Vorsicht Geldabzocke Paypal-Betrug mit "Freunde und Familie"-Funktion
Hauptinhalt
30. August 2024, 10:32 Uhr
Eine Person hat Geld per Paypal überwiesen und bittet darum, es zurückzubekommen. Der Grund: Es sei eine Fehlüberweisung. Wer jetzt falsch handelt, verliert im Ernstfall viele Euros. Worauf sollte man achten?
"Freunde-Bezahlfunktion" hebelt Käuferschutz aus
Paypal soll Schutz bei Online-Überweisungen bieten. Das geht aber nur, wenn man die Regeln dafür befolgt. Hier setzt eine neue Betrugsmasche an: Eine Person meldet sich mit dem Hinweis, sie hätte fälschlicherweise eine Überweisung getätigt und bittet um eine Rücküberweisung über die "Familie und Freunde"-Funktion.
Was unproblematisch klingt, ist ein mieser Trick: Die Betrüger überweisen über die Option "Waren und Dienstleistungen" und "genießen" so den Käuferschutz. Bekommen sie das Geld über die "Familie und Freunde"-Funktion geschickt, hat der Absender keinen Bezahlschutz. "Persönliche Zahlungen sind nicht vom PayPal-Käuferschutz abgedeckt", erklärt Paypal in seinen AGB.
Opfer stehen aber ohne Käuferschutz da und sind ihr Geld los
Die Betrüger holen sich dann über den Käuferschutz durch die "Waren und Dienstleistungen"-Option das zuvor angeblich fälschlicherweise an ihr Opfer gesendetes Geld über Paypal zurück, mit dem Hinweis, sie hätten eine bestellte Lieferung nicht bekommen. Und: Sie haben noch die Überweisung von ihren Opfern obendrauf. Damit haben sie ihren "Einsatz" verdoppelt. Die Opfer sind ihr Geld los und können nur versuchen, es wiederzubekommen, indem sie bei der Polizei Anzeige erstatten. Vor der aktuellen Betrugsmasche warnt das ZDF-Magazin "Wiso".
Erhaltene Falsch-Überweisung sicher zurücküberweisen
Das falsch überwiesene Geld nicht über die "Familie und Freunde"-Funktion zurücksenden! Wählen Sie die betreffende Zahlung an und nutzen Sie den Button "Rückzahlung senden". Dann sind Sie raus und Paypal übernimmt die Rückabwicklung. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rät dringend von der Freunde-Bezahlfunktion beim "Bezahlen bei Einkäufen und sonstigen geschäftlichen Vorgängen" ab, auch wenn durch die Bezahlfunktion "Waren und Dienstleistungen" Transaktionsgebühren anfallen. Die "Familie und Freunde"-Funktion nur bei vertrauenswürdigen Personen verwenden, die man kennt.
Gut zu wissen Wer online bestellt und die Ware dann bezahlen möchte, sollte sich den Paypal-Link des Verkäufers gut anschauen. Fake-Shops machen Kasse, indem sie die Bezahlfunktion" Familie und Freunde" voreinstellen. Auch hier entfällt dann der Käuferschutz. Ist man auf Kriminelle hereingefallen, hat man dann im Zweifelsfall keine Ware bekommen und dennoch dafür "bezahlt" - und steht dann ohne alles da.
MDR (cbr)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 08. Mai 2024 | 10:10 Uhr