Abzocke Gutscheinkarten: Polizei warnt vor neuer Betrugsmasche
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19. August 2024, 10:58 Uhr
Gutscheinkarten sind eine gute Alternative für Geldgeschenke. Sie können aber leicht durch Betrüger manipuliert werden. Die Erfurter Polizei warnt bereits vor der Masche. Worauf Sie achten sollten, damit das Guthaben auch auf der Karte landet, erklären wir hier. Und: Wer haftet eigentlich für den Schaden?
Barcode durch Manipulation trotz Aufladen wertlos
Wer Gutscheinkarten verschenken will, sollte sich den Barcode der Karte genauer anschauen – bevor er sie an der Kasse mit 20, 50 oder mehr Euro auflädt. Die Polizei in Erfurt warnt vor möglichen Manipulationen durch Betrüger. "Die Betrugsmasche mit Amazon-Gutscheinkarten funktioniert durch das Austauschen der Strichcodes", erklärt die Polizei Erfurt auf MDR-Anfrage. Barcodes gestohlener Karten würden dabei durch andere überklebt und die so manipulierten Karten unbemerkt wieder im Verkaufsraum hinterlegt.
Wird der gewünschte Betrag dann an der Kasse aufgeladen, werde er jedoch der Karte gutgeschrieben, die die Betrüger einbehalten haben. Der ihnen damit vorliegende tatsächliche Sicherheitscode zum Strichcode der vom Kunden gekauften Karte ermögliche den Kriminellen so "ungehinderten Zugang auf das Gutscheinkartenguthaben". Der Kunde jedoch verlässt das Geschäft mit einer vermeintlich aufgeladenen, aber dennoch wertlosen Karte.
Wenn jemand diese veränderte Karte kauft und an der Kasse auflädt, dann landet das Geld auf der einbehaltenen Karte der Betrüger.
Geht der Beschenkte dann damit in den Laden und will sie einlösen, kommt das böse Erwachen an der Kasse, weil er das Guthaben mit dem Sicherheitscode auf seiner Karte nicht abrufen kann. Ist man in die Falle getappt, sollte man "schnell handeln und Anzeige bei der Polizei erstatten und auch den Anbieter in Kenntnis setzen, dass es zum Betrug kam", rät die Polizei Erfurt.
Nicht nur in Thüringen sind mehrere Fälle dieser Betrugsmasche bereits vorgekommen. Auch in Sachsen, Hessen und Bremen ist sie bei den Landeskriminalämtern bekannt, wie Anfragen des MDR-Magazins "Voss & Team" ergaben.
Wer haftet für den Schaden? – noch keine richtungsweisenden Urteile
Der Händler hat das Geld bekommen, aber die Aufladung der an der Kasse erworbenen Gutscheinkarte schlägt durch die Manipulation fehl. Das Geld ist damit futsch. Muss der Händler den auf den falschen Barcode weitergeleiteten Betrag also an den Kunden wieder herausgeben? "Leider ist der Sachverhalt nicht so klar zu beurteilen, da es auch noch nicht wirklich Urteile gibt, die eine Richtung angeben", erklärt Tatjana Halm, Referatsleiterin des Bereichs Recht und Digitales in der Verbraucherzentrale Bayern auf Anfrage der Redaktion Wirtschaft und Ratgeber. Knackpunkt sei die Frage, ob Gutscheinkarten als mangelhafte Ware oder als Bargeld angesehen werden. Im ersten Fall wäre der Händler in der Ersatzpflicht, im zweiten sei ihm selber Betrug geschehen und er hätte wiederum Ansprüche gegenüber dem Betrüger. "Welche Rechte Verbraucher also haben, hängt sehr davon ab, wie der Gutschein rechtlich bewertet wird", so Halm. Sie selber tendiere zur zweiten Variante. "Sicher ist es daher sinnvoll, sich hier einvernehmlich zu einigen", erklärt die Verbraucherschützerin.
Auch der Verbraucherzentrale Thüringen ist noch keine Gerichtsentscheidung zur Sachlage bekannt, wie Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht, auf MDR-Anfrage mitteilt. Der Verbraucherschützer sieht den Händler in der Pflicht, den Barcode zu kontrollieren, rät aber auch, darum ausdrücklich an der Kasse zu bitten. "Nach unserer Ansicht hat der Kunde das Recht, dass der Supermarktbetreiber dafür sorgt, dass das Geld auf dem Gutschein, den er gekauft hat, gutgeschrieben wird. Der Supermarktbetreiber hat eine erneute Zahlung vorzunehmen, nämlich an die korrekte Stelle (also gegebenenfalls durch Einscannen des korrekten Barcodes)", erklärt er. Der Händler müsse dann seine Ansprüche wiederum beim Betrüger durchsetzen.
Noch gibt es recht wenige Fälle der neuen Betrugsmasche. Die Händler zeigten sich in der Regel kulant und ersetzten den Schaden.
MDR (cbr)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Voss & Team | 23. Mai 2024 | 20:15 Uhr