Corona-Pandemie EU-Gericht kritisiert mangelnde Information über Impfstoffverträge
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17. Juli 2024, 12:58 Uhr
Der Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die EU-Kommission mit ihrer Geheimhaltung von Informationen zu Corona-Impfstoffverträgen gegen EU-Recht verstoßen hat. Das Urteil fordert komplette Transparenz.
- Verträge mit Impfstoff-Herstellern hätten komplett offengelegt werden müssen
- EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gewährte nur teilweisen Zugang zu Verträgen
Die EU-Kommission hat mit ihrer Geheimhaltung von Informationen zu Corona-Impfstoffverträgen gegen EU-Recht verstoßen. Das hat das Gericht der Europäischen Union entschieden.
Die Kommission hatte die Verträge mit den Herstellern nur teilweise veröffentlicht und verwies auf Verschwiegenheitspflichten. Dagegen klagten mehrere EU-Abgeordnete und Privatpersonen und bekamen nun teilweise Recht. Der Beschluss kann vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.
Von der Leyen in der Kritik
Während der Pandemie hatte die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 im Namen der Mitgliedstaaten mit Pharmaunternehmen Verträge über Hunderte Millionen Dosen Impfstoff verhandelt und abgeschlossen. Das Vorgehen stand immer wieder in der Kritik, weil die Verträge nur teilweise öffentlich gemacht wurden oder weil es Verzögerungen bei der Lieferung des Impfstoffs gab. Unter anderem die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Zusammenhang.
2021 beantragten EU-Abgeordnete und Privatpersonen, Zugang zu den Verträgen zu bekommen. Die EU-Kommission unter Leitung von der deutschen CDU-Politikerin von der Leyen gewährte diesen aber nur teilweise. Daher klagten Parlamentarier und Privatpersonen. Das Urteil kommt einen Tag vor der Abstimmung im Europäischen Parlament über eine zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin.
dpa (amu)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 17. Juli 2024 | 12:30 Uhr