Streit mit Journalistin Strafverfahren gegen Thüringer AfD-Abgeordneten Brandner: Bundestag hebt Immunität auf
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11. Oktober 2024, 11:31 Uhr
Im Streit mit einer Journalistin hat der Bundestag die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aus Gera aufgehoben und damit den Weg für ein Strafverfahren geebnet. Brandner hatte die Frau als "Faschistin" bezeichnet.
Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Damit hat das Parlament die Grundlage dafür gelegt, dass ein Strafverfahren gegen den Politiker aus Gera eingeleitet werden kann. Brandner sagte dem Nachrichtenportal "t-online", er könne den genauen Grund für die Aufhebung seiner Immunität nicht nennen, sonst drohe ihm ein Ordnungsgeld.
Brandner bereits zu 50.000 Euro Ordnungsgeld verurteilt
Dem Bericht zufolge ist jedoch ein Rechtsstreit mit der "Spiegel"-Journalistin Ann-Katrin Müller der Hintergrund. Brandner hatte sie über die Plattform X als "Faschistin", "Oberfaschistin" und "Spiegel-Faschistin" bezeichnet. Beim "Spiegel" ist Müller für die AfD-Berichterstattung zuständig. Brandner rechtfertigte den Gebrauch der Begriffe auch damit, dass die Journalistin sowie ihr Arbeitsgeber auch keinen Halt davor machten, die Bezeichnung auf Titelseiten zu verwenden.
Der AfD-Politiker wurde im Zuge der Auseinandersetzung bereits drei Mal zu Ordnungsgeldern in Höhe von insgesamt 50.000 Euro verurteilt - auch weil er die Aussage nach erfolgtem Urteil wiederholte.
Brandner hatte bei der letzten Bundestagswahl 2021 den Wahlkreis 194 (Gera - Greiz - Altenburger Land) mit 29 Prozent der Stimmen gewonnen. Damit konnte er sein Mandat erhalten, ebenso wie seine Position als Stellvertretender Bundessprecher der AfD.
MDR (ost)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Der Vormittag | 11. Oktober 2024 | 10:00 Uhr