Fördergelder Heizungstausch: Jetzt Geld vom Staat sichern

27. Februar 2024, 12:14 Uhr

Ab Dienstag, den 27. Februar, können Anträge für die neue Heizungsförderung gestellt werden – also staatliche Geldspritzen für den Tausch einer alten gegen eine neue energieeffiziente und umweltfreundliche Heizung. Bis zu 70 Prozent der Kosten übernimmt der Staat. Doch wie funktioniert das Ganze? Wirtschaftsredakteur Frank Frenzel hat das mal durchgespielt.

MDR-Wirtschaftsredakteur Frank Frenzel
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Sieben Millionen "fossile" Heizungen älter als 20 Jahre

Rund drei Millionen Ölheizungen und vier Millionen Gasheizungen in Deutschland sind älter als 20 Jahre – so Schätzungen des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks. Ein großes Potential für die Heizungsbauer-Branche: sollen doch Heizungen jenseits der 20 Jahre, spätestens jedoch nach 30 Jahren, erneuert, sprich ausgetauscht werden. Der Umstieg auf erneuerbare Energien ist angesagt und dafür gibt Vater Staat Fördermittel. Fördersätze und Förderbedingungen haben sich zum 1. Januar 2024 geändert. Ab 27. Februar können nun auch die Anträge gestellt werden.

Geld auch für voreilige Frühstarter

Die gute Nachricht vorab: Frühstarter, die es nicht abwarten konnten und schon eine Anlage bestellt haben, müssen nicht leer ausgehen. Wer zwischen dem 29.12.2023 und dem 31. August 2024 mit dem Heizungstausch begonnen hat, kann den Förderantrag noch bis zum 30. November 2024 nachholen. Die Antragstellung ab dem 27. Februar 2024 gilt zunächst nur für private Selbstnutzer von Einfamilienhäusern. Für alle anderen Antragsberechtigten (Mehrfamilienhäuser/Wohneigentümergemeinschaften, Vermieter, Unternehmen) soll es einen gestaffelten Start der Antragstellung geben.

Alternativen zum Heizen mit Öl und Gas: Holz und Hybridheizungen

Die bekannteste Alternative, die gefördert wird, ist die Wärmepumpen-Heizung. Eine Wärmepumpe entzieht dem Boden oder der Luft Wärme. Sie wird in Sachen Umweltfreundlichkeit oft als das Nonplusultra angepriesen – nur läuft eine Wärmepumpe mit Strom und der ist (noch) nicht immer klimaneutral. Aktuell liegt der deutsche Strommix bei 60 Prozent erneuerbare Energien. Das heißt, 40 Prozent des Heizungsstroms wird durch fossile Energieträger hergestellt. Der CO2-Ausstoß erfolgt dabei nicht zu Hause, sondern im Kraftwerk. An manchen Tagen ist der Anteil erneuerbarer Energien zwar höher, zum Beispiel an sehr windreichen Tagen, allerdings gibt es auch Tage, an denen es sehr wenig grünen Strom gibt, wie bei der sogenannten Dunkelflaute. Solche wind- und sonnenarmen Tage gibt es auch im Winter, also genau dann, wenn man die Heizung braucht. Dann wird die Wärmepumpenheizung vorwiegend mit Strom aus Gas- und Kohlekraftwerken betrieben. Wer jedoch nur mit Ökostrom heizt, heizt CO2-frei.

Als Alternativen bieten sich auch Heizungen an, die mit Holzpellets und anderen Holzbrennstoffen betrieben werden. Diese heizen klimaneutral und obendrein günstiger als mit Öl oder Gas. Auf Holzbrennstoffe erhebt der Staat keine CO2-Steuer. Bei der Verbrennung von Holz entsteht zwar Kohlendioxid, dabei wird aber nur die Menge CO2 freigesetzt, die die Pflanzen während des Wachstums aufgenommen haben.

