Stephan Brandner (AfD) spricht im Bundestag zur Geschäftsordnung.
Stephan Brandner (AfD) musste im Streit mit der Journalistin bereits 50.000 Euro zahlen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Streit mit Journalistin Strafverfahren gegen Thüringer AfD-Abgeordneten Brandner: Bundestag hebt Immunität auf

11. Oktober 2024, 11:31 Uhr

Im Streit mit einer Journalistin hat der Bundestag die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aus Gera aufgehoben und damit den Weg für ein Strafverfahren geebnet. Brandner hatte die Frau als "Faschistin" bezeichnet.

Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Damit hat das Parlament die Grundlage dafür gelegt, dass ein Strafverfahren gegen den Politiker aus Gera eingeleitet werden kann. Brandner sagte dem Nachrichtenportal "t-online", er könne den genauen Grund für die Aufhebung seiner Immunität nicht nennen, sonst drohe ihm ein Ordnungsgeld.

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Brandner bereits zu 50.000 Euro Ordnungsgeld verurteilt

Dem Bericht zufolge ist jedoch ein Rechtsstreit mit der "Spiegel"-Journalistin Ann-Katrin Müller der Hintergrund. Brandner hatte sie über die Plattform X als "Faschistin", "Oberfaschistin" und "Spiegel-Faschistin" bezeichnet. Beim "Spiegel" ist Müller für die AfD-Berichterstattung zuständig. Brandner rechtfertigte den Gebrauch der Begriffe auch damit, dass die Journalistin sowie ihr Arbeitsgeber auch keinen Halt davor machten, die Bezeichnung auf Titelseiten zu verwenden.

Der AfD-Politiker wurde im Zuge der Auseinandersetzung bereits drei Mal zu Ordnungsgeldern in Höhe von insgesamt 50.000 Euro verurteilt - auch weil er die Aussage nach erfolgtem Urteil wiederholte.

Brandner hatte bei der letzten Bundestagswahl 2021 den Wahlkreis 194 (Gera - Greiz - Altenburger Land) mit 29 Prozent der Stimmen gewonnen. Damit konnte er sein Mandat erhalten, ebenso wie seine Position als Stellvertretender Bundessprecher der AfD.

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MDR (ost)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Der Vormittag | 11. Oktober 2024 | 10:00 Uhr

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