Thüringen Handschlag unter Kommunalpolitikern nicht mehr Pflicht
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15. Juni 2020, 17:17 Uhr
Thüringens Bürgermeister müssen Gemeinde- und Stadträte nicht mehr per Handschlag auf ihr Wahlamt verpflichten. Der Landtag hat auf seiner letzten Sitzung den entsprechenden Passus aus der Kommunalordnung gestrichen.
Der Handschlag unter Kommunalpolitikern nach einer Wahl ist in Thüringen nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Mit dieser Änderung in der Thüringer Kommunalordnung sei auf einen Vorfall in Eisenach reagiert worden, teilte die Linke-Landtagsfraktion am Montag in Erfurt mit. Die Streichung des Satzes ist Teil des Anti-Corona-Maßnahmenpakets.
Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Linke) hatte den Stadtratsvertretern der NPD 2014 den Handschlag verweigert. Der NPD-Fraktionsvorsitzende hatte dagegen geklagt und vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht Recht bekommen. Trotzdem verweigerte die OB auch nach der Stadtratswahl 2019 den NPD-Abgeordneten den Handschlag.
OB Katja Wolf begrüßt die Entscheidung
Wolf begrüßte das Streichen des verpflichtenden Handschlags aus der Kommunalordnung. Es könne nicht sein, dass Stadtoberhäupter verpflichtet sind, Abgeordneten verfassungsfeindlicher Parteien die Hand zu geben. Die Gesetzesänderung bezeichnete die Linken-Politikerin als überfällig.
Handschlag bisher verpflichtend
Die Thüringer Kommunalordnung schrieb bislang vor, dass Stadträte durch Handschlag zu verpflichten seien. Das hatte der Landtag in seiner letzten Sitzung geändert und den verpflichtenden Handschlag auf kommunaler Ebene aus dem Gesetz gestrichen. Bisher sah die Kommunalordnung in Thüringen vor, dass in der ersten Sitzung eines Kommunalparlamentes nach der Wahl jedes Mitglied per Handschlag auf die ordentliche Ausübung des Amtes zu verpflichten ist.
§ 24, Absatz 2 der Thüringer Kommunalordnung (alte Fassung)
Die Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Wahl stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag zu verpflichten. Verweigert ein Gemeinderatsmitglied die Verpflichtung, so verliert es sein Amt.
In der Neufassung des Absatzes sind die Worte "durch Handschlag" gestrichen.
Rechtsstreit inzwischen beendet
Am Verwaltungsgericht Meiningen hatte zunächst die Eisenacher Oberbürgermeisterin gewonnen, weil niemand zum persönlichen Körperkontakt gezwungen werden könne. Das Oberverwaltungsgericht Weimar hatte dann die Rechtsauffassung der Südthüringer Kollegen korrigiert. Danach ging der Fall zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig. Das hatte am 4. Mai entschieden, die Revision der Stadt Eisenach gegen das OVG-Urteil nicht zuzulassen. Damit ist das OVG-Urteil rechtskräftig. Durch den Landtagsbeschluss ist das Thema damit jetzt allerdings hinfällig.
Quelle: MDR THÜRINGEN/gh
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 15. Juni 2020 | 14:00 Uhr
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