Auch Gasheizungen stehen nicht gänzlich vor dem Aus. Zum Beispiel in Kombination mit anderen emissionsfreien Heizungen (zum Beispiel Solar oder Biomasse) sind diese als Hybridheizungen klassifizierten Alternativen förderfähig. Oder: Die neue Gasheizung ist eine wasserstofffähige Gas-Brennwertheizung. Für eine solche Heizung gibt es 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig heißt hier, dass nicht die kompletten Kosten der neuen Heizung Grundlage sind, sondern nur die Mehrausgaben für die Wasserstofffähigkeit (im Vergleich zu einer nichtwasserstofffähigen Heizung). Wichtig ist dabei, dass die neue wasserstofffähige Gasheizung bei Inbetriebnahme oder durch geringinvestive Maßnahmen (theoretisch) zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden kann! Das gilt auch dann, wenn eine Belieferung mit Wasserstoff bisher nicht oder nur teilweise möglich ist.

Wibke Binder im Gespräch mit Rechts-Experte Gilbert Häfner 11 min
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Welche Heizungsarten werden gefördert?

Gefördert werden können folgende Maßnahmen und Techniken, wobei auch deren Kombination (Hybridlösung) möglich ist:

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen, also zum Beispiel für das Heizen mit Pellets
  • ein Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz
  • solarthermische Anlagen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstofffähige Gasheizung
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Sonstige innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Heizungsoptimierung

Sogar der Einbau provisorischer Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt kann unter bestimmten Umständen gefördert werden.  

Neue Heizungsförderung – neue Zuständigkeiten

Der Bund fördert den Heizungstausch, wenn künftig erneuerbare Energien genutzt werden. Für die neue Heizungsförderung wurden die Zuständigkeiten geändert. Bisher war die Förderung für einen Heizungstausch Teil eines großen Programms für verschiedene Maßnahmen zur energetischen Sanierung. Neu ist, dass nun die Heizungsförderung als gesondertes Programm läuft. War früher das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig, so läuft das neue Programm bei der staatlichen Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).  

André König, Energieberater bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sieht diesen Zuständigkeitswechsel auch mit gemischten Gefühlen. Immerhin sei die BAFA für dieses Thema eingearbeitet: "Da müssen sich bei der KfW erst Kompetenzen neu entwickeln und man muss schauen, wie schnell dann die Anträge bearbeitet werden. Das hängt natürlich auch an den Kapazitäten, die dafür von der KfW aufgebaut werden."

Wie viel Geld gibt es?

Grundförderung, Klima-Geschwindigkeitsbonus, Einkommens-Bonus, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag – das sind die Zauberwörter der neuen Heizungsförderung.

Es gibt zunächst eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Noch mehr Geld kann es dann durch diverse Boni geben. Einen Effizienzbonus gibt es zum Beispiel, wenn eine Erdwärmepumpe oder eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel installiert wird.

Bei einer Biomasseheizung mit einem besonders geringen Staub-Emissionsgrenzwert von maximal 2,5 Milligramm pro Kubikmeter gibt es zum Beispiel einen sogenannten Emissionsminderungszuschlag – das sind 2.500 Euro extra.

Den Klimageschwindigkeits-Bonus bekommen Selbstnutzer von Eigenheimen, die ihre alte Heizung bis zum 31. Dezember 2028 gegen eine neue tauschen. Dieser Bonus beträgt 20 Prozent und sinkt danach alle zwei Jahre um drei Prozent ab. Ab 2029 gibt es nur noch 17 Prozent. Um diesen Bonus zu erhalten, muss es sich bei der alten Heizung um eine funktionstüchtige Kohle-, Öl-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung handeln. Für eine Biomasseheizung gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus allerdings nur, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage, einer PV-Anlage mit elektrischer Warmwasserbereitung oder mit einer Wärmepumpe kombiniert wird.

