keine Angabe mehr zur Therapie machen. Jedoch muss in jedem Fall ein Vermerk zum Krankheitsstadium gemacht werden. Die behandelnden Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen sollen dann selber über das anzuwendende Heilmittel und die Behandlungsdauer entscheiden können.
Damit soll die Therapie individueller auf Patienten und Patientinnen ausgerichtet werden können. Aber auch die Bürokratie soll damit reduziert werden, weil es weniger Absprachebedarf zwischen den behandelnden Ärzten und Physiotherapeuten gibt – etwa wenn die Therapie vom Rezept abweichen sollte, um dem Patienten gerechter zu werden. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind Blankorezepte dann möglich bei "Luxationen des Schultergelenkes, Läsionen der Rotatorenmanschette, Frakturen der gelenkbildenden Knochen oder starke Verbrennungen in der Schulterregion".
Nicht verpassen: Rabatt-Tage im Handel
Echte Rabatte gab es früher nur zweimal im Jahr: im Sommer- und Winterschlussverkauf. Jahrzehntelang räumten Händler an zwei festgelegten Terminen im Jahr ihre Lager leer, um Platz für neue Ware zu schaffen. Seit 2004 sind Rabatte das ganze Jahr über erlaubt – und klassische Schlussverkäufe keine so großen Spar-Highlights mehr. Dafür haben sich viele andere Rabatt-Tage etabliert: jetzt im November vor allem der Black Friday (29.11.) und der Singles Day (11.11.). Der Cyber Monday ist auch oft im November, dieses Jahr fällt er auf den 2.12.
Verbraucherschützer raten Schnäppchenjägern, bereits im Vorfeld zu schauen, wie viel die Produkte bei den Anbietern kosten und ob der Preis dann wirklich günstiger ist. Vorsicht geboten ist auch vor Fake-Shops. Geprüft werden sollte daher das Impressum des Händlers. Hier ist auch der Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen eine gute Adresse.
Neuen Ausweis per Post zuschicken lassen
Am 1. November ermöglichen geänderte Regelungen im Passgesetz, dass neu beantragte Personalausweise oder Reisepässe auf Wunsch gegen eine Gebühr auch per Post zugestellt werden können. Bis das für alle Ämter umsetzbar ist, dauert es allerdings noch eine Weile: "Eine flächendeckende Verfügbarkeit soll bis Mai 2025 erreicht werden", erklärt das Bundesinnenministerium auf seiner Homepage. Wer möchte, kann die Dokumente auch weiterhin vor Ort abholen.
Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer
Für unternehmerisch Tätige wird ab November die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt. Sie soll die eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren vereinfachen. Jeder, der Rechnungen schreibt, soll bis 2026 eine erhalten. Bis dahin ist ihre Angabe in Steuerformularen nicht nötig.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen. Sie ersetzt zunächst keine bestehende Identifikationsnummern (wie Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer). Künftig soll sie aber andere Steuernummern in bestimmten Fällen ablösen und damit die Kommunikation mit den Behörden vereinfachen.
Geschlechtseintrag einfacher ändern
Transgeschlechtliche, nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen können künftig ihren Namen und ihr Geschlecht beim Standesamt ändern lassen, ohne vorab dafür ärztliche Atteste oder Gutachten durch Gerichtsverfahren einzuholen. Ermöglicht wird das durch das neue Selbstbestimmungsgesetz, welches im November in Kraft tritt.
Bereits ab August konnten Betroffene den Wunsch einer Änderung beim Standesamt anmelden. Der Vorlauf entspricht auch den ab November geltenden Bestimmungen: Bevor die Änderung erfolgt, müssen drei Monate seit der Anmeldung vergangen sein. Diese Frist ist als offizielle Bedenkzeit vorgeschrieben, danach muss der Wunsch noch einmal bestätigt werden.
Ausnahmeregelung zur Rettung von Rehkitzen gilt dauerhaft
Mäharbeiten werden immer wieder zur Todesfalle für Rehkitze, die eigentlich von den Muttertieren zum Schutz gut versteckt im hohen Gras auf den Feldern abgelegt werden. Seit März 2024 gibt es Ausnahmeregelungen für den Einsatz von Drohnen zur Wildtierrettung in land- und forstwirtschaftlichen Gebieten.
"So konnten nach Berechnungen von Rehkitzrettern allein in der Frühjahrsmahd bis zu 20.000 Rehkitze mit Hilfe von Drohnen gerettet werden", erklärt das Bundesverkehrsministerium auf seiner Homepage. Die Ausnahmeregelung war allerdings bis 19. November beschränkt. Sie wird nun verlängert und zwar unbegrenzt. Damit sollen auch Wildtiere gerettet werden können, die nach Unfällen nur per Drohne gesichtet werden können.
Dazu darf in diesen Gebieten vom allgemeingültigen Drohnen-Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten abgewichen werden. "Es gilt jedoch weiterhin der Mindestabstand gemäß der 1:1-Regel. Das bedeutet, dass der Mindestabstand auf zehn Meter reduziert werden kann, wenn entsprechend tief geflogen wird", so das Bundesverkehrsministerium.
MDR (cbr)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 30. Oktober 2024 | 17:45 Uhr