Damit sich auch Haushalte mit geringem Einkommen einen Heizungstausch leisten können, gibt es noch den sogenannten Einkommens-Bonus. Dieser beträgt 30 Prozent der Kosten und ist möglich, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen maximal 40.000 Euro im Jahr beträgt. Wichtig: Für die Bewilligung des Einkommens-Bonus ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung entscheidend. Bei einem Antrag im Jahr 2024 sind also die Jahre 2021 und 2022 relevant. Als Nachweis dienen die Einkommenssteuerbescheide.

Fördermöglichkeiten im Überblick
Bonus-Möglichkeiten Selbstnutzende Eigentümer Vermieter
Grundförderung 30 Prozent 30 Prozent
Klima-Geschwindigkeitsbonus 20 Prozent -
Einkommens-Bonus 30 Prozent -
Effizienzbonus 5 Prozent 5 Prozent
Emissionsminderungszuschlag 2.500 Euro 2.500 Euro
maximale Förderung: 70 Prozent zzgl. ggf. 2.500 Euro 30 - 35 Prozent zzgl. ggf. 2.500 Euro

Kombination bringt bis zu 70 Prozent Förderung

Die Boni können ergänzt werden; sie sind also kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer so bis zu 70 Prozent betragen (das heißt, bei einer Kumulierung mehrerer Boni wird der Fördersatz begrenzt).

Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Aber: Einschränkend muss man allerdings sagen, dass ein Fördersatz von 70 Prozent für viele Hauseigentümer schwierig sein dürfte. Denn dafür müssten diese den Einkommensbonus bekommen und bei nur 40.000 Euro erlaubtem Einkommen im Jahr dürften viele Haushalte darüber liegen. Realistischer ist deshalb für die meisten Antragsteller wohl eher ein Fördersatz von 50 bis 55 Prozent.

Gute Chancen den Höchstfördersatz zu bekommen, sieht Energieberater André König indes für Rentnerhaushalte: "Gerade Rentner unterschreiten oft die Einkommensgrenze von 40.000 Euro im Jahr. Bei ihnen kommt aber das Problem hinzu, dass sie zwar die 70 Prozent Förderung bekommen würden, sie aber für die Baumaßnahme erstmal zu 100 Prozent in Vorkasse gehen müssen, ehe sie den Zuschuss bekommen."

Ergänzungskredit

Wie so oft bei Fördergeldern stellt sich die Frage, wann bekomme ich sie und bekomme ich sie auch dann, wenn ich sie benötige? – Nämlich, wenn ich die Rechnung des Heizungsbauers bezahlen muss. Das ist aber oft ein Wunschdenken. Die Regel ist eher, dass die Hauseigentümer zunächst in Vorleistung gehen müssen. Für diese Fälle gibt es mit der neuen Förderung auch einen sogenannten Ergänzungskredit. Hierfür können Hauseigentümer bis zu 120.000 Euro zu zinsgünstigen Konditionen aufnehmen. Allerdings darf für diesen zinsgünstigen Kredit das zu versteuernde Haushaltseinkommen maximal 90.000 Euro betragen. Der günstige Zins gilt dabei für zehn Jahre.  

Was genau wird vom Staat gefördert?

Sieht man einmal von den Einschränkungen beim Kauf einer wasserstofffähigen Gasheizung ab, so werden im Prinzip Kosten erstattet, die direkt mit einer energetischen Sanierungsmaßnahme zusammenhängen. Dazu, so Energieberater André König, "zählen auch notwendige Nebenarbeiten oder Umfeldmaßnahmen, wie die Demontage alter Heizöltanks und deren Entsorgung, notwendige Wanddurchbrüche oder Fundamente setzen für das Außengerät einer Wärmepumpe." Nicht förderfähig sind hingegen Finanzierungskosten, Werkzeuge oder Maschinen.

Erst Heizungstausch-Auftrag dann Förderantrag

Das neue Förderprogramm läuft über die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW. Anträge können ab dem 27. Februar gestellt werden.

Wichtig: Während man früher erst einen Förderantrag stellen musste und dann erst einen Auftrag vergab, zum Beispiel für den Heizungstausch, so läuft das jetzt genau andersherum ab: Erst wird ein Vertrag mit einer Heizungsbaufirma geschlossen (Natürlich vorab mehrere Angebote einholen und prüfen!) und erst dann wird der Förderantrag gestellt. Dabei sollte mit der Heizungsbaufirma jedoch schon ein voraussichtliches Datum für die Umsetzung der Arbeiten festgelegt sein. 

Wo gibt es Beratung?

Rund um das Thema Heizungstausch und Förderung gibt es vielfältige Beratungsmöglichkeiten. Das kann die bisherige Heizungsfirma sein, die sonst die Wartung gemacht hat und das Gebäude und den Wärmebedarf am besten kennt. Natürlich kann man sich auch an Konkurrenzunternehmen wenden oder an die zuständige Innung.

Für den Einstieg ins Thema eignet sich auch die Energieberatung der Verbraucherzentralen. "Neben der Option eines Heizungstausches, der im Rahmen einer Beratung thematisiert werden kann, gibt es auch zahlreiche Möglichkeiten, eine bestehende Anlage zu optimieren und damit Energie und Geld einzusparen. Wann der Tausch Sinn macht und welches die passende Alternative ist, wird ebenso beraten", so Lorenz Bücklein von der Verbraucherzentrale Sachsen.  Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist kostenfrei und kann telefonisch unter 0800 – 809 802 400 oder auch online vereinbart werden. Sogar eine Vor-Ort-Beratung ist möglich. Für diese umfassende Beratung am Haus zahlen Hauseigentümer dank der Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Eigenanteil von 30 Euro.

Einen Erstüberblick über Heizungsalternativen gibt die Website "Wärmekompass". Eine sehr umfangreiche Beratung und Betreuung bieten auch sogenannte Energieeffizienz-Experten an. Das sind zertifizierte Energieberater, für deren Beratung gibt es ebenfalls Fördermittel. Solche Energieberater checken nicht nur die Heizung, sondern das gesamte Haus und machen Vorschläge zur energetischen Sanierung. Mehr Informationen dazu findet man auf der Website der Deutschen Energieagentur, unter anderem mit einer Energieeffizienz-Expertenliste.

Großes Interesse an Beratung

Positiv sieht die neue Regelungen zur Förderung des Heizungsumtausches Lorenz Bücklein, Teamleiter Digitales, Energie und Mobilität der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Nun gäbe es Gewissheit für alle, die entweder auf eine Änderung am Heizungssystem angewiesen sind oder die bewusst auf erneuerbare Energien umsteigen wollen: "Die Förderung ist ein wichtiger Baustein beim Anschub der Wärmewende im Wohnbereich. Der Anreiz für Investitionen steigt damit definitiv, da die Förderquoten die derzeit noch teurere Technik erschwinglich macht und die Lücke zur Anschaffung eines weniger kostenintensiven Gaskessels schließt. Denn zu beachten ist außerdem, dass der Betrieb fossiler Heizungen auf Dauer schon bald teurer sein wird als die Alternativen auf erneuerbarer Basis."

Die Verbraucherzentrale Sachsen registriere dabei eine stärkere Nachfrage nach Beratungen zu Fördermitteln oder zum Heizungstausch als noch zu Jahresbeginn 2023, so Bücklein: "Wir zeigen die Bandbreite der Alternativen auf und erarbeiten gemeinsam mit den Ratsuchenden, welches die sinnvollste Variante ist. Dabei spielen die wirtschaftliche Situation, die Förderkulisse, aber auch die CO2-Einsparpotenziale eine Rolle."

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MDR (cbr) Erstmals erschienen am 23.02.2024

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 29. Februar 2024 | 17:45 Uhr

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